Hirstein
GmbH
Kleinkarlbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
648.906,45 |
686.242,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
890,78 |
6.436,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
648.015,67 |
679.806,25 |
| Aktiva |
648.908,45 |
686.244,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
301.883,35 |
320.777,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.533,88 |
1.533,88 |
| III.
Gewinnvortrag |
293.679,31 |
333.097,14 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
18.894,43 |
39.417,83 |
| B.
Rückstellungen |
344.259,00 |
364.702,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.766,10 |
764,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.766,10 |
764,73 |
| Passiva |
648.908,45 |
686.244,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Hirstein GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Der in den Vorjahren gebildete GWG-Sammelposten wurde gem.
Übergangsregelungen übernommen und wird
jährlich um ein Fünftel der Anschaffungskosten
gewinnmindernd aufgelöst.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich zum 01.
Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von
55.590,00 EUR, der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis
spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem
Fünfzehntel je Geschäftsjahr der
Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Im
Geschäftsjahr wird ein Teilbetrag von 3.706,00 EUR
zugeführt. Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen
Rückstellungen betragen zum Bilanzstichtag 3706,00
EUR. Abs. 2 S. 2 HGB. Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellungen beträgt zum
31.12.2019 404.441,00 EUR.
Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen
sowie der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung beinhalten, lt. vers.
mathematischem Gutachten sowohl evtl.
Überschußguthaben als auch Zinsaufwendungen.
Die sonstigen Rückstellungen sind
für für Abschluß- und
Prüfungskosten gebildet.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
bewertet.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsleitung lag ganzjährig in den
Händen von:
Herrn Walter Hirstein
Frau Herta Hirstein
Unterschrift der Geschäftsführung
gez.Herta Hirstein
gez. Walter Hirstein
Kleinkarlbach, den
27.06.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024
festgestellt.
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