AEROS Europe GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 406050
Eingetragen
20.10.2004
Branche
Herstellung von SportgerätenHerstellung von TurbinenHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Luftsportgeräten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Aeros Europe GmbH

Hörselberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 1.438,00 16.069,00
I. Sachanlagen 1.438,00 16.069,00
B. Umlaufvermögen 10.806,07 24.201,00
I. Vorräte 7.920,00 7.920,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.754,32 11.317,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 131,75 4.963,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.222,20 15.145,20
D. sonstige Aktiva 4.156,92 316,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 17.623,19 55.732,13

Passiva

   
  31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 366,78 17.270,36
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 7.729,64 7.803,75
III. Jahresfehlbetrag 16.903,58 -74,11
B. Rückstellungen 5.300,00 17.185,00
C. Verbindlichkeiten 11.956,41 21.276,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 17.623,19 55.732,13

Anhang für das Geschäftsjahr 2008

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Aeros Europe GmbH zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenverzeichnis zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenverzeichnis (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Gewährleistungsansprüche, Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten sind keine Beträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr enthalten.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Werner Ullrich

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Hörselberg, den 26.02.2010

Geschäftsführer

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