TAPPER & HOLLMANN GMBH

Donkweg 51, 47877 Willich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 6134
Eingetragen
18.3.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
die Planung und Einrichtung von Spiel-, Freizeit- und Grünanlagen sowie die Möbelierung von Straßen und Plätzen und die Übernahme von Handelsvertretungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Johann Paul Hollmann
seit 18.3.2003
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TAPPER & HOLLMANN GMBH

Willich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 70.367,00 79.060,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.110,00 3,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 16.110,00 3,00
II. Sachanlagen 54.257,00 79.057,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 54.257,00 79.057,00
B. Umlaufvermögen 638.146,42 668.630,96
I. Vorräte 17.922,50 18.396,68
1. Fertige Erzeugnisse und Waren 17.922,50 18.396,68
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 117.678,93 149.484,49
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 98.015,26 136.680,49
2. sonstige Vermögensgegenstände 19.663,67 12.804,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 7.555,15 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 502.544,99 500.749,79
Summe Aktiva 708.513,42 747.690,96

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 57.731,82 40.324,78
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. des letzten Stichtags 14.760,19 -5.031,73
III. Jahresüberschuss 17.407,04 19.791,92
B. Rückstellungen 567.361,00 582.415,57
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 526.773,00 539.158,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 322,42
3. sonstige Rückstellungen 40.588,00 42.935,15
C. Verbindlichkeiten 83.420,60 124.950,61
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43.067,54 75.465,03
2. sonstige Verbindlichkeiten 40.353,06 49.485,58
davon aus Steuern 9.200,55 25.176,99
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 190,72
Summe Passiva 708.513,42 747.690,96

Anhang

A. Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 1,78 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

V. Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt im Berichtsjahr nicht vor.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 1,78 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Heubeck-Richttafeln 2018 G

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden 526.773 Euro
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte 0 Euro
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 0 Euro
verrechnete Aufwendungen 0 Euro
verrechnete Erträge 0 Euro

Mit Beschluss vom 23.12.2022 werden die Rangrücktrittserklärungen vom 04.10.2010 sowie vom 05.01.2011 aufgehoben.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.7.2023.

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