elektro
VOIT gmbh
Otzing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.512,00 |
47.531,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.053,00 |
4.644,00 |
| II.
Sachanlagen |
64.459,00 |
42.887,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
782.073,36 |
836.541,77 |
| I.
Vorräte |
110.605,00 |
136.460,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105.991,26 |
118.209,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
565.477,10 |
581.872,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.078,30 |
7.115,81 |
| Aktiva |
856.663,66 |
891.188,58 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
674.742,57 |
754.889,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
649.742,57 |
729.889,22 |
| davon
Gewinnvortrag |
579.889,22 |
699.895,64 |
| B.
Rückstellungen |
77.507,00 |
49.499,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
104.414,09 |
86.800,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
104.414,09 |
86.800,36 |
| Passiva |
856.663,66 |
891.188,58 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der
Firma
elektro VOIT gmbh mit Sitz in 94563 Otzing (AG
Deggendorf, HRB 2977) für das Geschäftsjahr vom
01.01.2022 bis 31.12.2022 sind nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie der
Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB vorgenommen. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach
dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Absatz 2 HGB. Den einzelnen Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende Betrag
des vorhergehenden Geschäftsjahres gemäß
§ 265 Absatz 2 HGB gegenübergestellt. Bei der
Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
Von den handelsrechtlich vorgesehenen Erleichterungen macht
die Gesellschaft Gebrauch.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen ist zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach §
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB folgendes zu berichten:
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände bilanziert. Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
erfasst und wird um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände durchwegs in linearer Form
vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Wert von €uro 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Anlagegüter im Wert von €uro
800,00 bis €uro 1.000,00 sind entsprechend
steuerlichen Vorschriften im Rahmen einer Poolbildung
erfasst und werden planmäßig als
Bewertungseinheit entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben. Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu den am Bilanzstichtag
niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die in Arbeit
befindlichen Aufträge sind auf der Basis des
Fertigungsgrades angesetzt. Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalwerten angesetzt und bewertet. Erkennbare
Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden nach
vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen in
Form von erforderlichen Wertberichtigungen
berücksichtigt. Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgt mit dem Nennwert.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag werden, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, mit dem Nennbetrag unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Die
Rückstellungen werden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Der Dotierung sind die
voraussichtlichen Kosten bzw. Verpflichtungen zugrunde
gelegt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zur Erfüllung notwendig sind. Der Ansatz
der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
III. Angaben zur Bilanz
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens
ist einschließlich der im Geschäftsjahr 2022
vorgenommenen Abschreibungen in einem gesonderten
Anlagenspiegel dargestellt.
2. Vorräte
Das Vorratsvermögen umfasst Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, Lagerware sowie in Arbeit befindliche
Aufträge.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen oder sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestehen nicht. Die Ansprüche sind
mithin innerhalb eines Jahres fällig und betreffen im
Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Personalforderungen, Steueransprüche und sonstige
Vermögensgegenstände.
4. Liquide Mittel
Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten
aufgenommen und durch gleichlautende Saldenmitteilungen
dokumentiert.
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Vorausbezahlte Versicherungsprämien und sonstige
Aufwendungen für das Berichtsfolgejahr sind aktivisch
als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
6. Gezeichnetes Kapital
Der Ausweis betrifft das Stammkapital der
Gesellschaft zum Nennbetrag mit 25.000,00 €uro
gemäß § 42 Absatz 1 GmbHG und
Gesellschaftsvertrag.
7. Rückstellungen
Die Rückstellungen enthalten die
Steuerrückstellungen (T€ 8) und die sonstigen
Rück-stellungen (T€ 69) für voraussichtliche
Kosten der Gewährleistungs- und
Nacharbeitsverpflichtungen, der gesetzlich normierten
Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen, der
Jahresabschlussarbeiten sowie der Personalverpflichtungen
in Form von Erfolgsbeteiligungen, Urlaubs- und
Überstundenrückständen.
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit T€ 104 innerhalb
eines Jahres fällig.
9. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind
nicht anzugeben.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der
Kapitalgesellschaft erstreckte sich auf den
Unternehmensgegenstand, insbesondere die Durchführung
von Elektroinstallationen sowie den Handel und den Vertrieb
mit elektrotechnischen Wirtschaftsgütern.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
oblag die
Geschäftsführung Herrn Christian Reindl,
Elektromeister in 94315 Straubing (GF seit 02.01.2007). Der
vorgenannte Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
2. Weitere Angaben
Einzelprokura ist Frau Sabine Reindl, kfm.
Angestellte in 94563 Otzing seit 02.01.2007 erteilt. Die
Prokuristin vertritt die Gesellschaft stets einzeln. Sie
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht
befreit. Die Gesamtbezüge des
Geschäftsführers und der Prokuristin werden in
Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB
nicht angegeben. Vorschüsse oder Kredite wurden der
Geschäftsleitung nicht gewährt; zugunsten der
Geschäftsleitung wurden auch keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Rechte und Pflichten im Sinne von § 42 Abs. 3
GmbHG gegenüber Gesellschafter bestehen nicht.
Otzing, 20. März
2024
gez.
Christian Reindl, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024
festgestellt.
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