Wegener
Fliesenleger GmbH
Sargstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
31.703,50 |
47.034,50 |
| I.
Sachanlagen |
29.203,50 |
44.534,50 |
| II.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
40.064,34 |
49.265,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.925,96 |
18.764,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.138,38 |
30.500,75 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
885,56 |
843,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.653,40 |
109.643,03 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.355,39 |
82.692,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
57.692,65 |
61.594,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
837,26 |
3.901,49 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
13.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.298,01 |
13.150,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.298,01 |
13.150,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.653,40 |
109.643,03 |
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31.12.2010
für die
Wegener Fliesenleger GmbH
Schwanebecker Weg 15
38822 Sargstedt
A. Allgemeiner Teil
I. Wirtschaftliche Verhältnisse
Bei der Wegener Fliesenleger GmbH handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
Abs. 1 HGB. Die Bilanzierungen und Bewertungen richten sich
nach den Vorschriften der § 242 ff HGB. Das
Unternehmen ist buchführungspflichtig gem. § 238
HGB.
B. Allgemeine Angaben
Die
Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema (Gesamtkostenverfahren). Von den
eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der
Bilanz gem. § 266 HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung
gem. § 276 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.
Soweit
Wahlrechte bei einzelnen
Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in
der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu machen sind,
erfolgt die Angabe im Anhang.
I. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
vermindert um Abschreibungen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem.
§ 253 HGB ausgewiesen. Die
planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der
steuerrechtlich zugelassenen Nutzungsdauer linear
vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert bis 150,00 €
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die beweglichen
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
zwischen 150,01 € und 1.000,00 € werden in einem
Pool über fünf Jahre linear abgeschrieben.
Sonderabschreibungen nach § 7g EStG n. F. wurden nicht
in Anspruch genommen.
Die
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag
ausgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum
Bilanzstichtag in der Höhe ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der
handelsrechtlichen Vorschriften gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
passiviert.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2011 festgestellt.
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