Ströbel GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Weimer seit 4.1.2006 | Prokura |
Bernd Weimer seit 1.10.2003 | Geschäftsführer |
Bernd Weiner seit 16.9.2003 | Geschäftsführer |
Christa Weimer seit 14.11.2002 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 88.70% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WeimerSteinbergVega GmbHLangenzennOffenlegung Jahresabschluss zum 31.12.2008InhaltsverzeichnisAnlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2008 Anlage 2: Anhang für das Geschäftsjahr 2008 Anlage 3: Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB Anlage 4: Datum der Feststellung Bilanz zum 31. Dezember 2008Aktivseite
Anhang für das Geschäftsjahr 2008I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Fürth vom 14.11.2006 wurde am gleichen Tag über das Vermögen der Gesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Hans Raab zum Insolvenzverwalter bestellt (Az.: 5052 IN 778/06). Die Gesellschaft ist dadurch gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Der Insolvenzeröffnung war die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung am 20.09.2006 vorausgegangen. 2. Ziel des Insolvenzverfahrens ist nach übertragender Sanierung zum 01.12.2006 die Abwicklung der Gesellschaft unter Einzug der ausstehenden Forderungen. 3. Gemäß § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Geschäftsjahr. Bedingt dadurch wurden in 2006 für die Rechnungslegung der WeimerSteinbergVega GmbH in Insolvenz zwei Rumpfgeschäftsjahre, eines für den Zeitraum vom 01.01. bis 13.11.2006 und eines für den Zeitraum vom 14.11. bis 31.12.2006 gebildet. 4. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der InsO aufgestellt. 5. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften sowie § 42 GmbHG. 6. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen. 7. Bezüglich bestimmter Bilanzposten sind insolvenzbedingt Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden. Auf Grund der inhärenten Unsicherheit dieser Schätzungen können sich noch Auswirkungen auf Folgeabschlüsse ergeben. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAuf Grund der Unternehmenszerschlagung wurde bei der Bilanzierung und Bewertung nicht mehr von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Mit dem Wegfall der Fortführungsannahme liegt das vorrangige Ziel der handelsrechtlichen Rechnungslegung nunmehr gemäß IDW RS HFA 17 in der Feststellung des zum Bilanzstichtag vorhandenen Reinvermögens unter Berücksichtigung der Einstellung/Veräußerung des Geschäftsbetriebs. Die handelsrechtlichen Bilanzierungsverbote, insbesondere nach § 248 HGB und nach § 249 Abs. 3 Satz 1 HGB, gelten auch in der Insolvenz uneingeschränkt und wurden beachtet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich unter Veräußerungsgesichtspunkten. Vorsichtsprinzip und Anschaffungskostenprinzip behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Stichtag realisiert waren. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert (§§ 5, 6 ff. EStG, § 8 Abs. 1 KStG): Aktivseite 1. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 3 HGB) ist beachtet. 2. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bilanziert. Passivseite 3. Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). 4. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. III. Angaben zu Posten der BilanzAktivseite 1. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Passivseite 2. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von 10.005.550,81 EUR enthalten. 3. Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von 5.149.044,84 EUR sind durch Globalzession besichert. Die Verbindlichkeiten betreffen mit 1.365.631,99 EUR Steuerschulden und mit 456.610,78 EUR Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. IV. Sonstige AngabenInsolvenzverwaltung Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging die Verfügungsberechtigung über das Vermögen der WeimerSteinbergVega GmbH in Insolvenz auf den Insolvenzverwalter über. Im Geschäftsjahr 2008 war als Insolvenzverwalter bestellt: Herr Rechtsanwalt Hans Raab, Emskirchen. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB
Emskirchen, 24. September 2009 WeimerSteinbergVega GmbH in Insolvenz gez. RA Hans Raab, als Insolvenzverwalter Datum der FeststellungDer Jahresabschluss der WeimerSteinbergVega GmbH in Insolvenz zum 31.12.2008 wurde am 24.09.2009 festgestellt. |
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