Burkhart
Planbau GmbH
Bruchweiler-Bärenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
645.991,17 |
368.848,17 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.296,00 |
8.612,00 |
| III.
Finanzanlagen |
640.695,17 |
360.235,17 |
| B.
Umlaufvermögen |
404.710,12 |
782.193,17 |
| I.
Vorräte |
89.125,90 |
419.787,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
221.198,01 |
120.570,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
94.386,21 |
241.835,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.036,68 |
| Aktiva |
1.050.701,29 |
1.152.078,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.705,17 |
64.663,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
645,00 |
645,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
60,17 |
39.018,76 |
| davon
Gewinnvortrag |
39.018,76 |
-4.013,89 |
| B.
Rückstellungen |
592.747,28 |
712.536,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
432.248,84 |
374.877,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
82.721,07 |
83.272,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
349.527,77 |
291.605,24 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
349.527,77 |
291.605,24 |
| Passiva |
1.050.701,29 |
1.152.078,02 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Burkhart Planbau GmbH
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskoten aktiviert und über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 - 10 Jahren
linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten von 150 Euro bis 1.000 Euro wurden
in den Sammelposten eingestellt. Wirtschaftsgüter bis
410 Euro wurden erfolgswirksam im Jahr der Anschaffung
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrags
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Ermittlung der Pensionsrückstellungen
erfolgte unter Anwendung des
Anwartschaftsbarwertverfahrens; dabei wurde ein Zinssatz
von 1,87 % angenommen; es wurden die Richttafeln 2018 von
Dr. Klaus Heubeck angewandt.
Die vorliegende Gesellschaft wendet § 253(2) S.1
HGB n.F. bereits für das Wirtschaftsjahr 2017 an;
daraus ergibt sich folgender im Anhang auszuweisender
Unterschiedsbetrag:
10 - Jahres - Abzinsungszeitraum 557.005
7 - Jahres - Abzinsungszeitraum 564.053
Differenz 7.048
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von 30.121 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt.
Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschrift
des § 274 a Nr. 5 HGB in Anspruch. Im Vorjahr wurde
nach den berufsständischen Vorgaben der
wirtschaftsprüfenden Berufe bilanziert.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Die Restlaufzeiten der Forderungen, sowie die
Forderungen ggü. Gesellschaftern-/ verbundenen
Unternehmen ergeben sich aus der Bilanz.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, sowie die
Höhe der Gesellschafterdarlehen bzw. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich aus der
Bilanz.
Die Sonstigen Rückstellungen umfassen im
Wesentlichen Rückstellung für
Aufbewahrungspflicht, Rückstellung für Abschluss
und Prüfung, Rückstellung für
Berufsgenossenschaftsbeiträge, sowie Rückstellung
für Urlaub-/ Überstunden.
Sonstige Angaben
Im vorliegenden Abschluss wurden erstmals die
Vorschriften des BilMoG angewendet. Die Vorjahreszahlen
werden gemäß Art. 67(8) S.2 EGHGB nicht
angepasst.
Der aufgrund der Übergangsregelung des Art.
67(1) EGHGB nicht ausgewiesene Betrag der
Pensionsrückstellung beträgt 752 Euro (Art. 67(2)
EGHGB).
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Horst Burkhart
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2024
festgestellt.
|