data2impact
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
322.645,00 |
322.645,00 |
| I.
Finanzanlagen |
322.645,00 |
322.645,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
952.541,22 |
1.251.265,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
301.661,22 |
276.619,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
650.880,00 |
974.645,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
738,12 |
620,27 |
| Aktiva |
1.275.924,34 |
1.574.530,29 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
460.877,30 |
767.850,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
546.260,06 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
196.590,84 |
| IV.
Bilanzgewinn |
435.877,30 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
196.229,40 |
|
| B.
Rückstellungen |
785.435,40 |
767.554,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.611,64 |
39.124,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
29.611,64 |
39.124,76 |
| Passiva |
1.275.924,34 |
1.574.530,29 |
Anhang FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
der
data2impact GmbH mit Sitz in München
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der data2impact GmbH,
München (Amtsgericht München, HRB 135064) wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1
HGB und des GmbHG aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie
unter Berücksichtigung des besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268 bis 274a, 276 bis 277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256 HGB, erstellt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellkosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde überwiegend auf der Basis
der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 800,00
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden
gemäß § 249 HGB für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
keine außerplanmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1. Finanzanlagen
Gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 HGB wird
auf die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB verzichtet.
2. Pensionsrückstellung
Die versicherungsmathematische Berechnung wurde
mittels des Anwartschaftsbarwertverfahrens
vorgenommen. Als Zinssatz wurde hierbei 1,78 %
verwendet (Vorjahr 1,87 %). Zukünftige Lohn- und
Gehaltssteigerungen wurden, soweit vorhersehbar,
berücksichtigt. Zudem basiert die Berechnung auf den
Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2018.
Gemäß versicherungsmathematischem Gutachten nach
den beschriebenen Prämissen beträgt der Wert der
Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2022 Euro
472.127,00.
Bei den Rückstellungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 3.155,
für die die Ausschüttungssperre gemäß
§ 253 Absatz 6 HGB zu beachten ist.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer war in 2022 Herr Dr. Edwin
Ederle (Unternehmensberater).
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn in
Höhe von Euro 435.877,30 auf neue Rechnung
vorzutragen.
data2impact GmbH
gez. Dr. Edwin Ederle
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2023
festgestellt.
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