FUNK
international GmbH
Kinsau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
222.343,00 |
285.705,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.461,00 |
5.570,00 |
| II.
Sachanlagen |
218.882,00 |
280.135,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.004.736,11 |
891.357,31 |
| I.
Vorräte |
789.030,90 |
689.672,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
70.747,03 |
87.498,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
144.958,18 |
114.186,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.977,94 |
8.546,15 |
| davon
Disagio |
1.442,59 |
3.430,30 |
| Aktiva |
1.248.057,05 |
1.185.608,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
437.844,27 |
467.471,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
442.471,51 |
477.035,75 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.627,24 |
34.564,24 |
| B.
Rückstellungen |
61.514,00 |
53.814,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
748.698,78 |
664.322,95 |
| Passiva |
1.248.057,05 |
1.185.608,46 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet. Bilanzierungswahlrechte wurden
nicht in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft mit Sitz in Kinsau (Amtsgericht
Augsburg, HRB 19667) ist bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
nach § 264 i.V.m. § 267 des Handelsgesetzbuches
(HGB) einzustufen. Die größenabhängigen
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den Vorschriften
der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden
Vorschriften des § 42 GmbHG, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der
§§ 246 ff und §§ 264ff HGB erstellt.
a) Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 1.000,00 wurden im Jahre des Zugangs
voll abgeschrieben.
b) Vorräte
Die teilfertigen Leistungen und fertige Waren wurden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips angesetzt. Sofern die Tageswerte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Zinsen sind in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen.
c) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nominalwert unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
d) Sonstiges Umlaufvermögen
Das sonstige Umlaufvermögen wird mit dem
Nominalwert oder mit dem ihnen am Abschlussstichtag
gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt,
wobei die Erfordernisse des strengen Niederstwertprinzips
mittels angemessener Abschläge und Wertberichtigungen
eingehalten werden. Die flüssigen Mittel wurden in
allen Fällen mit dem Nominalwert angesetzt.
e) Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir
allen erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie wurden
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
f) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
1. Gesamtbetrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Die Forderungen haben in Höhe von T€ 67 (i.
Vj. T€ 83) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und
eine Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von
T€ 4 (i. Vj. T€ 4).
2. Sonstige Rückstellungen
Unter den sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht
genommenen Urlaub von Arbeitnehmern,
Rückbauverpflichtungen aus Mietverträgen,
Gewährleistungsrückstellungen,
Abschlusserstellung sowie für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen enthalten.
3. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen T€ 0,7 (i. Vj.: T€ 2).
4. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€
513 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (i. Vj.:
T€ 189), in Höhe von T€ 163 eine
Restlaufzeit zwischen zwei und fünf Jahren
(i. Vj. T€ 221) und in Höhe von T€ 0
eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (i. Vj.:
T€ 0). Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehälte.
5. Währungsumrechnung
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung erfolgte bei den Forderungen und
Verbindlichkeiten in den Fällen des § 256a Satz 2
HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag,
in den übrigen Fällen unter Beachtung der
§ 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr.4
Halbsatz 2 HGB.
C. SONSTIGE ANGABEN
1. Bezüge aktueller und früherer Mitglieder
der Geschäftsführung
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe.
2. Mitglieder der Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer ist bestellt:
· Herr Dieter Funk, Augenoptiker, Kinsau
3. Angaben zu den Arbeitnehmern
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 34
Arbeitnehmer beschäftigt.
4. Angabe zu Eventualverbindlichkeiten,
Kreditsicherungen und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag bestanden
Eventualverbindlichkeiten i. H. v. T€ 441 aus
Bürgschaften sowie sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und
Serviceverträgen in Höhe von insgesamt T€
590 mit einer Restlaufzeit zwischen 3 und 40 Monaten.
5. Angabe und Verwendung des Jahresergebnisses
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von
€ 29.627,24 wird zusammen mit dem Gewinnvortrag
in Höhe von € 442.471,51 auf neue Rechnung
vorgetragen.
D
. UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Kinsau, den 26.08.2024
gez.
Dieter Funk
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2024
festgestellt.
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