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GmbH
Parthenstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.870,00 |
2.388,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.870,00 |
2.388,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
505.408,75 |
455.688,28 |
| I.
Vorräte |
39.974,76 |
34.902,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
108.874,39 |
104.069,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
97.006,94 |
101.731,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
356.559,60 |
316.716,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
382,00 |
2.691,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
510.660,75 |
460.767,74 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
493.975,89 |
433.316,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
408.316,10 |
325.468,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
60.659,79 |
82.847,40 |
| B.
Rückstellungen |
3.180,00 |
4.777,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.504,86 |
22.674,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.504,86 |
22.674,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
510.660,75 |
460.767,74 |
Anhang
Rechtsverhältnisse
Das Unternehmen wurde durch Gesellschaftsvertrag vom
30.11.2010 der Notarin Kerstin Ehrt, Leipzig
gegründet und wird seither in der
Rechtsform einer GmbH geführt. Die Eintragung
in das
Handelsregister beim Amtsgericht (Registergericht)
Leipzig erfolgte am 29.12.2010 unter Nr. HRB 26761. Sitz
der Gesellschaft ist: Parthenstein.
Das
Stammkapital der Gesellschaft betrug im vorliegenden
Wirtschaftsjahr EUR 25.000,00. Hiervon hielt als
Stammeinlage
Frau Mandy Friedrich
04668 Parthenstein EUR 25.000,00 (= 100 v.H.).
Die Einlage ist voll einbezahlt.
Das Unternehmen ist auf unbestimmte
Zeitdauer errichtet.
Unternehmensgegenstand ist - lt.
Gesellschaftsvertrag - der Betrieb eines
Versandhandelsgeschäfts.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im vorliegenden Geschäftsjahr wurden
durchschnittlich 3 Vollzeitkräfte und 1 Aushilfskraft
als
Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 3
Vollzeitkräfte).
Handelsrechtlich ist das Unternehmen derzeit in die
Größenklasse "Kleine Kapitalgesellschaft"
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB einzuordnen, da von den
maßgeblichen Schwellenwerten für eine etwaige
Zuordnung zur nächst größeren Klasse (sog.
mittelgroße Kapitalgesellschaft) - Höhe der
Bilanzsumme, Höhe der Umsatzerlöse, Anzahl der
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt - nach den
Beurteilungskriterien des § 267 Abs. 4 HGB keiner
überschritten ist.
Für die Gesellschaft besteht hiernach
keine
Prüfungspflicht nach §§ 316 ff. HGB.
Die daneben bestehenden Erleichterungen gemäß
§§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
(Verzicht auf die Aufstellung eines
Lageberichts) und 326 HGB (
keine Publizitäts-pflichten hinsichtlich
Gewinn- und Verlustrechnung nebst einschlägigem
An-hangsteil) bei
Offenlegung zum Handelsregister
(Registerpublizität) werden in Anspruch genommen.
Auf die größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 274 a HGB wird
nicht verzichtet, es sei denn, der Verzicht ergibt
sich aus den Erläuterungen und Anlagen.
Weitere Merkmale zur
Prüfung der
Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft bzw.
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 326 Abs. 2 S. 3 HGB):
Höhe der Bilanzsumme lfd. Jahr: EUR
510.660,75 (Vorjahr: EUR 460.767,74)
Höhe der Umsatzerlöse lfd. Jahr: EUR
704.679,69 (Vorjahr: EUR 883.251,46)
Wirtschaftsverhältnisse
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Das laufende Wirtschaftsjahr war zwar erfolgreich,
jedoch sind aufgrund der Konkurrenzsituation
Umsatzrückgänge zu verzeichnen.
Erheblich zugenommen hat - und dies betrifft auch die
Branche allgemein - dass Kunden ihre bestellten Waren
oftmals aus verschiedensten Gründen zurücksenden.
Somit ist ein sprunghafter Anstieg der Retouren
(Erlösschmälerungen) zu verbuchen.
Das Versandhandelsgeschäft basiert fast
ausschließlich auf der Basis von Vorkasse, Nachnahme
und Sofortzahlung der Kunden. Ein Forderungsbestand besteht
somit nicht bzw. ist gering.
Das dennoch gute wirtschaftliche Ergebnis ist auch
auf die außerordentliche Leistung der
Geschäftsführung zurück zu führen,
wobei diese mittlerweile an ihre persönlichen Grenzen
gekommen ist. Eine gleichartige Entwicklung setzt sich im
nachfolgenden Wirtschaftsjahr nicht mehr fort (erheblicher
Umsatzrückgang).
Die Gesellschaft schloss das Wirtschaftsjahr 2017 mit
einem Jahresüberschuss von EUR 60.659,79 ab.
Die Umsatzerlöse betrugen im
Berichtszeitraum EUR 704.679,69
Vorjahr EUR 883.251,46
Im Berichtszeitraum betrug der Materialaufwand
EUR 345.587,08
Vorjahr EUR 474.345,69
Die Personalkosten betrugen im Berichtszeitraum
EUR 78.570,81
Vorjahr EUR 70.025,89
Geschäftsführung und Vertretung
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
wurden die Pflicht zur
Geschäftsführung und das Recht zur
Vertretung wahrgenommen von Frau Mandy Friedrich als
einzelvertretungsberechtigte und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Geschäftsführerin.
Ergebnisverwendung
Der erzielte
Gewinn (Jahresüberschuss) dieses
Wirtschaftsjahres ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die vorliegende Bilanz wurde unter Beachtung der
handels- und steuerrechtlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften (§§ 246 ff. HGB und 6
EStG) nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung erstellt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit sie einem
Wertverzehr unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Planmäßige
Abschreibungen werden jeweils nach
betriebsgewöhnlicher bzw. voraussichtlicher
Nutzungsdauer und entsprechend den steuerlichen
Vorschriften vorgenommen.
Die
Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken ggf.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die
Rückstellungen werden mit dem Betrag
passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zur Abdeckung der zu erwartenden ungewissen
Verbindlichkeiten erforderlich ist. Sie werden so bemessen,
dass sie den erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 a lit. e EStG wird ggf. (bei
Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten bzw.
Unverzinslichkeit der Schuld, abgesehen von
Geringfügigkeitsfällen) grundsätzlich
beachtet.
Verbindlichkeiten sind mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Das steuerliche Abzinsungsgebot gemäß
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird ggf. (bei Restlaufzeit von
mindestens 12 Monaten bzw. Unverzinslichkeit der Schuld,
abgesehen von Geringfügigkeitsfällen)
grundsätzlich beachtet.
Ein grundlegender
Wechsel in den Bilanzierungsmethoden oder
gravierende
Änderungen in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten fanden
nicht statt.
Erläuterungen zur Bilanz
Es wird auf übliche zugunsten von
Gläubigern bestehende
Eigentumsvorbehalte und sonstige
ähnliche Sicherungsrechte gem. BGB hingewiesen.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind als
Eventualverbindlichkeiten keine
Haftungsverhältnisse lt. § 251 HGB zu
vermerken.
sonstige Berichtsbestandteile
Parthenstein, den 14.02.2018, gezeichnet: Mandy
Friedrich (GF)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2019 festgestellt.
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