XXL SPORTS
GmbH
Werneck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.908,00 |
53.566,00 |
| I.
Sachanlagen |
45.908,00 |
53.566,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
516.176,01 |
438.831,11 |
| I.
Vorräte |
159.346,07 |
86.141,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
343.311,81 |
347.829,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.518,13 |
4.860,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
858,60 |
553,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.007,63 |
53.692,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
589.950,24 |
546.642,87 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
60.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
116.192,76 |
109.855,54 |
| IV.
Jahresüberschuss |
16.685,13 |
-6.337,22 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
27.007,63 |
53.692,76 |
| B.
Verbindlichkeiten |
589.950,24 |
539.842,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
502.017,42 |
437.086,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
6.800,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
589.950,24 |
546.642,87 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden.
Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung
wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG hat in der
BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu keinen
Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des
Vorjahres geführt.
Der Jahresabschluss 2011 der XXL SPORTS GmbH, Werneck
wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften im
Geschäftsjahr linear und degressiv, vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu einer
höheren Abschreibung führt. Steuerliche
Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind
grundsätzlich zu den Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederwertprinzips bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihren
Nennbeträgen angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbind-lichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Gesellschaft durch den
einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer:
Andreas Lampert, Nüdlingen
vertreten.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse über den üblichen
Rahmen hinaus bestehen nicht.
4. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Andreas
Lampert
Lohn November
2011
5.456,95 €
Lohn Dezember
2011
2.120,17 €
Verrechnungskonto
11.940,69 €
XXL SPORTS GmbH
Geschäftsführer
Gez. Andreas Lampert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2012 festgestellt.
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