Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 127289
Vorher
WTG Technologies GmbH
Eingetragen
14.3.2002
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Herstellung, Vertrieb, Vermietung und Wartung von Kommunikationsanlagen und systemen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Walla
seit 13.6.2017
Geschäftsführer
Gerrit F. Schütze
seit 26.4.2013
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

WTG Technologies GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2015

Bilanz zum 31. März 2015

der WTG Technologies GmbH, Hamburg

AKTIVA

  31.03.2015 Vorjahr
 
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.742,00   4.036,00
II. Sachanlagen 14.490,00   21.899,00
III. Finanzanlagen 370.003,00   370.003,00
    386.235,00 395.938,00
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 358.446,12   455.091,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.543.367,13   1.287.838,31
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 30.877,85   10.535,04
    1.932.691,10 1.753.464,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten   13.760,00 55.450,82
    2.332.686,10 2.204.853,75

PASSIVA

     
  31.03.2015 Vorjahr
 
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital 125.000,00   125.000,00
II. Bilanzgewinn 206.736,95   206.736,95
    331.736,95 331.736,95
B. Rückstellungen   114.018,00 151.651,64
C. Verbindlichkeiten   1.642.280,27 1.559.465,16
D. Rechnungsabgrenzungsposten   244.650,88 162.000,00
    2.332.686,10 2.204.853,75

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. April 2014 bis 31. März 2015

der WTG Technologies GmbH, Hamburg

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungsund Bewertungsvorschriften gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von der Möglichkeit der verkürzten Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung des abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages aufgestellt.

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a HGB macht die Gesellschaft keinen Gebrauch.

Die Aufstellung des Anhangs erfolgte unter teilweiser Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen (going-concern-Prinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Das Anlagevermögen wird durch ein Anlagenverzeichnis innerhalb der Finanzbuchhaltung nachgewiesen.

Über die Bestandsaufnahme der Vorräte liegen Inventurlisten und -zusammenstellungen vor.

Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag in Salden- und Abstimmungslisten erfasst. Die Bankguthaben und -verbindlichkeiten sind durch Tagesauszüge bzw. Saldenmitteilungen belegt.

Der Kassenverkehr wird in einem elektronisch geführten Kassenbuch als Nebenbuchhaltung erfasst. Der Kassenbestand wird durch ein Aufnahmeprotokoll dokumentiert.

Die Rückstellungen sind durch Einzelberechnungen und sonstige Unterlagen belegt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 269 - 274 und 279 - 283 HGB) aufgestellt.

Im Einzelnen wurden folgende Bewertungsgrundsätze angewendet:

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Minderungen und Nebenkosten berücksichtigt (§ 255 Abs. 1 HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt. Die in den Vorjahren gebildeten Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG anteilig über fünf Jahre aufgelöst.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 3 HGB). Des Weiteren wurden auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Gängigkeitsabschläge vorgenommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde dadurch Rechnung getragen, dass eine Pauschalwertberichtigung auf die Nettoforderungen (ohne die einzelwertberichtigten Forderungen) gebildet wurde.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde mit seinem Nennwert angesetzt.

Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages bemessen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

3. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt nicht mehr als ein Jahr.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen T€ 184,1 (Vj.: T€ 0).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 0 (Vj.: T€ 170,7).

4. Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten i.S.v. § 251 HGB aus Bürgschaften/Mithaft gegenüber Dritten in Höhe von T€ 709 für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen.

Zur Absicherung dieser Verbindlichkeiten werden folgende Sicherheiten gestellt: Globalzession von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Raumsicherungsübereignung der Warenlager.

Die Inanspruchnahme aus Bürgschaften und aus Akkreditiven schätzen wir auf Grund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.

Die Gesellschaft ist an der HTSM Hanseatische Telefon- und System Management GmbH zu 100 % am Stammkapital in Höhe von € 353.100,00 beteiligt. Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2014 sind noch nicht erstellt.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Dipl.-Kfm. Gerrit F. Schütze, Berlin,

Herr Holger May, Berlin.

 

Hamburg, den 05. August 2015

gez. Gerrit F. Schütze, Geschäftsführer

gez. Holger May, Geschäftsführer

gez. Jörg Drazkowski, Geschäftsführer

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