NeoMentys
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
503,85 |
551,85 |
| I.
Sachanlagen |
294,00 |
342,00 |
| II.
Finanzanlagen |
209,85 |
209,85 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.180,71 |
1.169,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
290,00 |
691,25 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
890,71 |
477,75 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
40.430,92 |
35.857,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.115,48 |
37.578,52 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
60.857,67 |
54.488,92 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.573,25 |
6.368,75 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
40.430,92 |
35.857,67 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.615,48 |
34.578,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.615,48 |
4.578,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.000,00 |
30.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.115,48 |
37.578,52 |
sonstige Berichtsbestandteile
1. Rechnungslegungsgrundsätze
Der handelsrechtliche Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2017 wurde unter Anwendung der Vorschriften des
HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der Aufstellung wurde von den Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB)
Gebrauch gemacht.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§275
Abs. 2 HGB) gewählt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen (Wertpapiere) sind zu
Anschaffungskosten angesetzt, soweit erforderlich, wurde
ein am Bilanzstichtag vorliegender, niedrigerer Wert
angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet.
Liquide Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt, es sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Kosten für die Erstellung des Abschlusses und der
Steuererklärungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme von €
30.000,00 grundsätzlich binnen einem Jahr fällig.
4. Sonstiges
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Christian
Mewes.
Die Unterdeckung des bilanziellen Eigenkapitals wird
durch eine Rangrücktrittserklärung eines
Gesellschafters beseitigt.
Der Jahresfehlbetrag wird
vorgetragen.
München, den 27.02.2019
gez. Christian Mewes
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2019 festgestellt.
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