mail
factory GmbH
Röttenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.282,50 |
30.363,00 |
| I.
Sachanlagen |
35.282,50 |
30.363,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
363.970,01 |
376.012,49 |
| I.
Vorräte |
2.992,81 |
1.741,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
175.523,54 |
205.521,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
58.908,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
185.453,66 |
168.749,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.157,56 |
5.790,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
400.410,07 |
412.165,72 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
118.237,08 |
109.938,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
94.823,43 |
46.662,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.913,65 |
50.775,77 |
| B.
Rückstellungen |
185.330,00 |
187.216,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.842,99 |
115.011,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
91.107,69 |
102.393,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
400.410,07 |
412.165,72 |
Anhang zum Jahresabschluss
1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung,
Allgemeines
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsrechts aufgestellt. Für den Fall, dass es zu
Abweichungen der steuerlichen Bewertung von Bilanzposten
zur handelsrechtlichen Bewertung von Bilanzposten von
Bilanzposten kommt, ist es aufgrund der Aufgabe der
umgekehrten Maßgeblichkeit notwendig eine vom
Handelsrecht abweichende Steuerbilanz zu erstellen. Im
nachstehenden Jahresabschluss ist aber keine steuerlich
notwendige abweichende Bewertung erkennbar. Somit wurde auf
die Erstellung einer Steuerbilanz natürlich verzichtet
und somit auch die Handelsbilanz für die steuerliche
Gewinnermittlung maßgeblich.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt
entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Der nachstehende Kontennachweis und der beim Anhang
abgedruckte Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten
Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1. Vermögensgegenstände
Die Vermögensgegenstände wurden gem. §
253 HGB mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
2.1.1 ANLAGEVERMÖGEN
Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB
planmäßige Abschreibung nach der
betrieblichen Nutzungsdauer berücksichtigt. Es wurde
linear abgeschrieben.
Vermögensgegenstände, die nach dem Handelsrecht
als geringwertig gelten, wurden aufgrund der
handelsrechtlichen Vereinfachungsregel sofort
abgeschrieben.
Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch
Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung
nachgewiesen.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.
Die
Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im
nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt.
2.1.2 UMLAUFVERMÖGEN
Der
Bestand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
wurde für noch vorhandene Materialien, Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffen mit dem jeweiligen Einkaufspreis durch
das Unternehmen ermittelt. Ich habe den mir mitgeteilten
Wert ungeprüft übernommen.
Soweit bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt ist,
beträgt die
Laufzeit weniger als 1 Jahr.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Mietkautionen enthalten. Bei diesen
Vermögensgegenständen beträgt die Laufzeit
mehr als ein Jahr.
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sind
alle der ausgewiesenen Forderungen bezahlt.
Es waren keine
Einzelwertberichtigungen im Berichtsjahr veranlasst.
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen wurden in
Höhe von 2% der Nettoforderungen gebildet.
Der
Kassenbestand und die
Bankguthaben wurden anhand von Kassenbericht und
Kontoauszüge zum 31. Dezember 2013 überprüft
und mit dem Folgejahr abgestimmt.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. §
253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der in der Gewinn-
und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
ausgewiesene Höhe veranlasst.
2.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für
Versicherungen und Zinsen gebildet. Weitere Beträge
sind aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht gebildet
worden.
2.2. Schulden
2.2.1 RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und
253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren und ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Die anderen
sonstigen Rückstellungen stellen
Rückstellungen für Aufbewahrungskosten, für
Tantiemen, für Pachtnachzahlungen aufgrund des
Vertrages über Gewinnbeteiligung, für
Gewährleistungen, für offene Urlaube und für
Jahresabschlusskosten dar.
Die
Aufbewahrungskostenrückstellung wurde aufgrund
der bezahlten Miete und der bezahlten Nebenkosten anteilig
für die Größe des Archivs ermittelt.
Die
Tantiemerückstellungen für die
Geschäftsführerin und deren Mitarbeiter wurde
nach der Vereinbarung im Geschäftsführervertrag
vom 1. Januar 2011 und nach den Vereinbarungen in den
jeweiligen Arbeitsverträgen mit den jeweiligen
Mitarbeitern berechnet.
Die
Rückstellung für Pachtnachzahlungen mittels
Gewinnbeteiligung wurde gemäß dem im
Pachtvertrag mit der mail factory Verwaltungs-oHG vom 27.
Dezember 2010 ermittelt.
Die
Gewährleistungsrückstellung wurde nach
Angabe der Geschäftsführerin aufgrund eines
erhöhten Risikos gegenüber den größten
Kunden des Unternehmens aufgeteilt. Dabei wurde das Risiko
gegenüber den größten Kunden mit 10 %
einzeln bewertet. Daneben wurden die restlichen Risiken
pauschal mit 0,5 % des bereinigten Jahresumsatzes gebildet.
Der Prozentsatz wurde aufgrund von Schätzungen der
Geschäftsführerin über die bis zum Zeitpunkt
der Aufstellung des Jahresabschlusses angefallenen
Reklamationen und deren Aufwand ermittelt. Soweit das
Unternehmen im Folgejahr von Kunden nicht in
Gewährleistung genommen worden ist, wird die
Rückstellung wieder aufgelöst.
Die
Urlaubsrückstellung wurde aufgrund nicht
genommener Urlaubstage durch die
Geschäftsführerin ermittelt.
Die
Jahresabschlusskostenrückstellung wurde
aufgrund der voraussichtlich anfallenden Kosten und der
Erfahrungen aus den Vorjahren gebildet.
2.2.2 ERHALTENDE ANZAHLUNGEN AUF BESTELLUNGEN
Die
erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen stellen
Frachtkostenvorschüsse von Firmen dar, die im Rahmen
ihrer Aufträge an die Firma entsprechend anfallende
Vorschüsse bereits im Voraus bezahlt wurden.
2.2.3 VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB
mit dem
Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts
weiter vermerkt ist, beträgt die
Laufzeit weniger als 1 Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden anhand Kontoauszüge zum 31. Dezember 2013
überprüft und mit dem Folgejahr abgestimmt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind, soweit vorhanden, aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sind alle der
ausgewiesenen Verbindlichkeiten bezahlt.
2.2.4 PFANDRECHTE ODER ÄHNLICHE RECHTE
Pfandrechte oder ähnliche Rechte für
Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.
3. Sonstige Angaben
1. BÜRGSCHAFTEN UND ANDERE
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Nach Auskunft des Geschäftsführers und den
Unterlagen bestehen keineHaftungsverhältnisse im Sinne
des § 268 Abs. 7 HGB.
2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Nach den Unterlagen und der Auskunft der
Geschäftsführerin bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen im Sinne des
§ 285 Nr. 3 HGB in Höhe von 63.166,96 Euro
gegenüber verschiedenen Leasinggesellschaften, sowie
1.252.800,00 Euro gegenüber der mail factory
Verwaltungs-oHG und 260.383,00 Euro gegenüber dem
Vermieter HMS GdbR.
3.3. ERGEBNISVERWENDUNG
Über die Verwendung des Jahresüberschuss
entscheidet die Gesellschafterversammlung zu einem
späteren Zeitpunkt.
3.4. GESCHÄFTSFÜHRER
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin war im Wirtschaftsjahr
und ist Frau Anita Altun, Ferdinand-Sauerbruch-Straße
11, 91710 Gunzenhausen. Sie ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
3.5. ARBEITNEHMER
Während des Jahres waren durchschnittlich 37
Arbeitnehmer beschäftigt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.443,62 EUR.
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2014 festgestellt.
Röttenbach, den 30. September 2014
gez. Anita Altun
Geschäftsführerin
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