Christ-Service GmbH
Benningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
508.952,06 |
545.767,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
508.949,06 |
545.764,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.573.730,64 |
2.047.075,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.573.730,64 |
2.047.014,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
61,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.082.682,70 |
2.592.842,68 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.170.490,47 |
1.716.884,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.690.884,94 |
1.084.390,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
453.605,53 |
606.494,25 |
| B.
Rückstellungen |
385.539,00 |
402.778,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
526.653,23 |
473.179,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.082.682,70 |
2.592.842,68 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Die Christ-Service GmbH mit Sitz in Benningen ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer
HRB 9085 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetz aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt nach
den Zahlen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 die
Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft.
Von den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Die zur
Veröffentlichung bestimmte Fassung des
Jahresabschlusses enthält lediglich die verkürzte
Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
werden im Anhang gemacht, wenn dies zur Aufstellung eines
klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses
erforderlich erscheint.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Auch die Zugänge beweglicher
Anlagegüter werden seit dem Geschäftsjahr 2011
zur konzernweiten Vereinheitlichung der
Abschreibungsmethoden ausschließlich linear
abgeschrieben. Bis zum Geschäftsjahr 2010 wurde die
degressive Methode angewandt, soweit diese zu höheren
Abschreibungsbeträgen führte als bei linearer
Abschreibung. Bei Zugängen bis 2010 wird die
degressive Methode unverändert fortgesetzt, solange
der Abschreibungsbetrag nach der degressiven Methode noch
höher ist als nach der linearen Methode (danach
Übergang zur linearen Restwertabschreibung).
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
€ 800,00 werden handelsrechtlich aus Vereinfachungs-
und Wesentlichkeitsgründen analog der seit 2018
geänderten steuerrechtlichen Regelung des § 6
Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Im
Zeitpunkt der Vollabschreibung wird der Abgang unterstellt.
Anlagegüter mit einem Wert zwischen € 150,00 und
€ 1.000,00 wurden bis 2017 aufgrund ihrer
vergleichsweise untergeordneten Bedeutung analog der bis
Ende 2017 geltenden steuerrechtlichen Regelung des § 6
Abs. 2a EStG in einem jährlichen Sammelposten
zusammengefasst und unabhängig von ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer und ihres Vorhandenseins im
Vermögen der Gesellschaft über fünf Jahre
linear abgeschrieben. Die Darstellung des Abgangs erfolgt
ebenfalls im Zeitpunkt der Vollabschreibung.
Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Allen risikobehafteten
Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenständen wird durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Ansonsten erfolgt der
Ansatz zum Nennwert.
In den
übrigen Rückstellungen sind alle im
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zu deren Erfüllung
erforderlich sind.
Verbindlichkeiten werden zu ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von
unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene
Unternehmen beinhalten Forderungen gegenüber der
Alleingesellschafterin in Höhe von € 2.186.568,26
(Vj. € 1.706.954,28).
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres zur Zahlung fällig. Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten
Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin
in Höhe von € 59.480,40 (Vj. € 70.379,22).
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten und aus der Bilanz nicht
ersichtliche Haftungsverhältnisse sowie wesentliche
sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Angabe nach § 285 Nr. 14a HGB
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss der Otto Christ AG, Memmingen, einbezogen.
Dieser wird beim Unternehmensregister offengelegt.
Mitarbeiter
Die Zahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 48 (im Vorjahr: 54).
Benningen, den 13. August 2024
Die Geschäftsführung
Peter Sommer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2024
festgestellt.
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