Christ-Service GmbH
Benningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
476.272,06 |
508.952,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
476.269,06 |
508.949,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.315.530,15 |
2.573.730,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.315.530,15 |
2.573.730,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.791.802,21 |
3.082.682,70 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.164.462,20 |
2.170.490,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
644.490,47 |
1.690.884,94 |
| III.
Jahresüberschuss |
493.971,73 |
453.605,53 |
| B.
Rückstellungen |
236.131,00 |
385.539,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
391.209,01 |
526.653,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.791.802,21 |
3.082.682,70 |
Anhang
Anlage 3/000300011
Allgemeine Hinweise
Die Christ-Service GmbH mit Sitz in Benningen ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen
unter der Nummer HRB 9085 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbH-Gesetz aufgestellt. Die
Gesellschaft erfüllt nach den Zahlen des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 die Merkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft.
Von den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Die zur
Veröffentlichung bestimmte Fassung des
Jahresabschlusses enthält lediglich die
verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3
HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
werden im Anhang gemacht, wenn dies zur Aufstellung
eines klaren und übersichtlichen
Jahresabschlusses erforderlich erscheint.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Auch die Zugänge beweglicher
Anlagegüter werden seit dem Geschäftsjahr 2011
zur konzernweiten Vereinheitlichung der
Abschreibungsmethoden ausschließlich linear
abgeschrieben. Bis zum Geschäftsjahr 2010 wurde die
degressive Methode angewandt, soweit diese zu höheren
Abschreibungsbeträgen führte als bei linearer
Abschreibung. Bei Zugängen bis 2010 wird die
degressive Methode unverändert fortgesetzt, solange
der Abschreibungsbetrag nach der degressiven Methode
noch höher ist als nach der linearen Methode (danach
Übergang zur linearen Restwertabschreibung).
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
€ 800,00 werden handelsrechtlich aus
Vereinfachungs- und Wesentlichkeitsgründen analog
der seit 2018 geänderten
steuerrechtlichen Regelung des § 6
Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Im Zeitpunkt der
Vollabschreibung wird der Abgang
unterstellt. Anlagegüter mit
einem Wert zwischen € 150,00 und
€ 1.000,00 wurden bis 2017 aufgrund
ihrer vergleichsweise
untergeordneten Bedeutung analog
der bis Ende 2017 geltenden steuerrechtlichen
Regelung des § 6 Abs. 2a EStG in einem
jährlichen Sammelposten
zusammengefasst und unabhängig von
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
und ihres Vorhandenseins im Vermögen
der Gesellschaft über fünf Jahre
linear abgeschrieben. Die Darstellung des
Abgangs erfolgt ebenfalls im Zeitpunkt
der Vollabschreibung.
Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Allen risikobehafteten
Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenständen wird durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Ansonsten erfolgt
der Ansatz zum Nennwert.
In den
übrigen Rückstellungen sind alle im
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zu deren Erfüllung
erforderlich sind.
Verbindlichkeiten werden zu ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von
unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene
Unternehmen beinhalten Forderungen gegenüber der
Alleingesellschafterin in Höhe von € 970.621,75
(Vj. € 2.186.568,26).
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres zur Zahlung fällig. Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten
Verbindlichkeiten gegenüber der
Alleingesellschafterin in Höhe von €
114.013,46 (Vj. € 59.480,40).
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten und aus der Bilanz nicht
ersichtliche Haftungsverhältnisse sowie wesentliche
sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Angabe nach § 285 Nr. 14a HGB
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss der Otto Christ Aktiengesellschaft,
Memmingen, einbezogen. Der Konzernabschluss wird an das
Unternehmensregister zur Offenlegung übermittelt.
Mitarbeiter
Die Zahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 47 (im Vorjahr: 48).
Benningen, den 28. Mai 2025
Die Geschäftsführung
gez. Peter Sommer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2025
festgestellt.
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