Euro Style
Reitsport GmbH
Twistringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 12.09.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
12.9.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
132,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
852,61 |
63.429,62 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
0,00 |
13.269,66 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
22.829,47 |
44.802,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.683,08 |
108.364,30 |
Passiva
|
|
12.9.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
300,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.383,08 |
107.364,30 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
21.802,76 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.580,32 |
107.364,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.683,08 |
108.364,30 |
Anhang zum
Jahresabschluss 12.9.2013
A. Erläuterungen und Angaben zu den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 12. September 2013 der Firma
" Euro Style Reitsport GmbH " wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches nach den Vorschriften der §§
252 ff HGB aufgestellt. Die allgemeinen Grundsätze
nach § 265 HGB wurden eingehalten.
Die erstmalige Anwendung der Vorschriften des HGB in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes hat
nicht zur Änderung der bisherigen Darstellung oder der
bisher angewandten Bewertungsmethoden geführt.
Insoweit war auch keine Anpassung der Vorjahreszahlen
erforderlich. Die Übergangsvorschrift des Artikel 67
Abs. 8 EGHGB war demzufolge nicht anzuwenden.
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
wurden nach § 267 HGB in Anspruch genommen.
II. Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- und Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanalgen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Artikel 67 Abs. 4 EGHGB
fortgeführt.
Selbstständig nutzbare, bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die der
Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 410,00 Euro im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
3. Rückstellung und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Feststellungen zu nachteiligen
Veränderungen und nicht unwesentlichen
Verlusten
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag per
12.9.2013 ist durch Gesellschafterdarlehen der
Gesellschafter gedeckt.
5. Angaben zu Organmitgliedern
Angaben
über die Mitglieder der Geschäftsführung:
Geschäftsführer sind Javed Iqbal und Asad Ali
Bhatti.
Gez. Geschäftsführer Iqbal und Bhatti
Twistringen, 18. März 2015
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.03.2015
festgestellt.
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