SteinAlt Baustoff - Handels GmbHLiquidiert

67433 Neustadt an der Weinstraße, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 42514
Eingetragen
26.7.1999
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen aller Art, insbesondere mit neuen und alten Natursteinprodukten, mit Gartenbauartikeln sowie die Baustoffaufarbeitung zur Wiederverwertung und aller sonstigen Geschäfte und Tätigkeiten, die mittelbar oder unmittelbar dem Geschäftszweck dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Gunter Faust
seit 9.1.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

67433 Neustadt/Wstr. Richard-Wagner-Straße 56
12.500 €
50.00%
67433 Neustadt/Wstr. Richard-Wagner-Straße 56
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SteinAlt Baustoff - Handels GmbH

Neustadt/Wstr.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2010 bis zum 30.04.2011

Bilanz

Aktiva

30.4.2011
EUR
30.4.2010
EUR
B. Bilanzsumme, Summe Aktiva 0,00 0,00

Passiva

30.4.2011
EUR
30.4.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 564,59 564,59
III. Verlustvortrag 25.564,59 25.564,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 0,00 0,00

2. Anhang

2.1 Allgemeine Angaben
 
Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 (1) HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.

2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
 
a) Gliederung
Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des 3. Buches des HGB §§ 264 ff erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften
§ 266 HGB für die Bilanz und
§ 275 (2) HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung für die "große" Kapitalgesellschaft beachtet.
Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften wurde verzichtet.

Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der Gewinn- und Verlustrechnung stimmen mit denen des Vorjahres überein.

b) Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Gliederungsschemata
Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen.

c) Bewertung
Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres zum 30. April 2010 wurden unverändert übernommen.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 30. April 2011 entspricht den Vorschriften der §§ 252- 255 HGB.

2.3 Durchführung der Bewertung
 
a) Eigenkapital

gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital = Stammkapital in Höhe von  Euro 25.000,00
ist in voller Höhe einbezahlt.

Verlustvortrag
Der Verlustvortrag wurde aus dem Jahresfehlbetrag der Vorjahre bis zum 30.04.2011 gebildet.

Ein Steuerguthaben i. S. des § 37 Abs. 1 KStG besteht nicht.

2.4 Angaben nach § 285 HGB
 
a) Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff. 9
Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB.

b) Anzahl der Mitarbeiter, Ziff. 7
Die anzurechnende Beschäftigtenzahl i. S. § 267 Abs. 1 Ziff. 3 HGB beträgt am Abschlussstichtag 0. Diese Zahl entspricht auch den Verhältnissen an den Quartalsenden.

3. Erläuterungsteil
 
3.1 Rechtliche Verhältnisse
 
3.1.1 Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr
 
Die Gesellschaft ist am 18.03.1999, mit Urkunde Nr. 149/99 R des Notars Klaus Unkrich mit Amtssitz in Bad Dürkheim, gegründet worden. Sie hat ihre Tätigkeit am 18.03.1999 aufgenommen.

Sie betreibt ihre Handelsgeschäfte unter der Firma

SteinAlt Baustoff-Handels GmbH

und hat ihren Sitz in 67433 Neustadt und ist im Handelsregister beim Amtsgericht AG Ludwigshafen, unter der Nr. HRB 42514 eingetragen.

Das Geschäftsjahr 2010 umfasst die Zeit vom 1. Mai 2010 bis zum 30. April 2011.

3.1.2 Gegenstand des Unternehmens
 
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen aller Art und befindet sich zur Zeit in Liquidation.

3.1.3 Stammkapital und Beteiligte
 
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt                                                Euro    25.000,00.

Am Abschlussstichtag sind daran beteiligt:
Herrn Hans-Gunter Faust, mit 100% = € 25.000,00.

3.1.4 Organe
 
Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer unabhängig von der Zahl der bestellten Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilen.

Während des Rumpfgeschäftsjahres 2009/2010 war

Herr Hans-Gunter Faust,
wohnhaft in 67433 Neustadt

zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3.1.5 Jahresabschluss und Prüfung
 
Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der Gesellschafterversammlung zur Feststellung lt. § 42a (2) GmbHG binnen der ersten elf Monate des folgenden Geschäftsjahres zur Beschlussfassung und Feststellung vorzulegen.

Ergebnisverwendung
Über die Ergebnisverwendung wird in der Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der Geschäftsführer kann bei Erstellung der Jahresabschlüsse Vorschläge zur Ergebnisverwendung machen und diese gemäß § 278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen.

3.1.6 Satzung
 
Die Satzung der Gesellschaft vom 28.12.1978  sieht neben den gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu Handlungen der Geschäftsführer vor.

3.1.7 Verbundene Unternehmen
 
Zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres bestand keine direkte Verbindung zu einem anderen Unternehmen i. S. des § 271 Abs. 2 HGB.

3.1.8 Unternehmen mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht
 
Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen beteiligt. Verbindungen im Sinn des § 271 Abs. 2 HGB bestehen nicht.  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 festgestellt.

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