Nehrmann
GmbH
Todesfelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
959.475,50 |
1.040.922,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.723,00 |
9.919,00 |
| II.
Sachanlagen |
939.502,50 |
1.030.753,50 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.040.194,72 |
1.098.172,55 |
| I.
Vorräte |
124.884,99 |
0,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.751.773,91 |
4.596.748,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
778.796,39 |
372.620,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
136.513,34 |
725.551,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
37.941,30 |
39.970,57 |
| Aktiva |
2.037.611,52 |
2.179.065,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.278.321,67 |
1.233.670,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
9.089,00 |
19.089,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.219.232,67 |
1.164.581,52 |
| B.
Rückstellungen |
424.983,47 |
414.741,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
334.306,38 |
530.653,63 |
| Passiva |
2.037.611,52 |
2.179.065,62 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Kiel, HRB Nr. 740 unter der Firma Nehrmann GmbH
eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Todesfelde.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
3. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
4. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den
Herstellungskosten (Materialkosten, die Fertigungskosten
und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile
der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und
des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser
durch die Fertigung veranlasst ist, Einzelkosten sowie
angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten)
bewertet.
Der Ausweis der erhaltenen Anzahlungen erfolgte offen
abgesetzt vom Posten "Vorräte".
5. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
6. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
50.500,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Eine Verzinsung erfolgte mit 2 %.
7. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
8. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
9. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 1.219.232,67 ist ein Gewinn- /
Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von €
1.164.581,52 enthalten.
10. Der Gesamtbetrag, der gemäß
§ 268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 5.537,00 und resultiert aus dem
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB.
11. Die
Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Auf Grund
einer längeren Restlaufzeit als 1 Jahr, ist die
Rückstellung mit einem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
abgezinst.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
1,82 %
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerung
|
0 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck
|
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von €
5.537,00.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden
|
€
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
408.751,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
239.512,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
239.512,00
|
verrechnete Aufwendungen
|
19.256,00
|
verrechnete Erträge
|
2.756,00
|
12. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
13. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 530.653,63 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 306.130,78 sowie die Restlaufzeit mehr als
fünf Jahren € 0,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von € 142.800,00. Darin sind Verpflichtungen
gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen in
Höhe von € 142.800,00 (§ 285 Nr. 3a HGB)
enthalten.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 30.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Thomas Nehrmann (§ 285 Nr. 10
HGB).
4. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden
Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in
Höhe von € 1.484.275,21. Die eingegangenen
Bürgschaftsverpflichtungen waren nicht zu passivieren,
da mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist.
sonstige Berichtsbestandteile
Todesfelde, den 08. Juli
2024
gez.
Thomas Nehrmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2024
festgestellt.
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