ADE Hildesheim GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kurt Gieske seit 2.11.2020 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Advanced Driver Information Technology GmbHHildesheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Advanced Driver Information Technology GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Advanced Driver Information Technology GmbH, Hildesheim - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Advanced Driver Information Technology GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in den Abschnitten "A. Allgemeine Angaben" und "D.17. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Anhangs sowie in den Abschnitten "Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" und "Prognose" des Lageberichts, wonach die Gesellschaft voraussichtlich bis Ende Dezember 2023 ihre operative Tätigkeit beenden wird. Die Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stuttgart, hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 das Development Agreement gekündigt, wodurch die Geschäftsgrundlage der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 entfallen wird. Darauf basierend erfolgte die Bilanzierung zu Liquidationswerten unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 27. März 2023 Ernst
& Young GmbH
Weidle, Wirtschaftsprüfer Heinrichson, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. März 2022Amtsgericht Hildesheim, HRB 3438Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022A. Allgemeine Angaben Die Advanced Driver Information Technology GmbH, Hildesheim (nachfolgend auch ADIT genannt) ist beim Amtsgericht Hildesheim unter der Handelsregisternummer HRB Nr. 3438 gemeldet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 wurde nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften gemäß § 267 Abs. 2 und 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) i.d.F. des BilRUG und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Im Rahmen der Erläuterungen im Anhang wird von den Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden im Berichtsjahr aufgrund der erstmaligen Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit entsprechend angepasst. Abgesehen von den diesbezüglich notwendigen Änderungen wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Wesentlichen unverändert fortgeführt. Der Jahresabschluss wurde erstmals unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Im Januar 2023 hat die Geschäftsleitung den Mitarbeitern mitgeteilt, dass die Gesellschaft voraussichtlich bis Ende Dezember 2023 ihre operative Tätigkeit beenden wird. Die Robert Bosch GmbH, Stuttgart, (nachfolgend kurz: "RB GmbH") hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 das Development Agreement gekündigt, wodurch die Geschäftsgrundlage der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 entfallen wird. Wir verweisen diesbezüglich auf weitere Erläuterungen im Nachtragsbericht des Anhangs und die Erläuterungen in den Abschnitten "Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" und "Prognose " im Lagebericht. Darauf basierend erfolgte die Bilanzierung zu Liquidationswerten unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Bei der Bilanzierung und Bewertung zu Liquidationswerten haben wir deshalb insbesondere die Regelungen des IDW RS HFA 17 beachtet. Wertobergrenze sind die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Wesentliche quantitative Auswirkungen aus der erstmaligen Bewertung unter Liquidationsgesichtspunkten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Die Gesellschaft geht aufgrund ihrer Liquiditätsplanung, die keine Liquiditätsengpässe erkennen lässt, für den Prognosezeitraum bzw. bis zur voraussichtlichen Liquidation von einer geordneten Beendigung der Geschäftstätigkeit aus. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Buchwert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beträgt für
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bei Anlagegütern erfolgte die Abschreibung ab dem Zugangsdatum monatsgenau linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen, anerkannten Nutzungsdauern. Das Anlagevermögen ist bis zur voraussichtlichen Einstellung der Geschäftstätigkeit im Wesentlichen vollständig abgeschrieben. Niedrigere Liquidationswerte waren nicht zu berücksichtigen. Die unfertigen Entwicklungsleistungen werden entsprechend dem Fertigungsgrad mit den anteiligen Herstellungskosten bewertet, die neben den Einzelkosten auch zurechenbare Teile der Gemeinkosten enthalten. Niedrigere Liquidationswerte waren nicht zu berücksichtigen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Niedrigere Liquidationswerte waren nicht zu berücksichtigen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit diese Aufwendungen eine bestimmte Zeit des Folgejahres bis zur voraussichtlichen Einstellung der Geschäftstätigkeit betreffen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden im Geschäftsjahr von dem Gutachter Aon Hewitt GmbH, Hamburg, berechnet. Die Berechnungen werden auftragsgemäß für die Handelsbilanz nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren, unter Anwendung der "Projected Unit Credit Methode", durchgeführt. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird gemäß den Regelungen des § 253 Abs. 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte, durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren, zu Grunde gelegt. Zum 31. März 2022 beläuft sich dieser Rechnungszins auf 1,80% p.a. (Vorjahr 2,19% p.a.). Aufgrund der Annahme der Übernahme sämtlicher Mitarbeiter durch die RB GmbH ergibt sich keine Notwendigkeit der vollständigen Abbildung der Pensionsverpflichtung entsprechend IDW RS HFA 17. Der Unterschiedsbetrag zu einer Berechnung bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren (EUR bei 1,34% = 2.650.977 EUR, Erfüllungsbetrag bei 1,80% = 2.576.332 EUR) beträgt 74.645 EUR. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 74.645 EUR unterliegt der Ausschüttungssperre. Bei der Ermittlung der versicherungsmathematischen Werte wurden die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewandt sowie ein Gehalts- und Karrieretrend (3,00% p.a.) und ein Rententrend (1,50% p.a. und 1,00% p.a.) berücksichtigt. Ferner werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten (2,00% p.a.) zu Grunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe des zu erwartenden notwendigen Erfüllungsbetrages. Zusätzliche im Einklang mit IDW RS HFA 17 auch im Zusammenhang mit der voraussichtlichen Einstellung des Geschäftsbetriebs erwartete, zukünftig entstehende Aufwendungen waren nicht als Rückstellung zu erfassen oder von untergeordneter Bedeutung. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Fremdwährungsbeträge wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auswirkungen aus der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ergeben sich nicht. C. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten im Geschäftsjahr ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, welcher Bestandteil des Anhangs ist.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Steuererstattungsansprüche ausgewiesen, die erst mit Ablauf des vom Geschäftsjahr abweichenden Veranlagungszeitraums 2022 rechtlich entstehen (476 TEUR, Vorjahr 323 TEUR). Der Ausweis der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurde im Geschäftsjahr angepasst, da es sich bei der RB GmbH und DENSO nicht um verbundene Unternehmen handelt und folglich Forderungen gegenüber der RB GmbH und DENSO als Forderungen gegenüber Dritten auszuweisen sind. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wurden das Vorjahr entsprechend angepasst. 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 309 TEUR (Vorjahr 114 TEUR) beinhaltet Abgrenzungen diverser Serviceverträge für Soft- und Hardware sowie Lizenzen für das Geschäftsjahr 2022/2023. PASSIVA 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 25 TEUR. Es wird zu 100% von der Advanced Driver Information Technology Corporation ("ADIT Japan"), Kariya-Shi/Japan, gehalten und wurde voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage in Höhe von 375 TEUR stammt aus der Einzahlung des Gesellschafters. Die Gewinnrücklagen betragen zum Ende des Geschäftsjahres 4.691 TEUR (Vorjahr 4.671 TEUR). Die Veränderung resultiert aus der Zuführung des Jahresüberschusses in Höhe von 20 TEUR. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen:
Bezüglich der Anpassung des Ausweises der Verbindlichkeiten, die im Vorjahr als Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen klassifiziert wurden, verweisen wir auf die Ausführungen unter "2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände". 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen für ein mehrjähriges (jährlich kündbares) Individual Service Agreement mit der RB GmbH - nach der Verschmelzung der Robert Bosch Car Multimedia GmbH, Hildesheim). Im folgenden Geschäftsjahr wird die finanzielle Verpflichtung 375 TEUR (Vorjahr 374 TEUR) betragen. Darüber hinaus besteht eine variable finanzielle Verpflichtung aus einem Service Agreement für IT-Dienstleistungen mit der RB GmbH. Der Aufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 141 TEUR (Vorjahr 117 TEUR). Im folgenden Geschäftsjahr wird die finanzielle Verpflichtung voraussichtlich 210 TEUR betragen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
9. Veränderung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen Die Bestandsveränderung für unfertige Leistungen betrug -31 TEUR (Vorjahr 31 TEUR). 10. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus Kostenerstattungen (126 TEUR, Vorjahr 150 TEUR) und aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (63 TEUR, Vorjahr 301 TEUR) zusammen.
13. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen:
Die Zinsaufwendungen resultieren aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 55 TEUR (Vorjahr 59 TEUR). 15. Steuern Hierunter werden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfasst. Das Ergebnis wird durch Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von 167 TEUR belastet (Vorjahr 32 TEUR). 16. Jahresüberschuss Dem Gesellschafter wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 136 TEUR in die Gewinnrücklagen einzustellen. 17. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit dem Ausbruch des Ukraine Krieges Ende Februar 2022 hat sich der seit längerem andauernde Russland-Ukraine-Konflikt zugespitzt. In der Folge ist es weltweit zu einem Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise sowie Zinsen gekommen. Es wird erwartet, dass Zulieferer die Kostensteigerungen weitergeben, sodass sich Auswirkungen zum Jahresabschluss zum 31.03.2023 ergeben werden. Wir verweisen hierzu weitergehend auf unsere Ausführungen im Abschnitt "Prognose" des Lageberichts. Mit Beschluss vom 09.05.2022 wurde die Robert Bosch Car Multimedia GmbH, Hildesheim (HRB 201334) auf die RB GmbH (HRB 14000) verschmolzen. Die RB GmbH hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 das Development Agreement zwischen ADIT Japan, ADIT, der RB GmbH sowie der Denso Corporation ("Denso"), mit Sitz in Kariya-Shi, Japan, mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Damit entfällt für die ADIT die vertragliche Grundlage für die Erzielung der Umsatzerlöse in der aktuellen Gesellschafts- bzw. Gesellschafterstruktur ab 1. Januar 2024. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der ADIT zum 31. März 2022 stellt die Kündigung des Development Agreements ein werterhellendes Ereignis dar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. März 2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 stehen der Fortführung der Unternehmenstätigkeit damit tatsächliche Gegebenheiten entgegen. Die Bilanzierung erfolgt daher im Jahresabschluss 31. März 2022 unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. E. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2021/2022: Kurt Gieske, Hildesheim / Deutschland Geschäftsführer, Leiter Standort Hildesheim Ken Yaguchi, Nagoya-Shi / Japan Geschäftsführer, Leiter Standort Kariya (bis 31. März 2022) Hiroki Ariga, Nagoya-Shi / Japan Geschäftsführer, Leiter Standort Kariya (ab 1. April 2022) Gesamtbezüge der Geschäftsführung Von der Nennung der Geschäftsführerbezüge wird aufgrund der Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB abgesehen. Mitarbeiter Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 56 (Vorjahr 45) technische und kaufmännische Angestellte (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Konzernabschluss Die RB GmbH stellt in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung einen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der RB GmbH sowie dessen Bekanntmachung im Bundesanzeiger sind im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart hinterlegt. Die DENSO, stellt in ihrer Eigenschaft als japanische Konzernleitung einen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss von DENSO sowie dessen Bekanntmachung bei der Tokioter Börse, ist bei der Financial Services Agency in Japan hinterlegt. Die RB GmbH und DENSO halten jeweils 50% an der ADIT Japan, daher ist die ADIT weder im Konzernabschluss der RB GmbH noch im Konzernabschluss von DENSO im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Die ADIT Japan stellt keinen Konzernabschluss auf.
Hildesheim, den 24. März 2023 Kurt Gieske Hiroki Ariga Entwicklung des Anlagevermögens 2021/2022
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell und Ziele Die Advanced Driver Information Technology GmbH (nachfolgend "ADIT"), mit Sitz in Hildesheim, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Driver Information Technology Corporation (nachfolgend "ADIT Japan"), mit Sitz in Kariya-Shi, Japan. An ADIT Japan sind die Gesellschafter Denso Corporation (nachfolgend als "Denso" oder Gesellschafterin der ADIT Japan bezeichnet), mit Sitz in Kariya-Shi, Japan, und Robert Bosch GmbH (nachfolgend als "RB GmbH" oder Gesellschafterin der ADIT Japan bezeichnet), mit Sitz in Stuttgart, Deutschland, jeweils in gleichem Umfang beteiligt. An den zwei Standorten Hildesheim und Feuerbach arbeiten insgesamt 56 Mitarbeiter an Softwarelösungen für Fahrerinformations- und Navigationssysteme für die Firmen Denso und RB GmbH. Damit unterstützt die ADIT die Gesellschafter der ADIT Japan auf dem stark wachsenden Markt für softwareintensive Elektroniksysteme im Automobilsektor, deren Entwicklung geprägt ist vom Wandel vieler einzelner Steuergeräte hin zu einer zentralisierten und domänenübergreifenden Architektur mit wenigen leistungsstarken Fahrzeugcomputern (Vehicle Computer). ADIT ist Mitglied mehrerer Open Source Allianzen, wie COVESA (eine von Autoherstellern und Zulieferern gegründete Initiative zur Einführung von Open-Source-Soft- ware im Automotive Umfeld), mit dem Ziel, die Entwicklungen im Open-Source-Umfeld mitzugestalten. Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Der Jahresabschluss wurde erstmals unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Im Januar 2023 hat die Geschäftsleitung den Mitarbeitern mitgeteilt, dass die Gesellschaft voraussichtlich bis Ende Dezember 2023 ihre operative Geschäftstätigkeit beenden wird. Die RB GmbH hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 das Development Agreement gekündigt, wodurch die Geschäftsgrundlage der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 entfallen wird. Wir verweisen diesbezüglich auf weitere Erläuterungen im Nachtragsbericht des Anhangs und die weiteren Erläuterungen im Abschnitt "Prognose". Darauf basierend erfolgte die Bilanzierung zu Liquidationswerten unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses der ADIT zum 31. März 2022 stellt die Kündigung des Development Agreements ein werterhellendes Ereignis dar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. März 2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 stehen der Fortführung der Unternehmenstätigkeit damit tatsächliche Gegebenheiten entgegen. Die Gesellschaft geht aufgrund ihrer Liquiditätsplanung, die keine Liquiditätsengpässe erkennen lässt, für den Prognosezeitraum bzw. bis zur voraussichtlichen Liquidation von einer geordneten Beendigung der Geschäftstätigkeit aus. Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die anhaltende Coronavirus-Pandemie beeinflusste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wenn auch deutlich geringer als im Jahr davor. So konnten auch im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Geschäftsreisen ins Ausland durchgeführt werden und viele persönliche Termine wurden online abgehalten. Soweit möglich, arbeiteten die ADIT Mitarbeiter im Home-Office. Die Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert und neue Zusammenarbeitsmodelle etabliert. Dieser veränderten Arbeitsweise wird mit einem neuen Bürokonzept und einem hybriden Arbeitsmodell Rechnung getragen. Zusätzliche Belastungen ergaben sich aus den Halbleiterengpässen, gestörten Lieferketten sowie gestiegenen Rohstoffpreisen und Kosten der Logistik. Darüber hinaus befindet sich die Inflationsrate auf einem Niveau wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Trotz der widrigen Umstände konnte die weltweite Wirtschaftsleistung in 2021 um 5,7% gegenüber dem Vorjahresniveau zulegen und lag damit wieder oberhalb des Vorkrisenniveaus (Datenquelle: Geschäftsbericht 2021 der Robert Bosch GmbH). Geopolitisch treten allerdings verstärkt unerwartete Einzelrisiken auf. So hat der Ausbruch des Krieges in der Ukraine die Zuliefererketten zusätzlich beeinträchtigt, vor allem die der Gesellschafter der ADIT Japan, aber auch die der ADIT. Ertragslage
Die RB GmbH und Denso sind weiterhin die einzigen Kunden der ADIT. Projektbezogene Arbeitspakete werden in Workshops mit den Gesellschaftern der ADIT Japan konzipiert, budgetiert und im Rahmen von Werks- und Serviceverträgen bearbeitet und geliefert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021/2022 hat die ADIT einen Umsatz von 13,9 Millionen Euro erwirtschaftet und damit die Planungsprognose geringfügig übertroffen (+34 TEUR). Gegenüber dem Vorjahr mit 12,1 Millionen Euro ergibt sich ein Anstieg von 14,7%. Während die Auslandsumsätze gegenüber Denso von 2,6 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2020/2021 auf 2,3 Millionen Euro und damit um 10,0% gesunken sind, konnte der Inlandsumsatz mit der RB GmbH um 21,5% gesteigert werden und nahm von 9,5 Millionen Euro im Vorjahr auf 11,6 Millionen Euro im Berichtszeitraum zu. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,0% gestiegen und liegen bei 6,4 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2020/2021 6,3 Millionen Euro). Zum einen ist dies auf den Ausbau der externen Mitarbeiter zurückzuführen. Zum anderen haben die Dienstleistungsgesellschaften der RB GmbH die Bezugskosten für Personaldienste zum 01.01.2022 erhöht. Mit einer Steigerung von 19,4% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020/2021 sind die Personalkosten überdurchschnittlich stark angestiegen, von 4,8 Millionen Euro auf 5,7 Millionen Euro. Von den 932 TEUR Mehraufwand entfallen ca. 376 TEUR auf die im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020/2021 wesentlich höheren Bonuszahlungen. Diese betrugen mit 578 TEUR nahezu das Dreifache des Geschäftsjahres 2020/2021 mit 202 TEUR. Ein weiterer Effekt in Höhe von 118 TEUR ist auf die erstmalige Einbuchung von Urlaubsrückstellungen zurückzuführen. Zusätzlich haben sich die Aufwendungen für Versorgungskassen um 113 TEUR auf 388 TEUR erhöht. Auch der allgemeine Personalaufbau sowie Gehaltsanpassungen zum Jahresanfang 2022 haben zum Anstieg der Personalaufwendungen beigetragen. Die Kostensteigerungen im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 1,3 Millionen Euro auf 1,4 Millionen Euro gehen im Wesentlichen auf erhöhte Raumkosten für den Standort Stuttgart sowie auf gestiegene IT-Aufwendungen zurück. Für das Geschäftsjahr 2021/2022 weist die ADIT ein positives EBIT, welches sich als Ergebnis vor Steuern und vor Zinsen ergibt, von 357,7 TEUR aus gegenüber 111,0 TEUR im Vorjahr. Damit erhöhte sich die EBIT-Rendite auf 2,6% vom Umsatz gegenüber dem Vorjahreswert von 0,9%. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der ADIT betrug zum 31.03.2022 10,6 Millionen Euro und liegt damit auf Vorjahresniveau. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,5%-Punkte auf 49,4%. ADIT ist in das Cashpooling der RB GmbH eingebunden. Insgesamt verfügt die ADIT zum Bilanzstichtag über eine Liquidität in Höhe von 5,7 Millionen Euro. In der Bilanz ist dies als Cash Pool-Forderung unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Nettofinanzposition, d.h. die verfügbare Liquidität abzüglich der zinstragenden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, beläuft sich im Geschäftsjahr auf 3,2 Millionen Euro (Vorjahr 1,1 Millionen Euro). Prognose Trotz der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit steigenden Energiepreisen, hoher Inflation sowie geopolitischen Konflikten (Ukraine-Krieg) geht ADIT von einem stabilen Geschäftsjahr 2022/2023 aus. In enger Abstimmung mit den in der Ukraine ansässigen Zulieferern wurden entsprechende Ausweichszenarien vorbereitet und umgesetzt. Dadurch konnte das laufende Geschäft auch im Geschäftsjahr 2022/2023 ohne größere Beeinträchtigung bewältigt und die in der Ukraine ansässigen Unternehmen weiterhin unterstützt werden. Die Gesellschaft rechnet für das Geschäftsjahr 2022/2023 aufgrund erfolgreicher Projektakquisitionen in den Bereichen IVI, ADAS und VRTE mit einem Umsatzvolumen in Höhe von 15,4 Millionen EUR. Die Aufwendungen (bestehend aus Material- und Personalaufwand) werden mit 14,2 Millionen Euro (im Vergleich zu 11,1 Millionen Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr) budgetiert. Es wird mit einem EBIT von -0,5 Millionen Euro gerechnet. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 erwartet die Gesellschaft trotz Kündigung des Development Agreements zum 31. Dezember 2023 einen Jahresüberschuss und plant für den Prognosezeitraum bis Ende März 2024 mit einem EBIT in Höhe von 54 TEUR. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass sämtlichen Mitarbeitern ein Übernahmeangebot durch die RB GmbH gemacht wird und die laufenden Mietverträge, Service Agreements und sonstige Dienstleistungsverträge mit der RB GmbH einvernehmlich zum 31. Dezember 2023 gekündigt bzw. angepasst werden. Darüber hinaus geht die Geschäftsführung von einer Liquidation der ADIT bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 aus. Der Anstieg der Entwicklungskosten beruht vor allem auf dem weiteren Aufbau von internen und externen Mitarbeitern sowie auf eingekauften Entwicklungsleistungen. Aufgrund von anhaltend hoher Inflation sowie steigenden Energiepreisen wurden allgemeine Kostensteigerungen und Lohnanpassungen in der Planung berücksichtigt. Chancen und Risikobericht Mit der Kündigung des Development Agreements zum 31. Dezember 2023 ergeben sich für die ADIT neue Herausforderungen. Für die Gesellschaft werden folgende Risiken gesehen:
Hildesheim, den 24. März 2023 Kurt Gieske Hiroki Ariga |
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