Humana
Public Relations GmbH
Zangberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.848,00 |
12.741,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
283,00 |
344,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.565,00 |
12.397,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
164.846,53 |
173.384,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
159.816,67 |
169.735,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.029,86 |
3.648,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
119,66 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
96.585,47 |
70.311,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
290.280,00 |
256.556,36 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
95.875,62 |
20.115,86 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
26.274,44 |
75.759,76 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
96.585,47 |
70.311,03 |
| B.
Rückstellungen |
286.698,54 |
249.089,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.581,46 |
7.467,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.581,46 |
7.467,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
290.280,00 |
256.556,36 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31.12.2011
Humana Public Relations GmbH, Zangberg
Tz.1
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt als "Kleine
Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Von der Aufstellung eines Lageberichts ist die Gesellschaft
befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Von der
Befreiungsvorschrift hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht.
Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht
den §§
266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
angewendet wurde. Von den größenabhängigen
Erleichterungen im Sinne von § 266 Abs. 1 HGB für
die Bilanz und § 276 HGB für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde kein Gebrauch gemacht. Das Prinzip
der Darstellungsstetigkeit ist beachtet; die
Vorjahreszahlen sind für Vergleichszwecke
gegenübergestellt.
Die
Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss wurde
unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 256 HGB sowie
unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und
Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften
(§§ 269 - 274, 279 - 283 HGB) vorgenommen.
Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden stellen sich wie folgt dar:
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zu ihrem Nennwert, vermindert um
notwendige Wertberichtigungen bilanziert.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihrem
Nennwert ausgewiesen.
Die
Pensionsrückstellungen sind unter Tz. 3
erläutert.
Die
sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Schulden zu berücksichtigen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Tz.2
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Sämtliche
Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen von EUR
134.993,13 (Vj. TEUR 128) mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter-Geschäftsführer von EUR 849,49
(Vj. TEUR 1) enthalten.
Das
Stammkapital der Gesellschaft von EUR 25.564,59 ist
voll einbezahlt.
Die
Verbindlichkeiten haben mit EUR 3.581,46 (Vj. TEUR
7) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den
Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern von EUR 0,00 (Vj. TEUR 0) enthalten.
Tz.3
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Durch eine Verrechnung der
Rückdeckungsversicherung mit der
Pensionsrückstellung nach BilMoG wurde die
Pensionsrückstellung in Höhe von 577.656,00
€ mit der Rückdeckungsversicherung in Höhe
von 290.957,46 € saldiert und der Unterschiedsbetrag
zutreffend auf der Passivseite ausgewiesen. Die verrechnete
Aufwendung beträgt 31.475,68 €. Der nicht
verpfändete Betrag der Rückdeckungsversicherung
beträgt 128.859,27 € und ist zutreffend auf der
Aktivseite ausgewiesen. Dem Geschäftsführer ist
dabei eine Pensionszusage in Höhe von 36.813,00
€ mit Vollendung des 65. Lebensjahres eingeräumt.
Tz.4
Sonstige Angaben
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft
ist Herr Peter Neubauer, Zangberg.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust von EUR 122.150,06, bestehend aus dem
Verlustvortrag von EUR 95.875,62 und dem Jahresfehlbetrag
2011 von EUR 26.274,44, auf neue Rechnung vorzutragen.
Zangberg, den 16. Juli 2012
(Peter Neubauer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2012 festgestellt.
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