CADEJU GmbH
Selbe AdresseHerstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Roth seit 19.12.2019 | Geschäftsführer |
Kay Fuhrmann seit 19.12.2019 | Prokura |
Detlef Katzschmann seit 3.7.2013 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
e. discom Telekommunikation GmbHRostockJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 20201. GeschäftstätigkeitDie e.discom Telekommunikation GmbH (e.discom) ist seit 1996 als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für Geschäftskunden und Carrier tätig. Grundlage der Geschäftstätigkeit ist ein weitverzweigtes und modernes Kommunikationsnetz insbesondere im Raum Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, welches ständig verbessert und ausgebaut wird. 2. Wirtschaftliche RahmenbedingungenWährend im Jahr 2019 noch ein moderates Wirtschaftswachstum zu beobachten war, brach die globale Wirtschaft im Jahr 2020 entgegen den ursprünglich 2019 prognostizierten Wachstumserwartungen signifikant ein. Hierfür war in erster Linie die weltweite Covid-19-Pandemie verantwortlich. Nationale Grenzschließungen und inländische Maßnahmenpakete, die eingeführt wurden, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, schränkten die Bewegungsfreiheit ein, mit negativen Folgen für die globale und nationale wirtschaftliche Entwicklung. Für Deutschland bedeutete dies einen Einbruch der Wirtschaftsleistung um 5,1 %. Das ifo Institut prognostiziert in seiner vierteljährlichen Konjunkturprognose unter Annahme anhaltender Infektionsschutzmaßnahmen bis Frühjahr 2021 und danach einsetzender allmählicher Lockerungen ein BIP Wachstum von 4,2 % für 2021 für Deutschland. Während der Markt für Informationstechnologie, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik im Vergleich 2019/2020 um 0,6 % geschrumpft ist, erwartet der Branchenverband bitkom für 2021 gegenüber 2020 ein Wachstum von 2,7 %. Wachstumstreiber ist dabei die Informationstechnik. Die Prognose für den Bereich Telekommunikation liegt bei 1 %. Die Corona Krise hat den Trend zur erhöhten Nachfrage der Verfügbarkeit von Glasfaser-und Mobilfunkkapazitäten verstärkt. Dies zeigt sich in verstärkter Investitionstätigkeit der Unternehmen in diese Infrastrukturen. 3. Geschäftsverlauf im Jahr 2020Entwicklung der Gesellschaft Das Geschäftsjahr 2020 konnte entgegen des Markttrends erfolgreich abgeschlossen werden mit einem Umsatzwachstum von 9 % auf 32 Mio.€. Dabei konnten insbesondere in den Produktgruppen Telefonie- und Internetverbindungen sowie Internetvorleistungen positive Effekte erzielt werden. Die Rahmenbedingungen am Telekommunikationsmarkt waren durch hohen Wettbewerbsdruck und dem damit verbundenen Preiskampf sowie regulatorischen Anforderungen herausfordernd. Es ist gelungen trotz der Covid 19 Kontaktbeschränkungen und -verbote unter Einhaltung der AHA-Regeln eine Vielzahl an neuen Kundenaufträgen zu gewinnen. Das Auftragseingangsvolumen monatlicher Entgelte in allen Kundengruppen ist gegenüber dem Vorjahr um 40 % gestiegen. Eine dominierende Rolle für unsere erfolgreichen Geschäftsbeziehungen ist die kontinuierliche Weiterentwicklung und der Ausbau von Netzinfrastrukturen. In 2020 konnte die Erweiterung des Netzes mit IP/MPLS (Multiprotocol Label Switching) -Technologie fortgesetzt werden. Diese zukunftsfähige, auf neuester Technologie aufbauende technische Plattform für die Bereitstellung von Diensten im Kernnetz ist im Geschäftsjahr 2018 erstmals in Betrieb gegangen und wird kontinuierlich ausgebaut. Im Rahmen des Migrationsprojektes, welches sich über einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren erstrecken wird, wurden bisher die Ablösestrategien aus kaufmännischer und technischer Sicht betrachtet und im Rahmen von repräsentativen Pilotmigrationen geprüft Ergebnisse der Migration der alten Techniken auf das neue IP/MPLS-Netz werden die Erhöhung der Sicherheit sowie Kosteneinsparungen für Strom, Wartung und Instandhaltung sein. Ein besonderes Augenmerk wurde den Themen der Konzernprojekte N@works und RegWAN (regionalen Wide Area Network) gewidmet. N@works beinhaltet den First Level Support hinsichtlich Störungsaufnahme und Entstörungstätigkeiten für Konzerngesellschaften im Rahmen eines gesamtheitlichen Modells eines virtuellen Netzmanagement Centers über vier Konzerngesellschaften. RegWAN ist der Oberbegriff für die Netzwerk Anbindung der Standorte der gesamten e.dis Gruppe untereinander sowie die Anbindung an den Konzern Leitungs-Backbone der E.ON. Diese Projekte beeinflussen die Geschäftstätigkeit der e.discom im Hinblick auf Ressourcenallokationen nachhaltig. Maßgeblich war das Jahr 2020 daneben geprägt durch die planerisch und baulich begonnene Umsetzung der in 2019 gewonnenen Ausschreibungen zum geförderten Breitbandausbau in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Bautätigkeiten konnten in einigen Gebieten nicht wie geplant durchgeführt werden, bedingt durch die Corona Pandemie und damit einhergehend die mangelnde Verfügbarkeit von Tiefbaukapazitäten z.B. aus Polen und Österreich sowie Personalengpässen bei den Behörden zur Freigabe von Baugenehmigungen. Unabhängig davon wurden weitere Angebote zum Breitbandausbau abgegeben bzw. die Teilnahme an Ausschreibungen vorbereitet. Aufgrund der Wachstumsbereiche und dem damit verbundenen Anstieg der Bilanzsumme wurde der Jahresabschluss 2020 erstmalig im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der E.ON SE nach internationalen Rechnungsvorschriften mit einbezogen. Die Steuerung der Unternehmensaktivitäten im Finanzbereich erweiterte sich von den HGB bezogenen Kennzahlen wie Umsatzerlöse und Ergebnis vor Gewinnabführung auf die Investitionen. Investitionen Seit 2011 werden auf der Grundlage der seinerzeit durch die E.DIS AG und e.discom geschlossenen Vereinbarung Investitionen in die Übertragungstechnik von e.discom durchgeführt. In 2020 wurden im Wesentlichen neue Projekte im Gesamtwert von 5.274 T€ realisiert. Die Schwerpunkte lagen bei der Erweiterung der IP/MPLS-Plattform, der Bereitstellung von Internetanbindungen bei nationalen und internationalen Carriern sowie regionalen Kunden. Maßgeblich waren weiterhin die Investitionstätigkeiten in Höhe von 26.932 T€ in die Errichtung von Breitbandnetzstrukturen im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus. Personal Zum 31.12.2020 beschäftigte die e.discom ohne Geschäftsführung 145 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug 134 Personen (Vorjahr: 117). Der Anstieg gegenüber Vorjahr ist im Wesentlichen auf den Personalaufbau in Geschäftsbereichen mit hohem Wachstum zurückzuführen. Im Hinblick auf Fachkräftesicherung und -gewinnung investierte die Gesellschaft 332 T€ in die Aus- und Weiterbildung. Eigene Auszubildende werden nicht beschäftigt; aber über eine Ausbildungsvereinbarung innerhalb der e.dis Unternehmensgruppe im Unternehmen eingesetzt und ausgebildet. Forschung und Entwicklung Der allgemeine Trend zu Digitalisierung und die Zunahme der zu verarbeitenden Datenströme ergeben neue Herausforderungen und Chancen für Anbieter und Nutzer von Telekommunikationsleistungen. Das Unternehmen hat eine eigene Abteilung für Unternehmensentwicklung installiert. Bereichsübergreifend wird kontinuierlich nach neuen innovativen Kundenlösungen gesucht und an deren Umsetzung gearbeitet. Auf Basis der breiten Produktpalette können moderne und leistungsstarke Angebote auf die Anforderungen der Kunden zielgenau ausgerichtet werden. Die Zusammenarbeit wurde in einem E.ON Broadband Projekt übergreifend unterstützt, in dem e.discom mitarbeitete. 4. Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 stieg gegenüber Vorjahr um 41.970 T€ bzw. um gut 100 % auf 84.062 T€ an. Auf der Aktivseite der Bilanz führten Investitionen zu einem Anstieg des Anlagevermögens um 28.290 T€. Die Erhöhung des Umlaufvermögens um 13.306 T€ ergibt sich im Wesentlichen aus dem Anstieg des Cash Pool und dem Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände. Die Passivseite wurde um den Sonderposten aus Investitionszuschüssen 28.766 T€ ergänzt. Die Baukostenzuschüsse wurden in die Rechnungsabgrenzungsposten umgegliedert. Die Rechnungsabgrenzungsposten werden planmäßig aufgelöst. Die Rückstellungen von insgesamt 12.478 T€ beinhalten neben Pensionsrückstellungen vor allem sonstige Personal- und übrige vertragliche Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen neben der Ergebnisabführung an die Gesellschafterin, erhaltene Investitionszuschüsse für die Errichtung von Breitband Infrastrukturen. Das Eigenkapital (27.017 T€) hat zum Bilanzstichtag einen Anteil von 32 % an der Bilanzsumme. Das Anlagevermögen ist zu 54 % durch das Eigenkapital gedeckt. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit und den erhaltenen Investitionszuschüssen reichte im Geschäftsjahr 2020 aus, sämtliche Investitionen vollständig zu finanzieren; eine Kreditaufnahme war nicht erforderlich. 5. ErtragslageDas Geschäftsjahr 2020 ist gegenüber dem Vorjahr durch gestiegene Umsatzerlöse (+2.714 T€), höhere aktivierte Eigenleistungen (+864 T€), höhere sonstige betriebliche Erträge (+1.201 T€) gekennzeichnet. Die Umsatzerhöhung entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 9 % und liegt 2.072 T€ unter dem Budget 2020. Diese Entwicklung beruht einerseits auf gestiegenen Umsätzen aus dem Kerngeschäft (Internet und Datennetz) und aus sonstigen Erlösen im Konzernverbund. Die aktivierten Eigenleistungen des Geschäftsjahres betragen 2.708 T€ und betreffen im Wesentlichen Eigenleistungen im Breitbandnetzausbau. Die Aufwendungen sind durch gestiegene Material- (+332 T€) und Personalaufwendungen (+1.861 T€), höhere Abschreibungen (+634 T€) sowie höhere sonstige betriebliche Aufwendungen (+399 T€) gekennzeichnet. Die Materialaufwandsquote in Höhe von 38 % ist gegenüber dem Vorjahr (40 %) leicht gesunken. Die e.discom verzeichnete ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 4.862 T€. Dieses liegt damit 1.214 T€ über dem Vorjahreswert und 2.244 T€ über Budget. Maßgeblich für diese Entwicklung gegenüber dem Vorjahr waren positive Einmaleffekte im Zuge der Konsolidierung und die positive Ertragssituation trotz gestiegener Aufwendungen und einem nach wie vor anhaltenden Wettbewerbsdruck bei Preisen und Kunden. Es wurde ein Gewinn in Höhe von 4.857 T€ an die Gesellschafterin abgeführt. Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr beträgt aufgrund des in 2020 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages 0,00 € (Vorjahr 2.204 T€) 6. Chancen und RisikenDie e.discom ist in das Risikofrüherkennungssystem der Gesellschafterin E.DIS AG integriert und damit auch in das korrespondierende System des E.ON-Konzerns eingebunden. Die vierteljährliche Überprüfung identifizierter Risiken einschließlich deren Bewertung sowie die Implementierung erforderlicher Gegenmaßnahmen ermöglichen ein wirksames Risikomanagement. In der Risikoberichterstattung gegenüber der E.DIS AG wurden die Risiken nicht quantifiziert, da hierfür nur qualifizierte Beschreibungen möglich sind. Die erfolgreiche Erweiterung des Kernnetzes um IP/MPLS seit 2018 sowie der weitere Netzausbau mit dieser Technik werden zur Sicherung der immer höheren Anforderungen an Bandbreite, Sicherheit und Verbindungen beitragen. Das IP/MPLS-Netz bildet die technische Basis, um auch zukünftig an weiteren Ausschreibungen für Breitbandgebiete mit attraktiven Angeboten teilzunehmen. Die bisher eingesetzten Übertragungstechniken (PDH-Plesiochrone Digitale Hierarchie, SDH - Synchrone Digitale Hierarchie, CaE - Carrier Ethernet,) werden auf der Grundlage eines dafür gestarteten Projektes planmäßig über die nächsten Jahre zurückgebaut und durch Funktionen innerhalb der neuen IP/MPLS-Plattform abgelöst. Aus dem Rückbau resultiert aus heutiger Sicht kein finanzielles Risiko, da die rückzubauende Technik bis zum Ende der bilanzierten Nutzungsdauer weiter betrieben wird. Ziel ist es durch neu abzuschließende Rahmenverträge mit großen Carriern eine langfristige Basis für die weitere Lieferung von Übertragungswegen, z. B. für die Anbindung von Mobilfunkmasten, zu gewährleisten. Die regionale Präsenz mit einem eigenen leistungsfähigen Netz bietet eine gute Basis für die Geschäftsentwicklung in allen Bereichen. Aus diesem Grunde ist die Sicherung des Übertragungsnetzes Grundlage des Geschäftsbetriebes. Die Orientierung auf infrastrukturnahe Dienstleistungen reduziert das Risiko von hohen Anfangsaufwendungen für die Entwicklung neuer Technologien und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, an der Entwicklung des Telekommunikationsmarktes zu partizipieren. Das Prinzip der Risikominimierung durch projektbezogene Wirtschaftlichkeitsbewertungen wird weitergeführt. Auch bei Marktbereinigungen am Telekommunikationsmarkt in Folge des erheblichen Preisdrucks ist das Ausfallrisiko dadurch marginal. Die Kooperation mit mehreren Partnern reduziert das Risiko aus dem Ausfall einzelner Partner. Da sich die Gesellschaft mit ihren Preisen ständig am Markt orientiert und diese projektbezogen kalkuliert, ist das Risiko von Preisreduzierungen vor allem bei Vertragsanpassungen nach der Mindestlaufzeit vorhanden. Negative Ergebnisse können auch durch Kündigung nicht profitabler Verträge vermieden werden. Besonderes Augenmerk wird auf die Realisierung von wichtigen Aufträgen gelegt. Alle Kundenaufträge werden in einem Prozess-Management-System abgebildet. So unterliegen die Risiken aus einzelnen Aufträgen einer ständigen Überwachung durch die Geschäftsleitung. Das bestehende Vertragsmanagementsystem ist ein effektives System für die Überwachung aller Verträge. Hierdurch können in monatlichen Vergleichen zwischen diesem System und der Buchhaltung mögliche Risiken erkannt und minimiert werden. Die sich aus dem geförderten Breitband ergebenen Risiken, wie z.B. Einhaltung und Umsetzung der Förderbedingungen, Einhaltung der Ausbaupläne begegnet e.discom mit einem eingerichteten Projektcontrolling sowie die enge Zusammenarbeit mit den behördlichen Fördermittelgebern, dem Projektträger des Bundes, der ateneKOM und den externen Beratern. Aus der Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus wird sich für e.discom der weitere eigenwirtschaftliche Ausbau des Netzes ergeben. In Summe ist für dieses Geschäftsfeld in der geplanten Ausprägung von einem ausgewogenen Chancen- und Risikoprofil auszugehen. Aus derzeitiger Sicht ergeben sich keine den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie erwarten wir geringe Risiken für den Geschäftsverlauf 2021. Mögliche Auswirkungen aus diesem Sachverhalt werden fortlaufend analysiert. 7. Voraussichtliche Entwicklung der GesellschaftDie strategische Ausrichtung der e.discom orientiert sich im Kerngeschäft weiterhin auf die Schwerpunkte Übertragungswege (ÜW) und Internet, hier zukünftig auch in der Form von Vorleistungen als Bitstrom Access (BSA) für andere Provider. Netzplattformen als Kombination aus Übertragungswegen und Ethernet - bzw. IP-Diensten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen e.discom und E.DIS AG / E.DIS Netz GmbH hat sich bewährt. Es sind Prozesse etabliert, die den gestiegenen Anforderungen Rechnung tragen und eine solide Basis für Erweiterungen und die technologische Entwicklung der Übertragungswege bilden. Für das Jahr 2021 ist das Geschäft mit diesen wichtigen Geschäftspartnern gesichert. Die Gesellschaft wird in den nächsten Jahren weiter verstärkt im Breitbandausbau tätig werden. e.discom wird überwiegend den geförderten Ausbau der Breitbandnetze betreiben, sodass die Investitionen im Rahmen der Förderverträge durch die Fördermittel bis auf den zu tragenden Eigenanteil gedeckt sind. Zur Sicherung kurzfristiger Liquidität kann ein Gesellschafterdarlehen bis zur Höhe von 60 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die hohen Investitionen in den Breitbandausbau werden unter Nutzung der Prozesse und in enger Zusammenarbeit mit der E.DIS Netz GmbH abgewickelt. Hierfür notwendige Verträge sowie Prozessanpassungen/-weiterentwicklungen sind vollzogen bzw. im Fokus. Es wird davon ausgegangen, aufgrund der noch andauernden Covid19-Pandemie, des bestehenden "lockdowns" und der Genehmigungsressourcen bei Behörden, dass zwangsläufig auch in 2021 Verzögerungen im Baufortschritt eintreten werden. Das Investitionsgeschehen wird aber deutlich über dem des Vorjahres liegen. Die positive Entwicklung in allen Geschäftszweigen wird sich im Wesentlichen auch in den Folgejahren fortsetzen. Dies betrifft neben den überregionalen Telekommunikationsanbietern zunehmend auch regionale und kommunale Kunden. Durch den Ausbau der Vertriebsaktivitäten wird ein Auftragseingangsvolumen auf dem Niveau des Jahres 2020 und darüber hinaus angestrebt. Die e.discom wird sich auch zukünftig am Breitbandausbau in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg beteiligen. Dies schließt neben der Teilnahme an weiteren geförderten Ausschreibungen auch den eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau mit ein. In den nächsten Jahren wird aus der Umsetzung der Breitbandprojekte ein stetig wachsender Umsatzanteil erwachsen und damit ein dritter wesentlicher Umsatztreiber entstehen. Nach Umsetzung der Projektinvestitionen in etwa vier bis fünf Jahren schließt sich ein Zeitraum von sieben Jahren des Betriebes nach Förderbedingungen an. e.discom rechnet in dieser Zeit mit einem positiven Ergebnis aus dem Breitbandgeschäft. Die Geschäftsführung geht für das Jahr 2021 aufgrund moderat steigender Umsätze und steigender Kosten von einem leicht unter dem Vorjahr liegenden Ergebnis vor Gewinnabführung aus.
Rostock, den 05.03.2021 Geschäftsführung Detlef Katzschmann Gerhard Roth Jörn Schoof Bilanzder e.discom Telekommunikation GmbH
Gewinn- und Verlustrechnungder e.discom Telekommunikation GmbH
Anhangder e.discom Telekommunikation GmbHAllgemeine GrundlagenDie e.discom Telekommunikation GmbH mit Sitz in Rostock wird beim Amtsgericht Rostock unter der Nummer HRB 8310 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden - mit Ausnahme der im Folgenden beschriebenen Änderung - gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die im Vorjahr unter Baukostenzuschüsse ausgewiesenen Beträge wurden in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten umgegliedert. Die e.discom Telekommunikation GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die e.discom Telekommunikation GmbH erbringt energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG. Als 100-prozentige Tochtergesellschaft ist sie ferner ein verbundenes Unternehmen zur E.DIS AG, Fürstenwalde/Spree, und hat damit die Pflichten zur internen Rechnungslegung gemäß § 6b Absatz 3 EnWG in Verbindung mit § 3 Nr. 38 EnWG zu beachten Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Die e.discom Telekommunikation GmbH hat am 07./13.05.2020 mit der E.DIS AG, Fürstenwalde/Spree (HRB 7488), als Organträgerin einen Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 geschlossen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen und. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, treuhänderisch für die e.discom Telekommunikation GmbH verwaltet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 92%) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 8%). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Soweit daraus ein Überschuss des Deckungsvermögens über die jeweils maßgebliche Verpflichtung resultiert, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Posten Baukostenzuschüsse wurde in Zuschüsse umbenannt. Die im Vorjahr angegebenen Baukostenzuschüsse wurden in 2020 in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten umgegliedert. Der Wert in 2020 beträgt 1.904 T€. Es wurde sich bei dieser Ausweisänderung an die Bilanzierungsrichtlinie des Mutterunternehmens angepasst. Die Vorjahreswerte wurden nicht verändert. Unter Zuschüsse wird im aktuellen Berichtsjahr der Sonderposten für Investitionszuschüsse bilanziert. Erhaltene Investitionszuschüsse sind zu Nennbeträgen bewertet und werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt entsprechend der jeweils vorgesehenen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Die Investitionszuschüsse werden angesetzt, sobald angemessene Sicherheit besteht, dass alle Förderbedingungen erfüllt werden und die Zuwendung in voller Höhe gewährt wird. Sofern noch keine angemessene Sicherheit besteht, wird eine sonstige Verbindlichkeit passiviert. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläumsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus, Vorruhestandsvereinbarungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeit- oder Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Den Rückstellungen liegen folgenden Annahmen zugrunde:
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,30 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,60 % p.a.) beträgt zum Bilanzstichtag 2.203 T€. Es stehen der e.discom ausreichend frei verfügbare Gewinnrücklagen zur Verfügung. Eine Abführungssperre besteht für diesen Sachverhalt nicht. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Es erfolgte eine Umgliederung der im Vorjahr ausgewiesenen Baukostenzuschüsse in diese Bilanzposition. Die Beträge werden weiterhin planmäßig über die korrespondierende Vertragsdauer aufgelöst. Erläuterung der BilanzAnlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die Zugänge zu den Sachanlagen betreffen im Wesentlichen Anzahlungen zum Breitbandausbau. Umlaufvermögen Vorräte Bei den Vorräten handelt es sich um unfertige Leistungen. Die unfertigen Leistungen betreffen noch nicht abgerechnete Bauleistungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 23.028 T€ (Vorjahr 16.288 T€) das konzerninterne CashPooling mit der E.DIS AG. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Investitionszuschüssen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten weiterhin noch nicht abziehbare Vorsteueransprüche. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen geleistete Vorauszahlungen auf zukünftige Wartungspauschalen (davon 103 T€ mit einer Restlaufzeit größer 12 Monate). Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit rückgedeckten Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag soweit die Verpflichtungen bis zum 30. Dezember 2017 erdient worden sind. Der aktive Unterschiedsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 3.131 T€ (Vorjahr 2.642 T€). Für Versorgungsleistungen, die bis zum 30. Dezember 2017 von der Versorgungskasse Energie VVaG i. L. (VKE), Hannover, rückgedeckt waren, hat die e.discom Telekommunikation GmbH mit dem E.ON Pension Trust e. V. einen Treuhandvertrag (CTA Past Service) abgeschlossen. Die ab dem Geschäftsjahr 2018 neu erdienten Verpflichtungen aus Pensionszusagen für die betriebliche Zusatzsicherung sind durch Vermögensgegenstände gesichert, die im Rahmen eines weiteren Contractual Trust Arrangement an einen Treuhänder sicherungsübereignet sind. Diesbezüglich ergibt sich - auch unter Einschluss der betrieblichen Grund- und Aufbausicherung - ein Verpflichtungsüberhang, so dass deren Entwicklung nachfolgend unter den Rückstellungen dargestellt wird. Die betriebliche Zusatzsicherung Past Service (vor 2018) hat ihren Hintergrund in der Beendigung der bisherigen (Rückdeckungs-)Versicherungsverhältnisse mit der VKE. Insoweit ergibt sich für die e.discom Telekommunikation GmbH eine strenge Nachdotierungsverpflichtung. Eigenkapital Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird zu 100 % vollständig von der E.DIS AG gehalten. Die Gewinnrücklagen entfallen vollständig auf Gewinnverwendungsbeschlüsse vergangener Geschäftsjahre. Der Gewinnvortrag/Verlustvortrag beträgt 21.121 T€. Die Veränderung zum Vorjahr ergibt sich aus dem Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 2.204 T€ abzüglich der Gewinnausschüttung an die Gesellschafterin von 30 T€. Der Gesamtbetrag der gegen Ausschüttung gesperrten Beträge im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB umfasst 2.203 T€. Es handelt sich dabei ausschließlich um den Betrag aus der Bewertung von nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu verrechnenden Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert oberhalb der Anschaffungskosten. Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung unterliegt keiner Abführungssperre (§ 301 AktG), da die Kapitalrücklage der e.discom Telekommunikation GmbH im erforderlichen Umfang frei verfügbar ist. Sonderposten für Investitionszuschüsse Als Sonderposten für Investitionszuschüsse werden Zuschüsse passiviert, welche die e.discom zur Förderung von Investitionen in Breitband Infrastrukturen von öffentlichen Stellen erhält. Im Geschäftsjahr fanden keine Auflösungen des Sonderpostens statt, da sich die Anlagen noch im Bau befinden. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmerzahlungen und die daraus resultierenden Ansprüche sind - soweit diese bis zum 30. Dezember 2017 erdient wurden - durch zweckgebundenes Vermögen abgesichert. Die weiteren Pensionsverpflichtungen werden zum Abschlussstichtag als Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen passiviert. Soweit die nach dem 30. Dezember 2017 neu erdienten Verpflichtungen aus Pensionszusagen für die betriebliche Zusatzsicherung künftig durch Deckungsvermögen abgesichert werden, besteht hierfür ein weiterer Treuhandvertrag mit dem E.ON Pension Trust e. V. Im Berichtsjahr wurden Einzahlungen in Höhe von 490 T€ vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen sonstige Personalverpflichtungen und Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin setzen sich aus 4.857 T€ Ergebnisabführung und 9 T€ Personalverbindlichkeiten zusammen. Weiterhin werden in den sonstigen Verbindlichkeiten Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in den Breitbandausbau ausgewiesen Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Umsätze aus Vertragsverbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag noch nicht erfüllt waren, ausgewiesen. Der Anteil der im Vorjahr noch unter der Bilanzposition Baukostenzuschüsse ausgewiesene Betrag an der Gesamtsumme beträgt 1.904 T€. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsätze werden ausschließlich im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 1.276 T€ periodenfremde Erträge. Diese setzen sich vor allem aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und aus dem Verkauf von im Vorjahr ausgewiesenen Vorräten zusammen. Materialaufwand
Der Materialaufwand wird überwiegend durch die Pacht- und Dienstleistungsverträge, Entgelte öffentlicher Netzbetreiber sowie Fremdleistungen für Internet und Instandhaltung bestimmt. Personalaufwand
Durchschnittliche Beschäftigungszahl
Abschreibungen Die Abschreibungen entfallen ausschließlich auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für konzerninterne Weiterverrechnungen, Mieten, Aus- und Fortbildung sowie Fahrzeuge. Finanzergebnis
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten 82 T€ negative Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling mit der E.DIS AG. Im Zinsaufwand ist auch der Nettoaufwand von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen in Höhe von 1.395 T€ (Vorjahr 1.442 T€) enthalten. Der davon-Vermerk zu den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthält nicht die betreffenden Erträge aus der Saldierung gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB. Diese werden in der nachfolgenden Aufstellung entsprechend § 285 Nr. 25 HGB gesondert angegeben. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung (betriebliche Zusatzsicherung - Past Service) werden mit den Vermögenserträgen wie folgt verrechnet:
In den Erträgen aus dem Deckungsvermögen sind Erträge aus der Bewertung nach § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB in Höhe von 275 T€ (Vorjahr 284 T€) enthalten. Weiterhin sind laufende Erträge aus den zu verrechnenden Vermögensgegenständen in Höhe von 6 T€ (Vorjahr 12 T€) angefallen, wovon keine Erträge verbundenen Unternehmen zuzuordnen sind. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten 5 T€ periodenfremde Steuerbelastungen. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrag werden 4.857 T€ Gewinn an die E.DIS AG abgeführt. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 9.113 T€. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Verpflichtungen aus Pachtaufwendungen, Verwaltungsdienstleistungen, öffentliche Übertragungswege, Mieten und Bestellobligo 2021. Hiervon entfallen 8.375 T€ auf verbundene Unternehmen. Aus der Überführung des bisherigen Versicherungsvermögens der Versorgungskasse Energie VVaG i. L. (betriebliche Zusatzsicherung bis zum 30. Dezember 2017) in die insolvenzrechtlich gleichwertige Anschlusslösung CTA Past Service über den E.ON Pension Trust e. V. resultiert für die e.discom eine Nachschussverpflichtung. Demnach sind Deckungsmittel stets in einer Höhe zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen, dass damit Leistungen in Höhe des Verpflichtungsumfanges, der vormals bei der Versorgungskasse entstanden ist, abzüglich der bereits nach dem Auflösungsstichtag geleisteten Rentenzahlungen, laufend finanziert werden können. Fällt das vorhandene Treuhandvermögen hinter diesen Verpflichtungsumfang zurück, trifft die e.discom eine Nachdotierungspflicht. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen nur im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit. Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG:
Die vorgenannten Geschäfte sind zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt worden. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Die Geschäftsführung der e.discom Telekommunikation GmbH setzt sich wie folgt zusammen:
Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten. Nachtragsbericht Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses waren mögliche Geschäftsbeeinträchtigungen durch den weltweiten Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) noch nicht hinreichend abschätzbar. Potenzielle Auswirkungen hieraus werden fortlaufend analysiert. Darüber hinaus sind nach dem Stichtag des Jahresabschlusses keine Ereignisse eingetreten oder bekannt geworden, die wesentlichen Einfluss auf die laufende oder zukünftige Geschäftstätigkeit oder das Ergebnis der Gesellschaft haben.
Rostock, den 05. März 2021 e.discom Telekommunikation GmbH Geschäftsführung Detlef Katzschmann Gerhard Roth Jörn Schoof Entwicklung des Anlagevermögens
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die e.discom Telekommunikation GmbH, Rostock VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der e.discom Telekommunikation GmbH, Rostock, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der e.discom Telekommunikation GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Berlin, den 5. März 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Thomas Schmid, Wirtschaftsprüfer ppa. Jörg Beckert, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 23.03.2021 festgestellt. |
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