ARIMA International GmbH
Mergelheide 56, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Brechmann seit 23.4.2010 | Geschäftsführer |
Michael Reinhard Brechmann seit 23.4.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARIMA International GmbHSchloß Holte-StukenbrockJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bei der ARIMA International GmbH handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267a (3)
Nr. 3 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Sie ist daher nicht
prüfungspflichtig.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den
Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung beachtet worden.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden sind nach
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen worden.
Die Sachanlagen und Finanzanlagen sind mit ihren
Anschaffungskosten, bzw. zu ihren Nennwerten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Fremdwährungsguthaben sind entsprechend der
Vorschrift des § 256 a HGB mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet worden.
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten
solche aus sonstigen Vermögensgegenständen in
Höhe von € 1.054.245,38 (Vorjahr €
58.056,95) und betreffen im Wesentlichen eine Forderung
aufgrund einer beschlossenen Gewinnausschüttung von
der ARI-Armaturen GmbH, Österreich in Höhe von
€ 1.000.000,00 (Vorjahr: € 0,00)
Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen - wie im
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 14.792.498,74 (Vorjahr: €
12.703.047,35).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von € 14.785.087,01 (Vorjahr
€ 12.700.000,00) enthalten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von €
85.087,01 (Vorjahr: € 0,00) und sonstige
Verbindlichkeiten in Höhe von
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Zuschreibung zum
Finanzanlagevermögen in Höhe von €
1.433.317,67 (im Vorjahr € 499.999,00) enthalten.
V. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Gesellschaft sind die
Herren Heinrich Brechmann und Michael Brechmann, beide
Schloß Holte-Stukenbrock, seit dem 21.12.2009.
Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt
0 Arbeitnehmer.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Firma: ARIMA International GmbH
Sitz: Schloß Holte-Stukenbrock
Registergericht: Bielefeld
Handelsregisternummer: HRB 31548
Anteilsbesitz
Die nach § 285 Nr. 11 HGB vorgeschriebenen Angaben
zu Unternehmen, an deren die Gesellschaft Beteiligungen
besitzt, sind nach der Erleichterungsvorschrift des §
288 Abs. 1 Nr. 1 HGB unterblieben.
Schloß Holte-Stukenbrock, den 12. April 2024 gez. Heinrich Brechmann, Michael Brechmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. April 2024 |
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