Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 14778
Eingetragen
1.7.2004
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Textilien und Raumausstattung, die industrielle Verarbeitung von Textilien sowie damit verbundene Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rosemarie Prümer
seit 1.7.2004
Prokura
Frank Prümer
seit 1.7.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ernst Prümer Textil GmbH

Mülheim an der Ruhr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.000,00 6.000,00
I. Finanzanlagen 6.000,00 6.000,00
B. Umlaufvermögen 1.081.695,30 1.214.554,46
I. Vorräte 270.817,00 365.557,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.855,33 44.313,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 765.022,97 804.684,05
Summe Aktiva 1.087.695,30 1.220.554,46

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 231.698,89 164.275,34
I. Gezeichnetes Kapital 153.387,56 153.387,56
II. Gewinnvortrag 78.311,33 10.887,78
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00
B. Rückstellungen 529.531,00 613.667,00
C. Verbindlichkeiten 326.465,41 442.612,12
Summe Passiva 1.087.695,30 1.220.554,46

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit Beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach Gesamtkostenverfahren aufgestellt

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der ERNST PRÜMER TEXTIL GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Forderungen gegen Unter-nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 45.855,33 0,00 44.313,41 0,00

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35.236,63 35.236,63 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 90.342,40 90.342,40 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 138.869,35 138.869,35 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 62.017,03 62.017,03 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 37.065,30 37.065,30 0,00

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 115.194,32 115.194,32 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 201.678,58 201.678,58 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 88.673,92 88.673,92 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 25 Mitarbeiter beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Frank Prümer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Mülheim a. d. Ruhr, den 23. August 2024

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.8.2024.

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