Öffentliche Verwaltung des Umwelt- und Naturschutzes
Rhein-Sieg Netz GmbH
Bachstraße 3, 53721 Siegburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Udo Felix Zimmer seit 5.10.2023 | Prokura |
Daniel Benjamin Fink seit 16.3.2022 | Prokura |
Andreas Günter Trebschick seit 16.3.2022 | Prokura |
Andreas Johannes Dr. Esser seit 19.4.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() Rhein-Sieg Netz GmbHSiegburgJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024I. Grundlagen Die Rhein-Sieg Netz GmbH (RSN), Siegburg, wurde am 11. September 2014 gegründet und ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft (rhenag), Köln. Gesellschafter der rhenag sind mit 45,58 % der Anteile die Westenergie AG, Essen, sowie mit 54,42 % der Anteile die RheinEnergie AG, Köln. Die RSN wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (größter und kleinster Konsolidierungskreis) sowie der Stadtwerke Köln GmbH, Köln einbezogen. Gegenstand des Unternehmens sind sowohl die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung, die Instandsetzung, der Ausbau, der Erwerb, die Veräußerung, die An- und Verpachtung, die Vermarktung sowie die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie, Wärme und Wasser als auch die Erbringung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Die Geschäftsfelder der RSN können im Wesentlichen in folgende zwei übergeordnete Kategorien aufgeteilt werden: reguliertes Geschäft (Tätigkeit „Gasverteilung“ und Tätigkeit „Elektrizitätsverteilung“) und nicht-reguliertes Geschäft (Tätigkeit „Sonstiges“). Unter dem „regulierten Geschäft“ werden die Tätigkeiten zusammengefasst, die der staatlichen Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unterliegen. An erster Stelle ist hier die Tätigkeit als Gasverteilnetzbetreiber zu nennen, die neben einer Bewirtschaftung des Gasnetzes auch den diskriminierungsfreien Zugang zu diesem beinhaltet. Darüber hinaus verpachtet die RSN ihre selbst angepachteten Stromnetze weiter an die Westenergie AG und die Funktion des Netzbetreibers nimmt hier die Westnetz GmbH (Westnetz), Dortmund, wahr. Die RSN erbringt für die Westnetz technische Netzdienstleistungen. Das Versorgungsgebiet der RSN wird derzeit vollständig über die von der RSN gehaltenen Konzessions-/Pachtverträge in der Rhein-Sieg Region sowie den Regionen Rommerskirchen, Mettmann und Freudenberg definiert (siehe Abbildung 1). ![]() Abbildung 1: Netzgebiet der Rhein-Sieg Netz GmbH Sämtliche Tätigkeiten, die nicht dem regulierten Geschäft zugeordnet sind, werden in der Tätigkeit „Sonstiges“ bilanziert. Es bestehen verschiedene Dienstleistungsbeziehungen zwischen der RSN und der rhenag. Auf der einen Seite nimmt die RSN Dienstleistungen für kaufmännische und administrative Verwaltungsaufgaben sowie für IT- und Kundenservice in Anspruch. Auf der anderen Seite ist sie ihrerseits Dienstleister der rhenag für die technische Betriebsführung der Wasser- und Wärmenetze sowie für eine Vielzahl von operativen kaufmännischen Aufgaben. Die RSN stellt aber auch kaufmännische und technische Dienstleistungen für die Schwestergesellschaft Westerwald-Netz GmbH (WWN), Alsdorf, zur Verfügung und unterstützt das rhenag Dienstleistungsgeschäft in der Betriebsberatung von Energieversorgungsunternehmen und Dienstleistern der Energieversorgung. Im Jahr 2020 wurden die Dienstleistungsverträge zwischen RSN, WWN und rhenag an die aktuelle Kostensituation angepasst. Zudem bestehen Betriebsführungsverträge für die Wasserversorgungsanlagen in Siegburg mit der Stadtbetriebe Siegburg AöR und in Hennef (Sieg) mit der Stadtwerke Hennef (Sieg) GmbH. II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Zuständig für die Entgeltregulierung der RSN als Gasverteilnetzbetreiber ist die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Anzahl der an das Gasversorgungsnetz angeschlossenen Kunden. Wenn jeweils 100.000 Kunden oder mehr an das Gasversorgungsnetz unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind oder das Versorgungsgebiet in zwei oder mehr Bundesländern liegt, ist die Bundesnetzagentur zuständig. Werden wie bei der RSN diese beiden Kriterien nicht erfüllt, so ist grundsätzlich die Landesregulierungsbehörde zuständig. Die wirtschaftliche Situation von Netzbetreibern wird maßgeblich durch das in Deutschland derzeit implementierte Anreizregulierungssystem bestimmt. Hierin ist vorgesehen, dass die Netzbetreiber von den Regulierungsbehörden für die Dauer einer Regulierungsperiode von derzeit fünf Jahren einen festen Erlöspfad als Obergrenze vorgegeben bekommen. Grundlage für die Festlegung der Erlösobergrenze sind die Ergebnisse einer von der Regulierungsbehörde auf der Basis sogenannter Basisjahre durchgeführten Kostenprüfung. Die weitere Entwicklung der Erlösobergrenze in den einzelnen Jahren einer Regulierungsperiode wird maßgeblich von der unternehmensindividuellen Effizienz bestimmt, die mithilfe eines branchenweiten Vergleichsverfahrens (Benchmarking) für jedes Unternehmen von der Regulierungsbehörde ermittelt wird. Ausgehend von der Erlösobergrenzenfestlegung der Regulierungsbehörden, die grundsätzlich für eine gesamte Regulierungsperiode Gültigkeit besitzt, sind Netzbetreiber nach § 4 ARegV verpflichtet, ihre Erlösobergrenze jährlich zum 1. Januar anzupassen und die hieraus resultierenden Netzentgelte samt Verprobungsrechnung sowie die schriftliche Dokumentation der Entgeltermittlung bei den Regulierungsbehörden vorzulegen. Treten im Laufe einer Regulierungsperiode Abweichungen zwischen vereinnahmten und vorgegebenen Erlösen auf, werden diese über das Regulierungskonto des Netzbetreibers ausgeglichen und verzinst und wirken sich in den Entgelten der folgenden Regulierungsperiode aus. Regulatorische Aspekte Im Februar 2022 stellte die Landesregulierungskammer Nordrhein-Westfalen erste Rückfragen zum Kostenantrag der RSN für die vierte Regulierungsperiode Gas und im Anschluss an den weiteren intensiven Austausch mit der Regulierungsbehörde konnte das Ausgangsniveau für die vierte Regulierungsperiode Gas einvernehmlich fixiert werden. Dieses vorläufige Prüfergebnis soll im Rahmen des noch anstehenden Anhörungsverfahrens grundsätzlich nicht mehr angefochten werden, es sei denn wesentliche regulatorische Parameter, wie etwa die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze, sollten sich nochmal verändern. Daneben wird auch für die vierte Regulierungsperiode ein individueller Effizienzwert im Rahmen des Netzbetreiber-Benchmarkings durch die Bundesnetzagentur ermittelt. Am 03.12.2024 hat die Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung vom 26.09.2023 zum Effizienzvergleich (EnVR 37/21 u.a.) sowie von Korrekturen der Aufwandsparameter (EnVR 39/22) auf Basis eines neuen sogenannten verwaltungsinternen Stichtags, dem 19.09.2024, eine erneute Anhörung zum Gutachten Effizienzvergleich VNB Gas durchgeführt. Der „gläserne Deckel“ in der SFA (Stochastic Frontier Analysis) wurde hier durch Hochskalierung der SFA-Effizienzwerte und die durch Netzbetreiber ohne Konzessionsgebiet in der DEA (Data Envelopment Analysis) ausgeübte verzerrende Wirkung auf die Effizienzwerte der übrigen Netzbetreiber durch eine Gruppenausreißeranalyse beseitigt. Die Modellauswahl für den Effizienzvergleich der Verteilernetzbetreiber für die 4.Regulierungsperiode ist nach eingehender Überprüfung unverändert geblieben. Der RSN wurde an dieser Stelle ein individueller Effizienzwert über 91,81 % mitgeteilt. Als Zwischenpächter der Stromnetze in Windeck, Siegburg, Sankt Augustin, Hennef und Niederkassel nahm die RSN ebenfalls am Kostengenehmigungsverfahren Strom für die vierte Regulierungsperiode mittelbar teil, indem die entsprechenden sog. „Verpächterbögen“ je Netzgebiet im Rahmen des Kostenantrags der Netzbetreiberin Westnetz GmbH am 30.06.2022 an die Bundesnetzagentur übermittelt wurden. Im Februar 2023 sind der RSN hierzu erste Anhörungen zugegangen und fristgerecht beantwortet worden. Eine finale Rückmeldung seitens der Bundesnetzagentur wurde uns von der Netzbetreiberin am 30.08.2024 übermittelt. Am 08.11.2022 hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur unter dem Aktenzeichen BK9-22/614 einen Beschluss zur Festlegung von kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastruktur („KANU“) gefasst. Darin wird u.a. Gasverteilnetzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt die kalkulatorische Nutzungsdauer für Investitionen ab 2024 in die meisten Anlagenklassen eine abweichende Nutzungsdauer im Vergleich zur Anlage 1 zu GasNEV zu wählen Die abweichende Nutzungsdauer soll sich dabei für jedes neue Anlagegut individuell als die Differenz zwischen dem Jahr 2045 (als Zielzeitpunkt für eine kohlenstoffneutrale deutsche Wirtschaft) und dem Anschaffungsjahr ergeben. Diesen Beschluss hat die Bundesnetzagentur nunmehr aufgehoben und mit dem Beschluss unter dem Aktenzeichen GBK-24-02-2#1 (KANU 2.0) vom 25.09.2024 Optionen für mögliche beschleunigte kalkulatorische Abschreibungspfade zusätzlich auch für Bestandsanlagen (Aktivierungszeitpunkt vor 2024) vorgesehen. Die RSN ist derzeit noch im Abwägungsprozess, zu welchem Zeitpunkt und an welchen Stellen wir von dem Wahlrecht nach KANU 2.0 Gebrauch machen werden. Geschäftsverlauf Im Gegensatz zu früheren Jahren wurde das Geschäftsgeschehen der RSN nicht mehr von einer drohenden Gasmangellage dominiert. Obwohl die von der Bundesnetzagentur am 23. Juni 2022 ausgerufene „Alarmstufe“ weiterhin gilt, hat sich die Situation der nationalen Speicherfüllstände stabilisiert. Eine akute Verschlechterung der Gasversorgungslage war im Jahr 2024 nicht mehr zu erwarten. Das Geschäftsjahr 2024 war für die RSN dagegen ganz wesentlich bestimmt von den Diskussionen und Gesetzgebungen rund um die Wärmewende (Gebäudeenergiegesetz) und den zukünftigen Regulierungsrahmen (NEST). Außerdem beobachten wir weiterhin ein stark verändertes Verbrauchsverhalten der Netzkunden im Vergleich zu der Situation vor der „Gaskrise“ des Jahres 2022. Es gibt weiterhin mehr Netzanschlüsse als im Vorjahr, aber die Zubaurate ist deutlich niedriger als zuvor. Trotzdem beurteilt die Geschäftsführung die wirtschaftliche Lage des Unternehmens positiv. Im Geschäftsjahr 2024 bewies das Unternehmen seine Leistungsfähigkeit in allen Bereichen der Netzbewirtschaftung. Vor dem Hintergrund der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Erlöse, erreichte die RSN mit 4,3 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €) ein gutes Ergebnis vor Steuern, welches aufgrund des Gewinnabführungsvertrages an die Gesellschafterin rhenag abgeführt wird. Im Jahr 2024 gab es zwei bedeutende Entwicklungen. Zum einen hat die Rhein-Sieg Netz einen Fünfjahresvertrag zur Betriebsführung der Siegburger Straßenbeleuchtung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung abschließen können. Zum anderen wurde der bestehende Pachtvertrag für die Gasverteilernetze in der Gemeinde Ruppichteroth vorzeitig um weitere 10 Jahre bis Ende 2038 verlängert. Basis des wirtschaftlichen Erfolgs ist der Betrieb von regulierten Gasverteilnetzen. Wesentlicher Treiber für die weitere Entwicklung ist daher die Sicherung der Konzessionen in Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 sind keine Konzessionsverfahren im Versorgungsgebiet der RSN durchgeführt worden. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten im Hinblick auf die obersten Unternehmensziele nutzt die RSN verschiedene Kennzahlen. Infolge der Übernahme der Netzbetreiberfunktion im Gasnetzbereich werden im finanzbezogenen Bereich die Umsatzerlöse Gas, die hauptsächlich die Netznutzungsentgelte enthalten, und im nicht finanzbezogenen Bereich die Durchleitungsmenge im Gasnetz als wesentliche Steuerungsgrößen verwendet. Die RSN erzielte im Geschäftsjahr 2024 Gaserlöse in Höhe von 45,1 Mio. € (Vorjahr 39,9 Mio. €). Die Durchleitungsmenge im Gasnetz für das Jahr 2024 betrug rd. 2.230 Mio. kWh (Vorjahr 2.196 Mio. kWh). Der Erdgasverbrauch 2024 liegt in Deutschland kumuliert rd. 3,5% über dem Verbrauch des Vorjahres. Dieser Anstieg lässt sich vollständig aus dem höheren Verbrauch der Industrie erklären. Einfluss auf den Gasverbrauch hatten aber auch die milden Temperaturen im Jahr 2024 im Vergleich zum mehrjährigen Durchschnitt der Vergangenheit (Die durchschnittlichen Außentemperaturen lagen im Mittel rund 0,9 °C über dem Durchschnitt der Jahre 2018-2021). Ertragslage Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die RSN Umsatzerlöse in Höhe von 92,9 Mio. € (Vorjahr 86,1 Mio. €). Davon entfallen rd. 69 % (Vorjahr 68 %) auf das regulierte Geschäft. Hierin enthalten sind die Gasnetzerlöse, die Pacht- und Betriebsführungsentgelte aus der Leistungsverrechnung mit der Westnetz GmbH und die Erlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskostenbeiträgen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe 1,4 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €) betreffen unter anderem Auflösung von Rückstellungen und Auflösung von Baukostenzuschüssen. Der zur Realisierung des Umsatzvolumens erforderliche Materialaufwand in Höhe von 63,8 Mio. € (Vorjahr 60,6 Mio. €) besteht vor allem aus Aufwendungen für bezogene Leistungen. Sie betreffen im Wesentlichen Vergütungen für die Erbringung von Dienstleistungen der rhenag für die RSN, Entgelte für Netzpachten und Aufwendungen für die Nutzung vorgelagerter Gasnetze. Der Personalaufwand in Höhe von 18,3 Mio. € (Vorjahr 17,3 Mio. €) resultiert aus der Wahrnehmung der Netzbetreiberfunktion und der Ausübung sonstiger Tätigkeiten im nichtregulierten Bereich. Der Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus zusätzlichen Personaleinstellungen. Bei den Abschreibungen in Höhe von 3,3 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €), die hauptsächlich auf Gasversorgungsanlagen entfallen, handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 5,9 Mio. € (Vorjahr 5,3 Mio. €). Sie enthalten unter anderem die Konzessionsabgaben für die Gasnetze. Der Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus im Vergleich zum Vorjahr höheren Aufwendungen für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und höheren Kosten des Fuhrparks. Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 1,1 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €) enthalten wie im Vorjahr Beteiligungserträge von allen RSN-Netzkooperationsgesellschaften in Siegburg, Hennef, Windeck und Mettmann. Das Zinsergebnis beinhaltet hauptsächlich die Erträge für die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen. Auf Basis der zuvor beschriebenen Sachverhalte ergab sich im Berichtsjahr ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €). Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages wird der Gewinn an die rhenag abgeführt. Vermögens- und Kapitalstruktur
Beim Anlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um Gasnetzanlagen und Beteiligungen. Der Nettowert des Sachanlagevermögens belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 20,1 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten gegenüber 19,5 % zum 31. Dezember 2023. Das Anlagevermögen ist zum Bilanzstichtag zu 78,2 % durch das betriebswirtschaftliche Eigenkapital, bestehend aus bilanziellem Eigenkapital, 50 % der Sonderposten und zwei Dritteln der passivierten Baukostenzuschüsse und lang- und mittelfristig zur Verfügung stehendem Fremdkapital gedeckt. Das lang- und mittelfristige Fremdkapital umfasst personalbezogene Rückstellungen, 50 % der Sonderposten und ein Drittel der passivierten Baukostenzuschüsse. Im kurzfristigen Fremdkapital sind im Wesentlichen Rückstellungen in Höhe von 6,2 Mio. € und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin rhenag in Höhe von 15,5 Mio. € enthalten. Finanzlage Die RSN ist über die rhenag in das zentrale Cash-Management-System der Stadtwerke Köln GmbH eingebunden. Die Zahlungsfähigkeit der RSN war somit kontinuierlich gewährleistet. Investitionstätigkeit In das Sachanlagevermögen investierte die RSN im Berichtsjahr insgesamt 4,9 Mio. €. Die Investitionen, die im Wesentlichen auf Gasversorgungsanlagen, die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes in der Siegburger Bachstraße sowie dem Erwerb eines Betriebsgebäudes in Ruppichteroth entfallen, konnten im Berichtsjahr vollständig aus dem Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Für die Geschäftsführung der RSN haben die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz höchste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ergreift die RSN über die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen hinausgehende Maßnahmen. So werden z. B. nicht nur Unfälle mit Personenschäden, sondern auch Unfälle mit reinen Sachschäden und Beinaheunfälle erfasst und ausgewertet. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Gefahrenquellen zu identifizieren, um dann präventiv dagegen vorzugehen. Dies zeigt den Stellenwert, den das Unternehmen Sicherheit, Gesundheit und Wohlergehen aller Mitarbeiter, Kunden und sonstiger Dritter einräumt. Im Geschäftsjahr 2024 ereigneten sich vier meldepflichtige Arbeitsunfälle in der RSN. Dabei ereignete sich ein schwerer Arbeitsunfall mit zwei verletzten Mitarbeitern bei einem unserer zertifizierten Dienstleister, der sich bei der Wartung eines Hausanschlusses ereignete. Der Unfallhergang wurde von der RSN und vom Dienstleister intensiv aufgearbeitet und es wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen, damit sich ein ähnlicher Unfallhergang zukünftig nicht mehr ereignen kann. Qualitätsmanagement Mit der Gründung der Netzgesellschaften RSN und WWN und der damit einhergehenden Neuorganisation des Gasnetzgeschäftes war auch der Umbau des bestehenden Qualitätsmanagementsystems (QM-System) der rhenag erforderlich. Das bisherige, mit der Rezertifizierung in 2014 bestätigte, QM-Zertifikat galt nur für die rhenag-alt mit ihren drei Geltungsbereichen Vertrieb, Netzbetrieb und Dienstleistungsgeschäft. Mit der Ausgliederung des gesamten Netzbetriebs entfiel ein zertifizierter Geltungsbereich des QM-Zertifikats der rhenag und das Zertifikat verlor seine Gültigkeit. Da aber auch der jeweilige Netzbetrieb QM-zertifiziert bleiben sollte, musste infolgedessen jede Gesellschaft ein eigenes Zertifikat entsprechend ihrem Geltungsbereich erhalten. Dabei galt es eine aufwendige Einzelzertifizierung und den Aufbau von drei zugehörigen QM-Systemen zu vermeiden. Erreicht wurde dies durch eine sogenannte Verbundzertifizierung. Alle drei Gesellschaften konnten durch die Umstellung auf das Verbundzertifikat das bisherige Datum der Erstzertifizierung „1996“ beibehalten. Mit der Verbundzertifizierung wird gewährleistet, dass das bewährte Qualitätsmanagementsystem auf Grundlage der Norm DIN EN ISO 9001 als ein wirksames Steuerungs- und Kontrollinstrument auch in den Netzgesellschaften erhalten bleibt. Das Risikomanagement der Gesellschaften ist fest in die Aufbau- wie auch Ablauforganisation eingebettet. Als fortwährender und intensiv kommunizierter Prozess ist es neben den umfangreichen Prozessen zur Minimierung von Betriebsrisiken obligatorischer Bestandteil des QM-Systems. Im Hinblick auf die aktuellen Rahmenbedingungen für Energieversorgungsunternehmen wird das bestehende Managementsystem kontinuierlich weiterentwickelt und an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Durch die regelmäßigen Prüfungen in Form von internen und externen Audits und Revisionen sowie den TSM-Zertifizierungen der Sparten Gas, Wasser und Strom passt die RSN die unternehmenseigenen Arbeitsabläufe permanent diesen Anforderungen an und sichert somit erfolgreich das QM-System als führendes Managementinstrument ab. Zudem wurde die RSN im November 2017 durch den TÜV Nord hinsichtlich der Umsetzung des § 11 Abs. 1a EnWG zum Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme zertifiziert. Diese Zertifizierung umfasst auch die Zertifizierung nach ISO/IEC 27001: 2013. Darüber hinaus wurde die Qualität des Regulierungsmanagements der RSN im Rahmen eines Sonderaudits ergänzend zur bestehenden Zertifizierung im abgelaufenen Geschäftsjahr zertifiziert. Damit hat die RSN das hohe Niveau ihrer Qualitätsmanagementsysteme an dieser Stelle nochmal gesondert bestätigt. Die Prozesse im Regulierungsmanagement hat die Deutsche Management Zertifizierungsgesellschaft mbH (DMSZ) nach den Regeln und Normen der DIN EN ISO 9001 auf Basis des sog. SOA (Statement of Applicability) -Anwendungskatalog geprüft und zertifiziert. Angaben gem. § 6b Abs. 7 EnWG Die RSN unterliegt als Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Tätigkeitsabschlüsse der RSN sind nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die RSN übt folgende Tätigkeiten des § 6b Abs. 3 EnWG aus:
Für die Berichterstattung werden grundsätzlich die Aktiva und Passiva sowie die Aufwendungen und Erträge den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Nur in den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung nach einem adäquaten Schlüssel, der eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht und der aus der Aufteilung eines vergleichbaren Postens der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet wurde. Für die Elektrizitäts- und Gasverteilung erstellen wir darüber hinaus eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Bezogen auf die wesentlichen Bilanzposten und das Ergebnis nach Steuern in der jeweiligen Aktivität stellen sich die einzelnen Tätigkeiten in 2024 wie folgt dar: Der Elektrizitäts- bzw. der Gasverteilung wird das jeweilige Anlagevermögen zugeordnet. Die Erlöse aus dem Strom-Pacht- und Dienstleistungsverhältnis mit der Westnetz spiegeln sich in den Umsatzerlösen wider. Die Elektrizitätsverteilung weist für das Berichtsjahr ein Ergebnis nach Steuern von -0,4 Mio. € aus. Der Tätigkeitsbereich Gasverteilung erzielte im Berichtsjahr ein Ergebnis nach Steuern von 5,5 Mio. €. In den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ werden die Betriebsführungen kommunaler Ver- und Entsorgungseinrichtungen, die Koordinationstätigkeiten für die Beteiligungen der RSN und die Dienstleistungen zwischen der RSN und der rhenag, die nicht die Elektrizitäts- und Gasverteilung betreffen, zugeordnet. III. Personal- und Sozialbericht Zum Erhalt und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Etablierung ihrer Attraktivität als Arbeitgeber bedient sich die RSN im Rahmen von Dienstleistungsverträgen der personalwirtschaftlichen Erfahrung und Ressourcen der rhenag. Neben der jahrzehntelangen Expertise bei Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung kommen hierbei auch die zielgerichtete Gewinnung, Bindung sowie fortlaufende Entwicklung der Fach- und Führungskräfte zum Tragen. Um die Motivation und Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu fördern, haben wir die Rahmenbedingungen sowohl in zeitlicher als auch räumlicher Hinsicht deutlich flexibler gestaltet. Zu welchen Zeiten genau die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten und von wo aus sie dies tun, entscheiden sie in einem weit gesteckten Rahmen selbst. Nicht Präsenz ist die maßgebliche Größe, sondern Produktivität. Diese steigt nach unserer Überzeugung beispielsweise, wenn lange Fahrzeiten ins Büro entfallen und stattdessen zwischen zwei Terminen mobil von zu Hause gearbeitet werden kann. Sie steigt auch, wenn sich Arbeit durch eine höhere Flexibilität besser mit familiären Belangen vereinbaren lässt. Diese Modernisierung der Rahmenbedingungen basiert auf unserer Überzeugung, dass unsere Mitarbeiter ihre Freiräume im Sinne des Unternehmens nutzen und zusätzliche Motivation aus selbstbestimmtem Arbeiten sowie dem hohen Maß an entgegengebrachtem Vertrauen ziehen. Die dafür erforderlichen IT seitigen Maßnahmen - insbesondere die unternehmensweite Einführung von Microsoft Teams - waren zudem eine tragende Säule zum erfolgreichen Bewältigen der Corona Pandemie. Im Blickpunkt stehen weiterhin bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen und zur Sicherung des Expertenwissens in der RSN eine intensivierte Nachfolgeplanung zur Risikominimierung. Dabei investierte die RSN auch im Jahr 2024 in die Entwicklung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um die technischen und kaufmännischen operativen Qualitätsstandards in einem an Komplexität gewinnenden Arbeitsumfeld zu sichern. Die Ausbildung hat einen hohen Stellenwert bei der RSN. Wie schon in den letzten Jahren, gibt es auch für die in 2024 auslernenden Auszubildenden und Studierenden eine Übernahmegarantie für mindestens ein Jahr. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Betrachtung der Mitarbeiteräquivalente (MÄ), die Nicht-Vollzeitbeschäftigte prozentual bzw. zeitanteilig erfasst, zeigt zum Stichtag 31. Dezember 2024 für die RSN einen Personalbestand von 197,4 MÄ (ohne Auszubildende). Der Personalbestand liegt damit über dem Niveau des Vorjahres (185,4 MÄ). IV. Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikomanagement ist bei der RSN ein fest in die Aufbau- wie auch die Ablauforganisation eingebetteter, fortwährender und intensiv kommunizierter Prozess. Das Risikoportfolio wird grundsätzlich durch regelmäßige, gegebenenfalls auch einzelfallbezogene Meldungen ständig aktualisiert. Falls erforderlich, werden auch die risikoabwehrenden oder risikobegrenzenden Maßnahmen angepasst. Der Prozess zur Risikosteuerung ergänzt die vorhandenen Steuerungs- und Kontrollsysteme. Die wesentlichen Risiken lassen sich im Folgenden für die Gesellschaft abfallend nach ihrer Bedeutung strukturieren: Die Wettbewerbsrisiken beziehen sich auf unsere Konzessionsverträge. Es ist für Verteilnetzbetreiber von großer Bedeutung, bestehende Konzessionsverträge zu sichern und neue Konzessionsverträge abzuschließen. Bei der Sicherung des Nutzungsrechts öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen besteht bei den konzessionsgebenden Gemeinden zunehmend eine Tendenz, bei auslaufenden Konzessionsverträgen den Konzessionsnehmer zu wechseln oder Kooperationsmodelle einzugehen. Dieser „Konzessionswettbewerb“ bietet den etablierten Netzbetreibern Wachstumschancen, beinhaltet aber auch gleichzeitig das Risiko, eigene Konzessionen an andere Netzbetreiber zu verlieren. Gleichzeitig tritt die RSN auch in fremden Konzessionsgebieten als Pächterin und Netzbetreiberin auf. Hier besteht ebenfalls ein Risiko, wenn die hier abgeschlossenen Pachtverträge auslaufen und nicht verlängert werden sollten. Umfeldrisiken bestehen durch den permanenten Wandel der Rahmenbedingungen im energiepolitischen sowie rechtlichen und regulatorischen Umfeld. Im Vordergrund stehen hier die Auswirkungen umfassender Regulierungstätigkeiten der Regulierungskammer NRW, der Bundesnetzagentur sowie fortgesetzter Novellierungen in der Energiegesetzgebung. Anpassungen des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors, der ermittelte unternehmensindividuelle Effizienzwert sowie mögliche Nichtanerkennung einzelner Kostenpositionen führen so beispielsweise weiterhin zu Ergebnisdruck, der im Falle der RSN auch die mögliche Ausschüttung der gemeinsamen Netzeigentumsgesellschaften reduziert. Darüber hinaus gibt es Neuerungen im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung. Die Berechnung der Zinsen für Neuinvestitionen ist nun entkoppelt von der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung des Ausgangsniveaus. Für Neuinvestitionen orientieren sich die Zinsen nun an den jährlichen Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere statt einem 10-Jahres Durchschnitt und unterliegen damit einer höheren Dynamik. Aktuell steigen die Zinsen zwar, dies kann aber - je nach Marktgeschehen -auch wieder umschlagen. Im Jahr 2021 hat die europäische Kommission erfolgreich in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg obsiegt. Kern des Verfahrens war die fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Im Ergebnis hat der europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Bundesnetzagentur nicht hinreichend unabhängig von politischem Einfluss des Bundesministeriums für Wirtschaft ist. Die Folgen aus diesem Urteil sind für regulierte Unternehmen wie die RSN zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in Gänze absehbar. Es ist zu erwarten, dass es auf absehbare Zeit nochmals eine größere EnWG Novelle geben wird, welche die Vorgaben aus dem Urteil zu berücksichtigen hat. Im Laufe des Jahres 2024 hat die Bundesnetzagentur mit verschiedenen Veröffentlichungen, wie bspw. dem Eckpunktepapier “NEST” vom 18.01.2024 Vorschläge für ein entsprechende Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens unterbreitet und mit der Branche diskutiert. Die diskutierten Vorschläge enthalten sicherlich Chancen (Beispiel: 3: Pauschalierte Kapitalkostenbestimmung) aber auch etliche Risiken (Beispiele: Verkürzte Dauer der Regulierungsperioden oder Veränderungen bei der Bestimmung der sog. dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten) für die RSN. Wir erwarten für das Jahr 2025 den Abschluss des entsprechenden Festlegungsverfahrens durch die große Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen GBK-24-01-3#3). Für die RSN bestehen momentan drei wesentliche Umfeldrisiken für den weiteren Geschäftsverlauf:
Betriebsrisiken, die aus dem Netzbetrieb der technologisch komplexen Anlagen und durch höhere Gewalt, z. B. Wettereinflüsse, erwachsen könnten, begegnen wir mit einem, regelmäßig nach DIN EN ISO 9001 TÜV-zertifizierten Qualitätsmanagementsystem. Hohe Sicherheitsstandards und regelmäßige Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten tragen dazu bei, diese Risiken in Grenzen zu halten. Wirtschaftliche Risiken können sich bei Netzgesellschaften insbesondere auch aus höheren Beschaffungspreisen von Materialien und Leistungen ergeben. Mehrjährige Verträge mit Zulieferern und Subunternehmen, frühzeitige Beauftragungen sowie Bündelungen von Leistungen wirken diesem Risiko entgegen. Um im Spannungsfeld zwischen Verlustrisiken und Gewinnchancen weiterhin erfolgreich zu sein, ist die Wahrnehmung unternehmerischer Chancen wichtiger Bestandteil unserer strategischen Ausrichtung. Ein Ziel besteht in der systematischen und dauerhaften Verbesserung von Arbeitsabläufen und Prozessen. Wettbewerbs- und Ergebnischancen liegen auch in der Teilnahme an Ausschreibungen im Strom- und Gasbereich, in Bewerbungen um Konzessionsverträge, in Angeboten von Kooperationsmodellen an kommunale Partner oder in der aktiven Vermarktung von energienahen Dienstleistungen im Netz. Die folgende Tabelle skizziert die Risikoportfolio-Matrix - nach Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettomethode) - bestehend aus den Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit des potenziellen Schadens (in %) und erwartete Schadenshöhe (in Mio. €). Die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze erfolgt in Abhängigkeit des Bereinigten EBIT (BE). Die Kennziffer BE ist eine interne Steuerungsgröße im Konzern und nach IFRS-Regeln bewertet, enthält aber nur Erträge und Aufwendungen, die aus der operativen Tätigkeit des Unternehmens resultieren. Erträge und Aufwendungen, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht ungewöhnlich oder durch Sondervorgänge entstanden sind, werden in das Neutrale Ergebnis (NE) umgegliedert und sind damit nicht BE-Bestandteil.
H! ... Akuter Handlungsbedarf B/H ... Beoachten, ggf. handeln Ü ... Überwachen EK ... Eigenkapital nach HGB BE ... Betriebliches Ergebnis Den erkennbaren Risiken wird, soweit handelsrechtlich zulässig, durch Bildung angemessener Rückstellungen wie auch durch einen umfangreichen Versicherungsschutz ausreichend Rechnung getragen. Sämtliche Einzelrisiken des Risikoportfolios werden zum jetzigen Zeitpunkt als nicht wesentlich eingestuft und werden laufend überwacht (s. Kürzel Ü in obiger Matrix). Die kritische Prüfung des Risikoportfolios lässt die Feststellung zu, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestanden haben und nach gegenwärtigem Erkenntnisstand auch für das Geschäftsjahr 2025 nicht erkennbar sind. V. Prognosebericht Der Wettbewerb um Konzessionen wird auch in den kommenden Jahren anhalten, ist in der heutigen Zeit jedoch mehr denn je nach den Energiearten (Strom, Gas und Wärme) differenziert zu betrachten. Grundsätzlich wird immer eine Erneuerung der Konzessionen angestrebt. Durch ein etabliertes Konzessions- und Kommunalmanagement sowie die Entwicklung flexibler Beteiligungslösungen zur Berücksichtigung spezifischer kommunaler Interessen sind die Voraussetzungen für eine weitgehende Sicherung der Konzessionsverträge geschaffen. Für das regulierte Geschäft begann die vierte Regulierungsperiode im Gas zum 01. Januar 2023, obwohl wesentliche regulatorische Parameter, wie etwa der individuelle Effizienzwert der RSN noch nicht final feststehen, da die Regulierungsbehörden dazu bisher keine Festlegung getroffen haben. Wir erwarten Festlegungen an diesen Stellen im Laufe des Jahres 2025. Gleichzeitig wirft die fünfte Regulierungsperiode Gas bereits ihre Schatten voraus, da das kommende Jahr 2025 das sog. Basisjahr ist. An diesem Geschäftsjahr wird das Ausgangsniveau zur Bestimmung der Erlösobergrenzen der Jahre 2028 bis 2032 wesentlich orientiert sein und daher ist die Entwicklung der RSN im kommenden Jahr von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen. Die RSN hat sich im Jahr 2024 als potenzieller Partner und Dienstleister für die Kommunale Wärmeplanung präsentiert. Im Jahr 2024 haben sich im Rahmen von Ausschreibungen zur kommunalen Wärmeplanung mehrere Kommunen für Bieterkonsortien entschieden, in denen auch die RSN vertreten ist. Diese werden nun im Jahr 2025 umgesetzt. Die RSN geht davon aus, dass sie auch im Jahr 2025 weitere Aufträge für kommunale Wärmeplanungen gewinnen und durchführen wird. Für das Geschäftsjahr 2025 gehen wir grundsätzlich von einer stabilen Geschäftsentwicklung aus. Wir erwarten, dass bei einer Durchleitungsmenge im Gasnetz auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres, die Gaserlöse leicht über dem Niveau 2024 liegen werden. Das Ergebnis nach Steuern wird voraussichtlich konstant bleiben. Für diese Prognose wie für sämtliche in die Zukunft gerichteten Aussagen dieses Lageberichts möchten wir an dieser Stelle klarstellen, dass es sich ausschließlich um Erwartungen auf Basis des heutigen Wissenstands handelt. Auch wenn die Geschäftsführung davon überzeugt ist, dass diese Annahmen und Planungen realistisch sind, können die tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse aufgrund der Abhängigkeit von einer Vielzahl interner und externer Einflussfaktoren hiervon abweichen.
Siegburg, den 15. September 2025 Rhein-Sieg Netz GmbH Die Geschäftsführung Dr. Andreas Esser Bilanz zum 31. Dezember 2024[ Angaben in T€ ]AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024[ Angaben in T€ ]
Anhang zum 31. Dezember 2024Die Rhein-Sieg Netz GmbH (im Folgenden „RSN“) mit Sitz in Siegburg ist beim Amtsgericht Siegburg im Handelsregister B 13156 eingetragen. Die RSN ist ein Tochterunternehmen der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft, Köln. Zwischen der RSN und der rhenag besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Die RSN ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter Beachtung des Handelsgesetzbuchs (HGB), den ergänzenden Vorschriften des GmbHG, des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in einer gesonderten Übersicht als Anlage zum Anhang dargestellt. Anlagevermögen Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Hierzu geben wir nachstehend ergänzende Einzelerläuterungen. Die rhenag hat im Geschäftsjahr 2015 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 (Ausgliederungsstichtag) aus ihrem Vermögen - beschränkt auf den Gas- und Stromnetzbereich - den Teilbetrieb Rhein-Sieg Netz auf die RSN und den Teilbetrieb Westerwald-Netz auf die Westerwald-Netz GmbH (WWN), Betzdorf-Alsdorf, ausgegliedert. Ausgenommen von der Ausgliederung auf die RSN ist der Pachtvertrag bezüglich des Stromnetzes Niederkassel. Die RSN hat nach der Ausgliederung im Anlagevermögen die Bilanzierungsmethoden der rhenag beibehalten. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Es handelt sich im Wesentlichen um entgeltlich erworbene EDV-Software mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren. Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. 2. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten umfassen die gesetzlichen Pflichtbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen des abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögens basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Sie wurden bis 31. Dezember 2007 nach der degressiven Methode vorgenommen, soweit dies steuerlich zulässig war. Hierbei wurde in Abhängigkeit vom Anschaffungszeitpunkt der steuerlich höchstzulässige Abschreibungssatz zugrunde gelegt. Sobald die lineare Methode zu höheren Abschreibungen führte, wurde auf die lineare Abschreibungsmethode umgestellt. Zugänge ab dem 1. Januar 2008 werden ausschließlich linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Entfällt der ursprüngliche Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, so erfolgt eine Zuschreibung auf den fortgeführten Buchwert. Geringwertige Anlagegüter bis einschließlich 250,00 € werden im Zugangsjahr in voller Höhe im Aufwand erfasst. Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter, deren Wert 250,00 €, aber nicht 1.000,00 € übersteigt, wird ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst wird. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz sind die umgekehrte Maßgeblichkeit sowie die entsprechenden handelsrechtlichen Öffnungsklauseln aufgehoben worden. Es wird das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB in Anspruch genommen, die im Handelsrecht bis 2007 aufgrund von steuerlichen Vorschriften gebildeten Wertansätze fortzuführen. 3. Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die zinslosen Wohnungsbaudarlehen an Belegschaftsangehörige sind zum Nominalwert bilanziert. Umlaufvermögen 4. Vorräte
Als Vorräte werden überwiegend Bau- und Installationsmaterialien sowie in geringem Umfang Handelswaren ausgewiesen. Sie sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert; alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Netzentgelte und Dienstleistungen, die die RSN für Wasserwerke und Beteiligungen der rhenag erbringt. Innerhalb der Forderungen aus Netznutzung sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet. Wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen der Aufrechnungslage gegeben sind, werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Verbindlichkeiten gegenüber demselben Unternehmen miteinander verrechnet. Die kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen wie auch gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten ausschließlich die aus Lieferungen und Leistungen resultierenden Kontokorrentsalden mit den verbundenen Unternehmen und den RSN-Beteiligungen. 6. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet. Es handelt sich ausschließlich um Guthaben bei Kreditinstituten. 7. Eigenkapital Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt 50.000,00 €. Es ist voll eingezahlt und wird zu 100 % von der rhenag gehalten. Die Kapitalrücklage enthält den Betrag, um den der Wert des von der rhenag im Wege der Ausgliederung eingebrachten Vermögens den Nennbetrag des dafür gewährten Geschäftsanteils von 25.000,00 € überstieg. Die RSN wird in den von der Stadtwerke Köln GmbH, Köln, aufgestellten Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH aufgestellt und im Unternehmensregister offengelegt. Die RSN wird ebenso in den von der E.ON SE, Essen, aufgestellten Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der E.ON SE, Essen aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Beide Konzernabschlüsse haben nach § 291 HGB befreiende Wirkung auf einen Konzernabschluss der RSN. 8. Sonderposten
Die Sonderposten für Baukostenzuschüsse und für Wertberichtigungen gemäß § 6b EStG wurden abschreibungskonform zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die von Kunden für Netz- und Leitungsanschlüsse entrichteten Baukostenzuschüsse (BKZ) wurden von 2003 bis 2005 als Sonderposten passiviert (zu den Alt-BKZ bis 2002 und Neu-BKZ ab 2015 sowie BKZ im Pachtmodell verweisen wir auf Tz 11). Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde der Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz aufgehoben und die §§ 247 Abs. 3, 273 HGB a.F. gestrichen, wodurch nunmehr ein Passivierungsverbot für steuerliche Sonderposten besteht. Die rhenag hat von dem in der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB vorgesehenen Wahlrecht zur Beibehaltung des Sonderpostens mit Rücklageanteil Gebrauch gemacht. Die RSN hat die Bilanzierung der rhenag nach der Ausgliederung beibehalten, so dass der Sonderposten mit Rücklageanteil unter Anwendung der bisherigen Vorschriften fortgeführt wird. Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Berichtsjahres nur geringfügig beeinflusst. 9. Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen Energiebeihilfen und Weihnachtsgelder an Pensionäre und deren Hinterbliebene. Sie werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der „Richttafeln 2018 G“ der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln, nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Für die Bewertung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird seit 2016 gemäß § 253 Abs. 2 HGB ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde gelegt. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Vereinfachend wird der Zinssatz angewendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Inventurstichtag der Altersversorgungsverpflichtungen ist der 30. September 2024. Zum Inventurstichtag wurde für die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen ein für den 31. Dezember 2024 prognostizierter Zinssatz von 1,90 % (Vorjahr: 1,83 %) verwendet. Auf Basis eines prognostizierten 7-Jahresdurchschnittszinssatzes von 1,97 % (Vorjahr: 1,75 %) ergibt sich zum 31. Dezember 2024 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -22 T€ (Vorjahr: 27 T€). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurde bei den Energiebeihilfen und Weihnachtsgeldern an Pensionäre und deren Hinterbliebene keine jährliche Dynamisierung des Zuschusses einkalkuliert. Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen für personalbezogene Verpflichtungen und ausstehende Eingangsrechnungen. Die auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung der „Richttafeln 2018 G“ der Heubeck-Richttafeln GmbH, Köln basierenden Werte der Rückstellungen für Altersteilzeit, Jubiläums- und Abschiedsbezüge sind mit der Projected Unit Credit-Methode berechnet. Die Bewertungen berücksichtigen einen Rechnungszins von 1,97 % (Vorjahr: 1,75 %) bei Jubiläums- und Abschiedsbezüge sowie 1,48 % (Vorjahr: 1,04 %) für vertraglich geregelte und potenzielle Altersteilzeitverpflichtungen und einen Gehaltstrend von 2,95 % (Vorjahr 2,95 %) bei Jubiläums- und Abschiedsbezügen bzw. 2,95 % (Vorjahr 2,95 %) bei Altersteilzeit. Es handelt sich bei den Rechnungszinsen um die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Die Rückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von 4.702 T€ (Vorjahr: 5.482 T€) werden mit den Vermögensgegenständen aus der Insolvenzbesicherung in Höhe von 335 T€ (Vorjahr: 767 T€), die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen dienen (§ 246 Abs. 2 HGB) und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der den Anschaffungskosten entspricht. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) wurden mit den Zinszuführungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo ist im Zinsergebnis unter dem Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ enthalten. 10. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Keine der ausgewiesenen Verbindlichkeiten hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten mit 15.522 T€ (Vorjahr: 3.450 T€) Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin rhenag. Sie betreffen mit 4.298 T€ (Vorjahr: 2.538 T€) Verbindlichkeiten aufgrund des Gewinnabführungsvertrages, mit 11.224 T€ (Vorjahr: 912 T€) den Saldo auf dem Finanzmittelkonto aufgrund der Vereinbarung über ein zentrales Cash Management. Von den übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) und von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, 259 T€ (Vorjahr: 64 T€) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 11. Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die RSN hat nach der Ausgliederung bei den BKZ die Bilanzierungsmethoden der rhenag beibehalten. Die von Kunden für Netz- und Leitungsanschlüsse bis Ende 2002 und bei nicht verpachteten Anschlüssen ab 2015 entrichteten BKZ führen bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren zu linearen erfolgswirksamen Auflösungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) (zu den BKZ im Zeitraum 2003 bis 2005 verweisen wir auf Tz 8). Im Berichtsjahr betrugen die Zugänge bei den nicht verpachteten Anschlüssen 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). Der Verwaltungsauffassung hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung von BKZ im Pachtmodell folgend wurden die vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2014 von Westnetz GmbH, Dortmund, vereinnahmten und an rhenag weitergeleiteten BKZ Gas im Sinne von Vorauszahlungen auf das Pachtentgelt nicht mehr als Sonderposten, sondern als passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und über 20 Jahre linear aufgelöst. Aus den im Pachtmodell vereinnahmten BKZ resultieren im Berichtsjahr erfolgswirksame Auflösungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). 12. Bilanzvermerke Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen:
Die Netzpachtverträge haben grundsätzlich Laufzeiten von 10 bzw. 20 Jahren. Die von der Gesellschafterin rhenag erbrachten Dienstleistungen betreffen kaufmännische Dienstleistungen, Kundenservice, Verwaltung und administrative Betreuung sowie IT-Dienstleistungen. Die Dienstleistungsverträge verlängern sich zum Jahresende jeweils um ein Jahr, falls sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen im branchenüblichen Rahmen und sind für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung. 13. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entwickelten sich wie folgt:
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland getätigt. Die Gaserlöse enthalten hauptsächlich Netznutzungsentgelte. Die Erlöse aus Leistungsverrechnung mit Westnetz GmbH betreffen Stromnetze und ergeben sich aus Pacht- und Betriebsführungsverträgen. 14. Andere aktivierte Eigenleistungen Der Posten enthält die Personalkosten sowie die verrechneten Gemeinkostenzuschläge auf Personal- und Sachkosten für selbsterstellte Anlagen. 15. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 64 T€ (Vorjahr: 67 T€), insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen. 16. Materialaufwand
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Vergütungen für die Erbringung von Dienstleistungen der rhenag für die RSN (s. Tz 12), Entgelte für Netzpachten und Aufwendungen für die Nutzung vorgelagerter Gasnetze. 17. Personalaufwand
Von den Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung entfallen 703 T€ (Vorjahr: 707 T€) auf die Altersversorgung. Die Aufwendungen für Altersversorgung enthalten vor allem die Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe. Zum Bilanzstichtag entspricht das vorhandene Deckungsvermögen vollständig dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Ein Fehlbetrag liegt daher nicht vor. Der Zinsanteil in den Zuführungen zu den Personalrückstellungen wird unter den Zinsaufwendungen erfasst. Die Zahl der Mitarbeiter gemäß § 267 Abs. 5 HGB betrug:
18. Abschreibungen Zur Entwicklung der kumulierten Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen verweisen wir auf den Anlagenspiegel einschließlich der Ausführungen unter den Tz 1 und 2. 19. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betreffen u. a. die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen wie Gebäudeinstandhaltungen, Gebühren, Versicherungen. Die sonstigen Steuern wurden nicht gesondert, sondern wegen ihrer untergeordneten Bedeutung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 132 T€ (Vorjahr: 19 T€). 20. Erträge aus Beteiligungen
21. Zinsergebnis
22. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 in Höhe von 4.298 T€ (Vorjahr: 2.538 T€) wird aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages an die rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft, Köln, abgeführt. Eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschafter ist erfasst. 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund einer bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der rhenag werden Ertragsteuern und latente Steuern nicht bei der Organgesellschaft ausgewiesen. 24. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der E.ON SE enthalten. 25. Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt: Aus den nach der Ausgliederung der Teilbetriebe „Rhein-Sieg Netz“ auf die RSN und „Westerwald-Netz“ auf die WWN mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2015 zu erbringenden Dienstleistungen der RSN für die rhenag und WWN stehen den Umsatzerlösen in Höhe von 2.655 T€ (Vorjahr: 2.651 T€) entsprechende Aufwendungen für bezogene Leistungen der rhenag für die RSN in Höhe von 13.454 T€ (Vorjahr: 12.493 T€) gegenüber. Zwischen der RSN und der Westnetz GmbH, Dortmund, bestehen Pacht- und Betriebsführungsverträge für Stromnetzanlagen. Aus diesen Verträgen resultieren Umsatzerlöse in Höhe von 17.436 T€ (Vorjahr: 17.104 T€) und Aufwendungen für bezogenen Leistungen in Höhe von 1.860 T€ (Vorjahr: 1.798 T€). Des Weiteren bestehen für Netzanlagen, die unseren Beteiligungen in Siegburg, Hennef (Sieg), Mettmann und Windeck gehören, Pachtverträge (Gas, Strom) und Betriebsführungsverträge (Gas). Aus den Pachtverträgen resultieren Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 7.716 T€ (Vorjahr: 7.642 T€) und aus den Betriebsführungsverträgen Umsatzerlöse in Höhe von 6.836 T€ (Vorjahr: 5.983 T€) 26. Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem 31. Dezember 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft eingetreten. 27. Aufstellung Anteilsbesitz
28. Angaben zu Gesellschaftsorganen Der Geschäftsführung der Berichtsgesellschaft gehören an: Dr. Andreas Esser, Siegburg, Kaufmännischer Geschäftsführer Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Siegburg, den 15. September 2025 Rhein-Sieg Netz GmbH Die Geschäftsführung Dr. Andreas Esser Anlagenspiegel01.01.2024 - 31.12.2024
Kontentrennung gemäß § 6b EnWGTätigkeitsabschluss GasverteilungBilanz zum 31. Dezember 2024[ Angaben in T € ]AKTIVA
Tätigkeitsabschluss GasverteilungGewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024[ Angaben in T € ]
Tätigkeitsabschluss ElektrizitätsverteilungBilanz zum 31. Dezember 2024[ Angaben in T € ]AKTIVA
Tätigkeitsabschluss ElektrizitätsverteilungGewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024[ Angaben in T € ]
Erläuterungen Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2024Allgemeine Erläuterungen Die Tätigkeitsabschlüsse der Rhein-Sieg Netz GmbH (RSN) sind nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Grundsätze einschließlich der Abschreibungsmethoden, nach denen die Aktiv- und Passivposten sowie die Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmenstätigkeiten zugeordnet wurden Auf Grund der Organisationsstruktur der RSN werden auf Basis von Einzelkonten die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, wo dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung nach einem Anlagevermögen- oder Personalschlüssel, der eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht. Das gesamte Eigenkapital einschließlich der sich aus der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) ergebenen Kapitalrücklage wurde entsprechend der Anlagenverteilung des Elektrizitäts- und Gasnetzes zum Ausgliederungsstichtag 1. Januar 2015 den Bereichen zugeordnet. Das Beteiligungsvermögen wurde den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zugeordnet, da eine sachgerechte Aufteilung nicht möglich ist. Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Unternehmenstätigkeiten werden als solche in der Bilanz ausgewiesen und über die „Interne Aufrechnung“ konsolidiert. Die hieraus resultierenden Zinsaufwendungen und -erträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinsen gegen andere Aktivitäten“ ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt für den Tätigkeitsabschluss Elektrizitätsverteilung -3 T€ (Vorjahr 15 T€) und für den Tätigkeitsabschluss Gasverteilung -10 T€ (Vorjahr 50 T€). Die Abschreibungsmethoden sind im Jahresabschluss der RSN ersichtlich.
Siegburg, den 15. September 2025 Rhein-Sieg Netz GmbH Dr. Andreas Esser Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Rhein-Sieg Netz GmbH, Siegburg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rhein-Sieg Netz GmbH, Siegburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rhein-Sieg Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Gasverteilung und Elektrizitätsverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der Geschäftsführung für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 24. September 2025 KPMG AG Winkeler, Wirtschaftsprüfer Hofmann, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Rhein-Sieg Netz GmbH zum 31. Dezember 2024 wurde am 14. Oktober 2025 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
10 nahegelegene Organisationen
Stadtwerke Siegburg Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
energy4u Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
energy4u GmbH & Co. KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Stadtwerke Siegburg GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Lackieren von Kraftwagen
Garten- und Landschaftsbau
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

