RGMS Versorgungstechnik GmbHLiquidiert
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
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Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Groß seit 24.6.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RGMS Versorgungstechnik GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006BilanzAKTIVA
ANHANG zum Jahresabschluss 2006der RGMS Versorgungstechnik GmbH zum 31.12.2006Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB Der Jahresabschluss der Firma RGMS Versorgungstechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen. Die Gliederung ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 2 HGB 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 entspricht in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden. 2. Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2006 keine auf fremde oder ursprünglich fremde Währungen umzurechnenden Beträge zu bewerten. 3. Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2006 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind. 4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 5. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2006 keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 285 HGB 1. a) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2006 keine Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren Restlaufzeit. b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2006 keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind. 2. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 3. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 5. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 6. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 7. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 8. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 9. a-b) Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. c) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2006 keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Organe gewährt. 10. Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft zum 31. Dezember 2006 lauten: Ralf Groß, Kaufmann. Im Geschäftsjahr 2006 sind keine Geschäftsführungsorgane ausgeschieden. 11. und 11. a) Die Angabe entfällt auf Grundlage des § 286 Abs. 3 Satz 1. 12. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 13. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2006 weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. 14. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2006 keine bestehenden Organverhältnisse. 15. Die Angabe entfällt, da es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 handelt. 16. Die Angabe entfällt, da die Gesellschaft nicht der Publikationspflicht des § 161 AktG unterliegt. 17. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 18. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. 19. a) Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft zum 31. Dezember 2006 entsprechen im Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände. b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2006 keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Vermögensgegenstände vorgenommen.
Ralf Groß |
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