Zero One Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
A***** J***** J**** L*** seit 18.3.2025 | Prokura |
H***** A********* seit 24.4.2013 | Kommanditist |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
austermann GmbH & Co. KGNeussJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Geschäftsjahr 2023austermann GmbH & Co KGA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die austermann GmbH & Co KG hat Ihren Sitz in Neuss. Sie wird beim Amtsgericht Neuss unter der Nummer HRA 7229 geführt. Sie ist eine Kommanditgesellschaft, für die gemäß § 264 a HGB die Vorschriften für Kapitalgesellschaften anzuwenden ist. Die austermann GmbH & Co KG ist nach den in § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Zusätzliche Angaben wegen nicht Vergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Die neu angeschafften beweglichen Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 1.000,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung einer angemessenen Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Das Eigenkapital (Festkapital) ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). C. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von einem Jahr und betragen € 1.339.674,78 (Vorjahr: € 849.618,66). In den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 25.649,41 (Vorjahr € 25.897,37) enthalten. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 1.199.889,44 (Vorjahr € 1.121.779,62) enthalten. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. E. Sonstige Pflichtangaben Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Austermann Verwaltungs GmbH. Sie hat ein Stammkapital von € 25.000,00. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin. Zur Geschäftsführung und Vertretung ist berechtigt und verpflichtet die persönlich haftende Austermann Verwaltungs GmbH, handelt durch ihren Geschäftsführer: - Hubert Austermann, Industrieberater, Neuss Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neuss Die
geschäftsführende Gesellschafterin:
Hubert Austermann, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Neuss, den 10.12.2024 Die
geschäftsführende Gesellschafterin:
Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024 festgestellt. |
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