Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
TopM Software GmbH
Albert-Einstein-Straße 1, 86399 Bobingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Herger seit 18.1.2021 | Geschäftsführer |
Uwe R. Iltgen seit 5.8.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TopM Software GmbHBobingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsbilanz zum 31.12.2023TopM Software GmbHAKTIVA
PASSIVA
GEWINN - UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023TopM Software GmbH
Anlagenspiegel - handelsrechtlich zum 31.12.2023 in EURTopM Software GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die TopM Software GmbH hat ihren Sitz in Bobingen und ist beim Amtsgericht Augsburg unter der Registernummer HRB 12292 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die TopM Software GmbH ist im Sinne des § 267 Abs. 2 HBG eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Im Rahmen der Aufstellung des Anhangs wurde die größenabhängige Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB dargestellt. Im Berichtsjahr werden die für Kundenaufträge eingekauften und an den Kunden weiterberechneten Fremdlizenzen abweichend zum Vorjahr erstmals unter den bezogenen Leistungen ausgewiesen (TEUR 81); der Vorjahresausweis erfolgte unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Ausweisänderung wurde aus Gründen der verbesserten Aussagefähigkeit und zur Anpassung an eine branchenübliche Darstellungsweise vorgenommen. 2. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung a. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wurde zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert angesetzt. Den planmäßigen Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von 3 bis 25 Jahren zu Grunde. Sämtliche Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Ab einer Nutzungsdauer von 5 Jahren wird bei Zugängen des beweglichen Sachanlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2023 angeschafft oder hergestellt wurden, die degressive Methode nach § 7 Abs. 2 EStG angewandt. Zugänge werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zeitanteilig abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Waren werden mit den Einstandspreisen laut Eingangsrechnung bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen, das allgemeine Kreditrisiko durch einen pauschalen Abschlag von 1,0 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen berücksichtigt. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich betriebliche Lebensversicherungen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt sind. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Die im Umlaufvermögen gehaltenen Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Flüssige Mittel und Eigenkapital werden mit ihrem Nennwert erfasst. Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten vorausbezahlte Aufwendungen bzw. Erträge, soweit sie das neue Geschäftsjahr betreffen. Die Rückstellungen für Pensionen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach der Projected-Unit-Credit- Methode auf der Grundlage der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck; der in dem Gutachten verwendete Rechnungszinsfuß beträgt 1,82 % p. a. (Vj. 1,78 % p. a.). Die Fluktuation, der Gehalts- und Rententrend wurden jeweils - wie in Vorjahren - mit 0,0 % p.a. angesetzt. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu verrechnende Vermögensgegenstände sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % p. a. angesetzt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von EUR 44.068,00 (Vj. TEUR 197). Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre. Die Bilanzierung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Sämtliche Rückstellungen wurden mit Ausnahme der Gewährleistungsrückstellung mittels Einzelbewertung bewertet. Wesentliche Rückstellungen mit einer Laufzeit größer einem Jahr lagen am Bilanzstichtag nicht vor; aus diesem Grund wurden keine Abzinsungen vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Latente Steuern wurden für voraussichtlich vorübergehende Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt. Die latenten Steuern (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) wurden mit einem Steuersatz von 27,90 % errechnet. Aktive und passive latente Steuern werden grundsätzlich saldiert. Zum Bilanzstichtag liegt eine aktive Steuerabgrenzung vor, auf deren Ansatz entsprechend dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet wird. b. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023 zeigt sich wie folgt: Sachanlagen
Finanzanlagen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR - (Vj. TEUR 15) enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten betriebliche Lebensversicherungen, die mit ihren beizulegenden Zeitwerten in Höhe von TEUR 1.967 (Vj. TEUR 1.899) angesetzt sind. Nach den Bestätigungen der Versicherungsgesellschaften entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den steuerlichen Aktivwerten. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist mit EUR 26.075,89 unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Die Kapitalrücklage betrifft andere Zuzahlungen nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Einem Erfüllungsbetrag von Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 3.455 (Vj. TEUR 3.315) steht ein zu verrechnendes Vermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 596 (Vj. TEUR 558) gegenüber. Der jeweils beizulegende Zeitwert ermittelt sich gemäß § 255 Abs. 4 Satz 2 HBG mit den fortgeführten Anschaffungskosten; nach den versicherungsmathematischen Bestätigungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte den steuerlichen Aktivwerten und damit dem bisher angesetzten Wertmaßstab. Das zu verrechnende Vermögen ist auf Grund Verpfändung dem Zugriff der anderen Gläubiger entzogen und darf nur zur Erfüllung der Schulden verwertet werden. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Personalverpflichtungen (Urlaub, Überstunden, Tantiemen mit TEUR 357), Gewährleistungsverpflichtungen (TEUR 126), Jahresabschlusskosten (TEUR 12) sowie Verpflichtungen aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten (TEUR 99). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 14 (Vj. TEUR 11). c. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse beinhalten TEUR - (Vj. TEUR 170) periodenfremde Erlöse aus Nachberechnungen für im Vorjahr erbrachte Leistungen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge von TEUR 15 (Vj. TEUR 41) und betreffen im Wesentlichen Buchgewinne aus Anlagenabgängen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 49 (Vj. TEUR 7). 3. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 272 und betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Mietverträgen. Beschäftigte im Jahresdurchschnitt nach § 285 Nr. 7 HGB Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 79 (Vj. 78) Angestellte (ohne Geschäftsführer) sowie 3 (Vj. 3) Auszubildende. Geschäftsführerbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB Von der Anwendung der Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB (Angabe Geschäftsführerbezüge) wurde Gebrauch gemacht. Geschäftsführung nach § 285 Nr. 10 HGB Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Uwe Iltgen. Herr Iltgen übt die Tätigkeit der Geschäftsführung bei der TopM Software GmbH hauptberuflich aus. Herr Stefan Herger ist als weiterer einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der TopM Software GmbH bestellt. Herr Herger übt die Tätigkeit der Geschäftsführung bei der TopM Software GmbH hauptberuflich aus. Vorschlag für die Gewinnverwendung nach § 285 Nr. 34 HGB Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 3.600.385,79 mit dem Gewinnvortrag von EUR 1.984.606,28 zu verrechnen und den sich daraus ergebenden Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 von EUR 5.584.992,07 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bobingen, den 30. Juli 2024 TopM Software GmbH Die Geschäftsführer Uwe Iltgen Stefan Herger Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Geschäftsmodell des Unternehmens Die TopM Software GmbH ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen und entwickelt, vertreibt und betreut Branchenlösungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im deutschsprachigen Raum und in den Bereichen
Ein weiterer Teil der TopM beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung einer logistischen Softwarelösung für die Luft- und Raumfahrttechnik. Neben der Entwicklung und Betreuung der eigenen Softwarelösungen, setzt die TopM zunehmend auf den Betrieb eines eigenen Rechenzentrums, in dem die TopM-Lösungen für die Kunden gehostet und als Cloud-Lösungen zur Verfügung gestellt werden. Dieses Angebot erfreut sich bei den Kunden zunehmender Beliebtheit. Zum Jahresende nahmen bereits mehr als 700 der TopM-Kunden dieses Angebot in Anspruch. Im Vergleich zu anderen Anbietern am Markt zeichnet sich die TopM durch
aus. Unter ganzheitlichen Lösungen versteht die TopM medienbruchfreie Lösungen, die neben den marktüblichen Kernfunktionalitäten auch andere Funktionsbereiche wie Finanzbuchhaltung, revisionssichere Archivierung, eine native App für die Betriebssysteme iOS, Android und Windows, sowie eine Portallösung enthalten. Die Flexibilität der TopM besteht in der Fähigkeit, die vorhandenen Lösungen mit einem vergleichbar geringen Aufwand an die jeweiligen Bedürfnisse der Branche anzupassen. Grundlage hierfür ist eine Entwicklungsumgebung, die für eine agile Entwicklungsmethode bei gleichzeitiger automatischer Dokumentation und Qualitätssicherung optimiert ist. Die marktfähigen Preise sind die Folge einer optimierten innerbetrieblichen Organisation, einer flachen Vertriebsstruktur und der Fähigkeit zur schnellen Weiterentwicklung. Die Investitionssicherheit wird durch mehrere Faktoren erreicht. Zum einen werden alle Programmänderungen, auch die kundenspezifischen, so umgesetzt, dass diese in die Standardlösung mit einfließen. Damit wird die uneingeschränkte Updatefähigkeit der Lösung erreicht. Weiterhin basieren die Lösungen zum größten Teil auf eigenen Technologien. Damit wird die Abhängigkeit von anderen Lieferanten minimiert. Voraussetzung für die Investitionssicherheit ist aber auch die wirtschaftliche Unabhängigkeit der TopM von anderen Geldgebern, sowie ein Mehrgenerationenkonzept, welches die Fortführung der Geschäftstätigkeit auch nach dem Ausscheiden der heutigen Inhaber durch die nächste Generation vorsieht. Diese Generation arbeitet bereits seit mehr als 10 Jahren im Unternehmen mit. Ein späterer Verkauf des Unternehmens ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war gesamtwirtschaftlich von wirtschaftlicher Stagnation bei gleichzeitig hoher Inflation geprägt. Zwar ging die Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahr zurück, dennoch beeinflussten die hohen Energiepreise sowie die hohen Zinsen den privaten Konsum. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen fiel das preisbereinigte BIP um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Die nach der Corona-Pandemie begonnene Erholung der deutschen Wirtschaft setzte sich daher nicht weiter fort. Die Unternehmen im Bereich Information und Kommunikation erwiesen sich dabei mit 2,6% Zuwachs als größter Gewinner, während das produzierende Gewerbe aufgrund gestiegener Energiepreise im zweiten Jahr in Folge ein Minus (-2,0 % in 2023) zu verzeichnen hatte. Auch der Arbeitsmarkt litt unter den schwierigen Rahmenbedingungen in 2023 und die begonnene Erholung setzte sich nicht fort: Die Arbeitslosenquote stieg um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Ausschlaggebend hierbei war vor allem die schwache Wirtschaftsentwicklung. Im Gegensatz zum Vorjahr spielten aus dem Ukrainekrieg geflüchtete Menschen für die Zunahme nur eine geringe Rolle. Durch die ausgelaufene Pandemie sank auch die Kurzarbeit im Jahresschnitt von 426.000 in 2022 nochmals deutlich auf 220.000 im Jahr 2023. Trotz gestiegener Steuereinnahmen bei gleichzeitig geringeren Ausgaben in 2023 verzeichnete die Bundesregierung zum vierten Mal in Folge seit 2011 ein Haushaltsdefizit. Das Defizit verringerte sich aber von 2,5 % auf 2,0 % in 2023. Das Defizit wurde insbesondere aufgrund weggefallener Ausgaben zur Corona-Bekämpfung deutlich verringert. 2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der ITK-Markt ist mit einem Wachstum von 2,0 % besser durch das Jahr 2023 gekommen als die Gesamtwirtschaft. Die Wachstumsrate liegt damit im Vergleich zum Vorjahr mit 6,8 % aber dennoch auf spürbar niedrigerem Niveau. Die Softwarebranche als Teil des ITK-Markes verzeichnet nach einer Steigerung von 15,0 % in 2022 einen weiteren deutlichen Zuwachs um 9,6 %. Der das Geschäftsklima abbildende Bitkom-ifo-Digitalindex des Branchenverbands Bitkom lag zu Jahresbeginn 2023 bei ca. 19, und sank, nach einer zwischenzeitlichen Erholung auf 24 im März, bis Dezember des Jahres auf nur noch 9,8. Auslöser hierfür waren die als schlechter eingeschätzte Geschäftslage bei gleichzeitiger verschlechterter Geschäftserwartung. 3. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft a. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die TopM Umsatzerlöse in Höhe von 12,57 Mio. Euro und erreichte eine Ertragssteigerung von 18% im Vergleich zum Vorjahr. Nach Abzug der Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen in Höhe von 190 TEuro verbleibt ein Rohertrag von 12,38 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von 17,5%. Die Umsätze der TopM resultieren dabei zu ca. 16 % aus Aufträgen mit Neukunden. 84 % wurden durch Umsätze mit Bestandskunden (Serviceverträge und Folgebetreuung) erzielt. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 508 TEuro; die Personalaufwandsquote sank auf ca. 49,6%. Die Summe aller operativen Kosten stieg von 6,78 Mio. Euro auf 7,64 Mio. Euro in 2023. Dies ergibt einen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr von 12,7 %. Insgesamt führte der im Vergleich zum Umsatzwachstum geringere Anstieg des Betriebsaufwands im Geschäftsjahr zu einem höheren Betriebsergebnis. Es lag mit 4,94 Mio. Euro (2022: 3,88 Mio. Euro) um rd. 1,07 Mio. Euro bzw. 27,5 % über dem Vorjahreswert. b. Finanzlage Die Gesellschaft verfügt unverändert über eine sehr solide und gesunde finanzielle Basis. Die Bankkonten werden ausschließlich im Guthabenbereich geführt. Darüber hinaus verfügt die TopM über liquide Reserven, die eine Fortführung der Tätigkeit im Krisenfall über einen längeren Zeitraum, ggf. auch mehr als ein Jahr, ermöglicht. Lieferantenrechnungen werden unverzüglich im Rahmen der vereinbarten Zahlungsziele bezahlt. In der Folge weist die Bilanz Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nur in einem sehr geringen Umfang aus. c. Vermögenslage Die Guthaben bei Kreditinstitutionen und Anlagepartnern erhöhten sich um 15,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Die liquiden Mittel sanken um 869 TEuro, da Barvermögen in Festgelder umgeschichtet wurde. Gleichzeitig verringerten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 144 TEuro. Insgesamt erhöhte sich das Vermögen der Firma im Vergleich zum Vorjahr deutlich von 8,8 Mio. Euro auf 9,9 Mio. Euro. Der Bereich der Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung entwickelte sich um ca. 71 TEuro nach oben. Die Erhöhung ergibt sich zum einen aus der Erneuerung von Fahrzeugen aus dem Fuhrpark. Zum anderen wurde im Bereich der EDV-Anlagen weiter in Serversysteme für das durch die TopM betriebene Rechenzentrum investiert. Diese Systeme tragen der weiterhin zunehmenden Nachfrage für gehostete Softwarelösungen Rechnung. Der Bestand an Waren hat sich mit 7,5 TEuro im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt und liegt wieder auf dem Niveau von 2021, hat aber nur eine untergeordnete Bedeutung für die TopM. Die Höhe der Verbindlichkeiten sank in 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 12,1 % auf 479 TEuro (Vorjahr 545 TEuro). d. Finanzielle Leistungsindikatoren Die finanziellen Leistungsindikatoren der TopM spiegeln sich in folgenden Kennzahlen wider:
e. Gesamt-Beurteilung des Geschäftsverlaufs Im Geschäftsjahr 2023 waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die TopM nicht mehr merklich spürbar. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine dagegen wirkten sich weiterhin aus. So war in 2023 die durch die Energiepreise getriebene Inflation eine Herausforderung für viele Unternehmen und Mitarbeiter. Die TopM hat darauf mit der Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie reagiert, die monatlich an die Mitarbeiter ausbezahlt wurde. Die in 2022 noch starken Auswirkungen auf Lieferzeiten durch die gestörten Lieferketten haben sich in 2023 deutlich abgeschwächt, so dass der meiste (Hardware-)Bedarf der TopM, wenn auch zu höheren Preisen, gedeckt werden konnte. Die während der Coronazeit etablierten Arbeitsweisen, wie die Durchführung von Onlineterminen konnten erfolgreich weitergeführt werden. Das ermöglicht es der TopM weiterhin in weiten Teilen auf unproduktive Reisezeiten zu verzichten und die Arbeitszeit für Arbeiten "am und für den Kunden" zu erbringen. Trotz der schwieriger gewordenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen konnte die TopM in allen Branchenlösungen wieder das jeweils gesetzte Jahresziel erreichen. Damit setzt sich der erfolgreiche Trend der letzten Jahre weiter fort, und die TopM erreichte nach einer weiteren Umsatzsteigerung zum zweiten Mal in Folge Umsätze im zweistelligen Millionenbereich. III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Risikomanagementsystem Zur frühzeitigen Erkennung von Risiken betreibt die TopM auf mehreren Ebenen Risikomanagement. Die Neuaufnahme von Risiken und deren Bewertung erfolgt dabei regelmäßig. Die Auswertung des jeweiligen Risikos erfolgt fortlaufend im Geschäftsbetrieb. Es werden im Rahmen der Managementbewertung regelmäßig die existentiellen Risiken identifiziert und bewertet. Zudem erfolgt eine permanente Überwachung diverser definierter Kenngrößen. Diese reichen von wirtschaftlichen Kennzahlen, über die Risikobewertung einzelner Aufträge bis hin zur technischen Überwachung von Anlagen wie der Systeme im TopM-Rechenzentrum. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse wird das System fortlaufend weiterentwickelt. 2. Wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung Risiken in der weiteren Entwicklung bestehen grundsätzlich im weiteren Verlauf der Gesamtwirtschaftlichen Situation. Vereinzelt, aber häufiger als in der Vergangenheit erreichen uns Nachrichten über Insolvenzen im Bereich unserer Bestandskunden, welche bislang aber keine größeren Verluste im Servicevertragsbereich mit sich bringen. Auch kam es auf Kundenseite bis dato kaum zu Stornierungen von Projekten oder zur Kündigung von Wartungsverträgen aufgrund der schwierigeren Rahmenbedingungen. Es ist allerdings im Bereich der Fertigungsunternehmen eine starke Zurückhaltung im Bereich der Neukunden zu spüren. Hier werden Entscheidungen aktuell zurückgestellt und es kommt zu wenig Neukundenaufträgen. In den anderen Branchen hingegen läuft die Nachfrage weiterhin ungebrochen. Zudem bestehen Risiken in der weiteren Geldpolitik sowie der damit verbundenen Inflationssituation. Diese stellt viele Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen, die sich gegebenenfalls in der Bereitschaft für Investitionen in Software niederschlagen. Nach wie vor ist die TopM als Softwareentwicklungsunternehmen, wie die sonstige IT-Branche, vom Fachkräftemangel betroffen. Um den weiteren Bedarf an qualifizierten Kräften zu decken wird es weiterhin notwendig sein, dem Fachkräftemangel durch Ausbildung und Qualifizierung entgegenzuwirken. 3. Wesentliche Chancen der künftigen Entwicklung Wie schon in den vergangenen Jahren bieten die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch Chancen für die TopM. So haben viele Firmen den Nutzen von Digitalisierung und ortsunabhängigem Arbeiten erkannt. Die TopM bietet dabei durch Lösungen wie den ASP-Client, elektronische Datenablage wie die revisionssichere Datenbank "ReVis", sowie den Apps für mobile Endgeräte bereits fertige Produkte, die direkt durch den Kunden eingeführt werden können. Hierbei ist ein Potential sowohl im Bestandskundengeschäft, als auch im Neukundengeschäft vorhanden. Auch die Inflationssituation und der damit teilweise gestiegene Kostendruck für Unternehmen macht die TopM mit ihren marktfähigen Preisen attraktiv als Partner für ERP- Lösungen. Die Zurückhaltung der Neukunden im Produktionsbereich ermöglicht es der TopM mit kürzeren Vorlaufzeiten als bislang auf die Wünsche der Bestandskunden einzugehen, da die Kapazität im zuständigen Team unverändert aufrechterhalten wird. Hieraus lässt sich eine entsprechend höhere Kundenzufriedenheit generieren. Auch der in den Risiken erwähnte Fachkräftemangel erreicht zunehmend auch unsere Kunden im Rahmen ihrer internen IT-Abteilung oder ihrer externen Hardwarebetreuer. Dies wird voraussichtlich zu einem weiteren Zulauf von Kundensystemen in das Cloudgeschäft der TopM führen. Die Kunden profitieren dabei von einem reduzierten Wartungsaufwand, da Backups, Updates und Wartungen durch die TopM übernommen werden. Die TopM profitiert durch eine einfachere Betreuung der Lösungen. Entsprechende Kapazitäten im Rechenzentrum können dabei durch vorausschauende Planung jederzeit aufgebaut werden. 4. Gesamtaussage zur Risiko- und Chancensituation des Unternehmens Die oben genannten Risiken betreffen die TopM nur mittelbar durch eventuelle Schwierigkeiten seitens der (potentiellen) Kunden. Auch wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen das Risiko bergen, sich weiter zu verschlechtern, ergeben sich darauf absehbar keine gravierenden oder bestandsgefährdenden Risiken für die TopM. Der Fachkräftemangel stellt in den nächsten Jahren sicher eine dauerhafte Herausforderung für alle Unternehmen in der IT-Branche dar. Dieser begegnet die TopM weiterhin durch (Nach-) Qualifzierung von Arbeitskräften. Aus den Risiken ergibt sich für die TopM darüber hinaus das Potential für weiteres Wachstum durch Digitalisierung sowie eines Ausbaus des Hostinganteils. Die TopM ist dabei stets bestrebt, entsprechende Chancen zu nutzen. IV. Prognosebericht Die gesamtwirtschaftliche Lage wird in 2024 voraussichtlich von Inflation, der Energiepreissituation sowie der Entwicklungen im Produktionsbereich abhängen. Hierbei zeichnet sich aktuell eine leicht positivere Entwicklung als im Vorjahr ab. Das ifo Institut rechnet für 2024 nur mit einer leichten Steigerung des BIP (+0,4 %) allerdings zeichnet sich durch weiter fallende Energiepreise eine weiter sinkende Inflation ab. Diese wird voraussichtlich von 5,9 % in 2023 auf 2,2 % in 2024 fallen. Die Inflation normalisiert sich damit langsam wieder und soll den IFO-Prognosen zufolge in 2025 auf 1,7 % sinken. Für die IT-Branche deutet sich an, dass sich das Wachstum aus 2023 von 2,0 % in 2024 auf deutlich höherem Niveau von 4,4 % steigern wird. Auch die TopM geht davon aus, dass sowohl im Bestandskundenbereich als auch im Neukundenmarkt weitere Investitionsbereitschaft seitens der Kunden besteht, um den Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich begegnen zu können. Wir erwarten daher trotz der schwer einzuschätzenden Rahmenbedingungen weiterhin eine gute Geschäfts- und Liquiditätslage und gehen für das Geschäftsjahr 2024 aufgrund der aktuellen Zahlen und Auftragslage von Umsatzerlösen aus, die ca. 8 % über dem Vorjahresniveau liegen werden. Aufgrund von Gehaltsanpassungen, Personalaufbaus sowie der Zahlung von Inflationsausgleichsprämien erwarten wir für 2024 eine Steigerung des Personalaufwands um ca. 7 %. Da die Personalkosten den größten Aufwandsposten darstellen, und die Umsatzerlöse voraussichtlich etwas mehr zulegen als die Gehälter, ist für 2024 mit einem Betriebsergebnis auf leicht höherem Niveau wie im Geschäftsjahr 2023 zu rechnen. Auch im kommenden Geschäftsjahr wird die Weiterentwicklung der Branchenlösungen sowie ein weiterer Ausbau der Kapazität im Rechenzentrum für das Hosting der Kundenlösungen im Vordergrund stehen. Die TopM versteht sich dabei nicht als reiner Dienstleister für ihre Kunden, sondern als Partner und Lieferant einer echten Branchenlösung, von der die Kunden im Rahmen einer langjährigen Zusammenarbeit profitieren sollen.
Bobingen, im Juli 2024 TopM Software GmbH Uwe Iltgen, Geschäftsführer Stefan Herger, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TopM Software GmbH, Bobingen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TopM Software GmbH, Bobingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TopM Software GmbH, Bobingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Regensburg, den 30. September 2024 CM
Treuhandgesellschaft Regensburg mbH
Mehltretter, Wirtschaftsprüfer Cramer, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. |
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