Fliesenhof Richter GmbHLiquidiert

06868 Coswig (Anhalt), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 5024
Eingetragen
10.10.2005
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiHerstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Handel mit und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaik sowie Hausmeistertätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Richter
seit 1.10.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesenhof Richter GmbH

Coswig/Anhalt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2.077,00

2.077,00

6.645,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

2.261,56

2.261,56

4.397,31

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

4.875,90

13.386,42

2. sonstige Vermögensgegenstände

38.430,08

43.305,98

29.916,12

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

13.762,38

14.412,77

C. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

100,00

Summe Aktiva

61.506,92

68.757,62



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.500,00

-12.500,00

eingefordertes Kapital

12.500,00

12.500,00

II. Gewinnvortrag

24.575,13

14.109,11

III. Jahresfehlbetrag

-2.553,69

10.466,02

Summe Eigenkapital

34.521,44

37.075,13

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen

2.916,36

3.066,49

2. sonstige Rückstellungen

11.634,11

14.550,47

13.743,00

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditistituten

5.264,04

8.206,76

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.743,00 (Vorjahr: EUR 253,50)

1.743,00

253,50

3. sonstige Verbindlichkeiten -davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 5.427,97 /Vorjahr: EUR 6.412,74)

5.427,97

12.435,01

6.412,74

Summe Passiva

61.506,92

68.757,62

ANHANG

Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden grundsätzlich linear unter Beachtung der steuerlich zulässigen Höchstsätze vorgenommen. Die zugrunde gelegten Abschreibungssätze entsprechen den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Weitere Abschreibungen wurden auf der Grundlage steuerrechtlicher Sondervorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (150,00 € bis 1.000,00 € Anschaffungskosten) werden grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nominalbeträgen angesetzt worden. In den Fällen in denen die Werthaltigkeit nicht mehr in vollem Umfang gegeben war, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach den Grundsätzen der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung über die Höhe der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. Bewertungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Verbindlichkeiten wurden zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

SONSTIGE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN

Die Vorjahreswerte wurden nach den Anforderungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMog) angepasst.

Miet-, Pacht- und Leasingverträge bestehen über einen üblichen Rahmen hinaus nicht.

Es ergeben sich dadurch keine besonderen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 HGB.

Die Fliesenhof Richter GmbH ist nicht an anderen Unternehmen, an denen das Unternehmen 20 v.H. oder mehr der Anteile besitzt, beteiligt.

Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Halle, den 18.September 2012

gez. Jürgen Voigt

Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Thießen, den

Fliesenhof Richter GmbH

(Unterschrift/-en)

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