SteinAlt
Baustoff - Handels GmbH
Neustadt/Wstr.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2011
EUR |
30.4.2010
EUR |
| B.
Bilanzsumme, Summe Aktiva |
0,00 |
0,00 |
Passiva
|
|
30.4.2011
EUR |
30.4.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
564,59 |
564,59 |
| III.
Verlustvortrag |
25.564,59 |
25.564,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
0,00 |
0,00 |
2. Anhang
2.1
Allgemeine Angaben
Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine
"kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267
(1) HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den
Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine
Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch
die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
a)
Gliederung
Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften
des 3. Buches des HGB §§ 264 ff erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften
§ 266 HGB für die Bilanz und
§ 275 (2) HGB für die Gewinn- und
Verlustrechnung für die "große"
Kapitalgesellschaft beachtet.
Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen
Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften
wurde verzichtet.
Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der
Gewinn- und Verlustrechnung stimmen mit denen des Vorjahres
überein.
b)
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Gliederungsschemata
Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen.
c)
Bewertung
Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres zum 30.
April 2010 wurden unverändert übernommen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
zum 30. April 2011 entspricht den Vorschriften der
§§ 252- 255 HGB.
2.3
Durchführung der Bewertung
a)
Eigenkapital
gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital = Stammkapital in Höhe
von Euro 25.000,00
ist in voller Höhe einbezahlt.
Verlustvortrag
Der Verlustvortrag wurde aus dem Jahresfehlbetrag der
Vorjahre bis zum 30.04.2011 gebildet.
Ein Steuerguthaben i. S. des § 37 Abs. 1 KStG
besteht nicht.
2.4
Angaben nach § 285 HGB
a)
Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff.
9
Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB.
b)
Anzahl der Mitarbeiter, Ziff. 7
Die anzurechnende Beschäftigtenzahl i. S. §
267 Abs. 1 Ziff. 3 HGB beträgt am Abschlussstichtag 0.
Diese Zahl entspricht auch den Verhältnissen an den
Quartalsenden.
3.
Erläuterungsteil
3.1
Rechtliche Verhältnisse
3.1.1
Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr
Die Gesellschaft ist am 18.03.1999, mit Urkunde Nr.
149/99 R des Notars Klaus Unkrich mit Amtssitz in Bad
Dürkheim, gegründet worden. Sie hat ihre
Tätigkeit am 18.03.1999 aufgenommen.
Sie betreibt ihre Handelsgeschäfte unter der
Firma
SteinAlt Baustoff-Handels GmbH
und hat ihren Sitz in 67433 Neustadt und ist im
Handelsregister beim Amtsgericht AG Ludwigshafen, unter der
Nr. HRB 42514 eingetragen.
Das Geschäftsjahr 2010 umfasst die Zeit vom 1.
Mai 2010 bis zum 30. April 2011.
3.1.2
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und
Einzelhandel mit Baustoffen aller Art und befindet sich zur
Zeit in Liquidation.
3.1.3
Stammkapital und Beteiligte
Das Stammkapital der Gesellschaft
beträgt
Euro 25.000,00.
Am Abschlussstichtag sind daran beteiligt:
Herrn Hans-Gunter Faust, mit 100% = € 25.000,00.
3.1.4
Organe
Organe der Gesellschaft sind die
Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung.
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen
von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann jedem
Geschäftsführer unabhängig von der Zahl der
bestellten Geschäftsführer
Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
Während des Rumpfgeschäftsjahres 2009/2010
war
Herr Hans-Gunter Faust,
wohnhaft in 67433 Neustadt
zum Geschäftsführer der Gesellschaft
bestellt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
3.1.5
Jahresabschluss und Prüfung
Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss
innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn
der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach
Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der
Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der
Gesellschafterversammlung zur Feststellung lt. § 42a
(2) GmbHG binnen der ersten elf Monate des folgenden
Geschäftsjahres zur Beschlussfassung und Feststellung
vorzulegen.
Ergebnisverwendung
Über die Ergebnisverwendung wird in der
Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der
Geschäftsführer kann bei Erstellung der
Jahresabschlüsse Vorschläge zur
Ergebnisverwendung machen und diese gemäß §
278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen.
3.1.6
Satzung
Die Satzung der Gesellschaft vom 28.12.1978
sieht neben den gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen
Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu
Handlungen der Geschäftsführer vor.
3.1.7
Verbundene Unternehmen
Zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres
bestand keine direkte Verbindung zu einem anderen
Unternehmen i. S. des § 271 Abs. 2 HGB.
3.1.8
Unternehmen mit denen eine Beteiligungsverhältnis
besteht
Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen
beteiligt. Verbindungen im Sinn des § 271 Abs. 2 HGB
bestehen nicht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 festgestellt.
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