Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 19667
Vorher
Funk international GmbH
Eingetragen
30.1.2002
Branche
Einzelhandel mit Brillen und KontaktlinsenGroßhandel mit FlachglasGroßhandel mit Bekleidung
Gegenstand
internationaler Vertrieb und Marketing für Brillen und andere Produkte der Marke FUNK.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Funk
seit 6.2.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Herzogstraße 10, 86981 Kinsau
24.700 €
98.80%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FUNK international GmbH

Kinsau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 222.343,00 285.705,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.461,00 5.570,00
II. Sachanlagen 218.882,00 280.135,00
B. Umlaufvermögen 1.004.736,11 891.357,31
I. Vorräte 789.030,90 689.672,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.747,03 87.498,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 144.958,18 114.186,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.977,94 8.546,15
davon Disagio 1.442,59 3.430,30
Aktiva 1.248.057,05 1.185.608,46

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 437.844,27 467.471,51
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 442.471,51 477.035,75
III. Jahresfehlbetrag 29.627,24 34.564,24
B. Rückstellungen 61.514,00 53.814,00
C. Verbindlichkeiten 748.698,78 664.322,95
Passiva 1.248.057,05 1.185.608,46

Anhang

A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft mit Sitz in Kinsau (Amtsgericht Augsburg, HRB 19667) ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft nach § 264 i.V.m. § 267 des Handelsgesetzbuches (HGB) einzustufen. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 ff und §§ 264ff HGB erstellt.
a) Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 1.000,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.
b) Vorräte
Die teilfertigen Leistungen und fertige Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Zinsen sind in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen.
c) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nominalwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
d) Sonstiges Umlaufvermögen
Das sonstige Umlaufvermögen wird mit dem Nominalwert oder mit dem ihnen am Abschlussstichtag gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wobei die Erfordernisse des strengen Niederstwertprinzips mittels angemessener Abschläge und Wertberichtigungen eingehalten werden. Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nominalwert angesetzt.
e) Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
f) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Die Forderungen haben in Höhe von T€ 67 (i. Vj. T€ 83) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und eine Restlaufzeit über einem Jahr in Höhe von T€ 4 (i. Vj. T€ 4).
2. Sonstige Rückstellungen
Unter den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub von Arbeitnehmern, Rückbauverpflichtungen aus Mietverträgen, Gewährleistungsrückstellungen, Abschlusserstellung sowie für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen enthalten.
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 0,7 (i. Vj.: T€ 2).
4. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€ 513 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (i. Vj.: T€ 189), in Höhe von T€ 163 eine Restlaufzeit zwischen zwei und fünf Jahren (i. Vj. T€ 221) und in Höhe von T€ 0 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (i. Vj.: T€ 0). Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehälte.
5. Währungsumrechnung
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen und Verbindlichkeiten in den Fällen des § 256a Satz 2 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag, in den übrigen Fällen unter Beachtung der § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr.4 Halbsatz 2 HGB.

C. SONSTIGE ANGABEN
1. Bezüge aktueller und früherer Mitglieder der Geschäftsführung
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe.
2. Mitglieder der Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer ist bestellt:
· Herr Dieter Funk, Augenoptiker, Kinsau
3. Angaben zu den Arbeitnehmern
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 34 Arbeitnehmer beschäftigt.
4. Angabe zu Eventualverbindlichkeiten, Kreditsicherungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag bestanden Eventualverbindlichkeiten i. H. v. T€ 441 aus Bürgschaften sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Serviceverträgen in Höhe von insgesamt T€ 590 mit einer Restlaufzeit zwischen 3 und 40 Monaten.
5. Angabe und Verwendung des Jahresergebnisses
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 29.627,24 wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von € 442.471,51 auf neue Rechnung vorgetragen.

D . UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

 

Kinsau, den 26.08.2024

gez. Dieter Funk

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2024 festgestellt.

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