Frankfurter Wohnwerte GmbHLiquidiert

69115 Heidelberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 706319
Vorher
Rhein-Neckar Wohnwerte Beteiligungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
17.3.2009
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenKauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, die Bebauung und der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere als Bauträger, die Vermittlung von Anzeigen sowie die Vermittlung von Immobilien und Finanzierungsgeschäften nach § 34 c GewerbeO, insbesondere von Immobilien im Stadtgebiet Frankfurt.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
DIH Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

DIH Deutsche Wohnwerte GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Frankfurter Wohnwerte GmbH

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Amtsgericht Mannheim, HRB 706319

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 59.307.332,75 49.186
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -59.307.332,75 0,00 -22.896
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 887.594,45 768
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 124.154,72 6.338
3. sonstige Vermögensgegenstände 23.223,20 1.034.972,37 23
III. Guthaben bei Kreditinstituten 14.712.435,15 4.374
B. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 90.000,00 230
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 1.097.617,01 3.828
16.935.024,53 41.851

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. EIGEN KAPITAL
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Verlustvortrag -3.852.705,68 -2.860
III. Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 2.730.088,67 -993
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.097.617,01 0,00 3.828
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 234.165,00 0
2. sonstige Rückstellungen 6.041.495,52 6.275.660,52 2.729
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 14.499
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 652.417,25 0
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.765.803,65 1.431
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.783.923,35 12
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 6.292.411,67 22.213
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 164.808,09 10.659.364,01 967
16.935.024,53 41.851

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023
EUR
2023
EUR
2022
TEUR
1. Umsatzerlöse 40.925.549,90 26.358
2. Veränderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen 10.120.948,15 3.846
3. sonstige betriebliche Erträge 531.052,59 1.513
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe 0,00 -2.955
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -45.588.775,34 -45.588.775,34 -24.425
5. sonstige betriebliche Aufwendungen -2.194.891,84 -3.010
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 136.154,82 328
davon aus verbundenen Unternehmen EUR: 136.154,82 (Vorjahr: TEUR 328)
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -965.784,61 -829.629,79 -2.648
davon an Gesellschafter EUR: 665.284,00 (Vorjahr: TEUR 1.235)
8. Ergebnis vor Steuern 2.964.253,67 -993
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -234.165,00 0
10. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss (Vorjahr: -fehlbetrag) 2.730.088,67 -993

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Firma: Frankfurter Wohnwerte GmbH
Sitz: Heidelberg
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: HRB 706319

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als mittelgroße Gesellschaft zu behandeln. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 1.098 aus und ist damit bilanziell überschuldet. Ein buchmäßiger Fehlbetrag ist nicht Tatbestand einer Überschuldung der Gesellschaft im Sinne der Insolvenzordnung. Ein insolvenzauslösender Tatbestand nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO läge im Fall eines im Überschuldungsstatus ermittelten negativen Reinvermögens vor, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Die Geschäftsführung erwartet jedoch zukünftige positive Ergebnisse aus dem Verkauf von Wohnungen. Vor diesem Hintergrund wird an der positiven Fortführungsprognose festgehalten und der Jahresabschluss unter Fortführungsgesichtspunkten aufgestellt.

2. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff.), des GmbH-Gesetzes sowie der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden.

Von den größenabhängigen Erleichterungen hat die Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht.

In Anwendung der Regelungen des § 265 Abs. 5 HGB wurden zum Zwecke der Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz der Posten "Verbindlichkeiten" durch "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" weitergehend untergliedert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Das Gliederungsschema gem. § 275 HGB wurde zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wie folgt angepasst:

Einfügen der Zwischensumme "Ergebnis vor Steuern".

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Allgemeines

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Abweichend zu Vorjahren wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung Avalgebühren unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen (Vorjahr: Zinsen und ähnliche Aufwendungen) in Höhe von TEUR 833 (Vorjahr: TEUR 1.177).

b) Vorräte

Die unfertigen Erzeugnisse sind mit den Material- und Fertigungseinzelkosten bewertet. Die nach § 255 Abs. 3 HGB aktivierungsfähigen Finanzierungskosten, die auf die Herstellung des Projektes Riedberg Hof 6+7 entfallen, wurden in die Herstellungskosten einbezogen. Die Ermittlung erfolgte im Rahmen der Einzelbewertung.

Die erhaltenen Anzahlungen werden - soweit sie auf die aktivierten unfertigen Erzeugnisse entfallen - gemäß § 268 Abs. 5 HGB aktivisch vom Vorratsbestand abgesetzt.

c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

d) Liquide Mittel

Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

e) Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden.

f) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet.

4. Angaben zur Bilanz

a) Vorräte

Aktivierungsfähige Finanzierungskosten, die auf die Herstellung des Projektes Riedberg Hof 6 und 7, entfallen wurden in Höhe von TEUR 779 (Vorjahr: TEUR 1.009) in die Herstellungskosten einbezogen.

b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus ausgereichten Darlehen nebst Zinsen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5.424) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 124 (Vorjahr: TEUR 914).

c) Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Nachunternehmerleistungen in Höhe von TEUR 6.034 (Vorjahr: TEUR 2.719).

d) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen erhaltene Darlehen nebst Zinsen in Höhe von TEUR 2.954 (Vorjahr: TEUR 0) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 12). Diese Verbindlichkeiten wurden saldiert mit Forderungen aus ausgereichten Darlehen nebst Zinsen in Höhe von TEUR 1.177 (Vorjahr: TEUR 5.424).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, betreffen ausgereichte Darlehen nebst Zinsen in Höhe von TEUR 4.953 (Vorjahr: TEUR 19.435), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.259 (Vorjahr: TEUR 2.737), sowie Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 80 (Vorjahr: TEUR 41).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 165 (Vorjahr: TEUR 967).

Bei den Verbindlichkeiten ergeben sich die Restlaufzeiten und Besicherungen aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.

5. Sonstige Angaben

a) Angaben zu Mitarbeitern

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter.

b) Angaben zu Geschäftsführung und Aufsichtsorganen

Die Geschäftsführung bestand im Berichtszeitraum aus folgenden Mitgliedern:

Herrn Dipl.-Betriebswirt Thomas Dorant, Immobilienökonom, Hockenheim

Herrn Dipl.-Ingenieur Bernd Koch, Architekt, Heidelberg

Herrn Thomas Esslinger, Betriebswirt, Neckarwestheim (bis 2. Januar 2024)

Herrn Sylvio Michelitsch, Immobilien Ökonom, Heidelberg (bis 2. Januar 2024)

Herrn Norbert Landshut, Mannheim (seit 2. Januar 2024)

c) Angaben zu Konzernbeziehungen

Die Gesellschaft ist weiterhin gemäß § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 HGB ein verbundenes Unternehmen der Deutsche Wohnwerte GmbH &Co. KG, Heidelberg, welche den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt.

d) Angaben zum Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Heidelberg, 22. Mai 2024

gez. Thomas Dorant, Geschäftsführer

gez. Norbert Landshut, Geschäftsführer

gez. Bernd Koch, Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Frankfurter Wohnwerte GmbH (kurz FFW) ist eine 100%-ige Tochter der Deutsche Wohnwerte GmbH &Co. KG. Der Kern des Unternehmens bildet das Bauträgergeschäft, vorwiegend im Bereich des Wohnungsbaus. Als Quartierentwickler engagiert sich die Frankfurter Wohnwerte GmbH in der Entwicklung, Realisierung und Vermarktung wohnwirtschaftlicher Projekte in der Rhein-Main Region, aktuell in Frankfurt Riedberg. Neben den vier (seit 2. Januar 2024: drei) Geschäftsführern hat die Gesellschaft keine Mitarbeiter.

Die FFW geht auf Seiten der Deutsche Wohnwerte GmbH &Co. KG in deren Konzernabschluss ein.

II. Wirtschaftsbericht

a. Wirtschaftliche Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr in Deutschland

Während die Weltkonjunktur im Jahr 2023 trotz hartnäckiger Inflation und einer massiv gestrafften Geldpolitik moderat expandieren konnte, hatte die deutsche Wirtschaft Mühe aus dem Nullwachstum herauszukommen. Die geringen Zuwächse der ersten Jahreshälfte gingen durch eine rückläufige Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte nahezu wieder verloren. Der rückläufige Konsum, ein schlechtes Auslandsgeschäft und sinkende Bauaktivitäten waren Faktoren der konjunkturellen Schwäche. Die Einschätzung der Unternehmen zur Geschäftslage sank im dritten Quartal so stark wie zuvor nur während der Finanzkrise und zu Beginn der Corona-Pandemie. Erschwerend kommt die sich durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Nachtragshaushalt 2021 abzeichnende Haushaltskonsolidierung hinzu.

Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel war in seiner Vorjahresprognose für das Jahr 2023 noch von einem leicht positiven Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (+0,3 Prozent) für Deutschland ausgegangen. Im Konjunkturbericht vom 13. Dezember 2023 geht das IfW nun von einem um 0,4 Prozentpunkte niedrigeren und damit leicht negativen BIP-Wachstum (-0,1 Prozent) für Deutschland aus.

Die Verbraucherpreise beruhigten sich in 2023 und sanken infolge sinkender Energiepreise. Die Inflationsrate lag im November 2023 bei 3,2 Prozent, während sie im Oktober 2023 noch 3,8 Prozent betrug. Das IfW erwartet zwar, dass die Inflationsrate im Dezember durch die Energiekomponente wieder auf 3,9 Prozent steigen wird, insgesamt dürfte die Inflation jedoch zurückgehen.

b. Entwicklung der Branche im abgelaufenen Geschäftsjahr

Im Jahr 2023 wurde in Deutschland der Bau von 260 100 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 26,6 % oder 94 100 Wohnungen weniger als im Jahr 2022. Niedriger war die Zahl der Baugenehmigungen zuletzt im Jahr 2012 (241 100 Wohnungen). In den Zahlen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten. Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator für die zukünftige Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Zum Rückgang der Bauvorhaben im Jahr 2023 dürften unter anderem gestiegene Kosten für Baumaterialien und verschlechterte Finanzierungsbedingungen beigetragen haben.

c. Entwicklung des eigenen Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr

Die FFW betreut aktuell das Projekt Berghöfe Riedberg mit insgesamt 8 Höfen. Dieses ist in 3 Bauabschnitte unterteilt, von denen der erste Bauabschnitt mit den Höfen 1+2 bereits abgeschlossen war. Sowohl der durchschnittliche Verkaufspreis der Wohneinheiten wie auch der Ertrag aus den bereits verkauften Einheiten, haben die Erwartungen übertroffen. Das gesamte Projekt wurde von einem Investor gekauft und über Ratenzahlung, welche sich an die Makler- und Bauträgerverordnung anlehnen, gezahlt.

III. Darstellung der Lage des Unternehmens

a. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der FFW lag zum 31. Dezember 2023 mit EUR 16,9 Mio. (Vorjahr: EUR 41,9 Mio.) um EUR 24,9 Mio. unter dem Vorjahreswert. Grund sind hierfür die Übergabe des zweiten Bauabschnitts mit den Höfen 3+4 zum Ende des Jahres. Zudem haben wir Anzahlungen in Höhe der unfertigen Erzeugnisse, was die Bilanzsumme reduziert. Das Eigenkapital beläuft sich auf EUR -0,7 Mio. (Vorjahr: EUR -3,8 Mio.). Grund hierfür sind die Übergaben der Wohneinheiten im zweiten Bauabschnitt mit den Höfen 3+4.

Das Vorratsvermögen beläuft sich aufgrund der erhaltenen Anzahlungen auf EUR 0,0 Mio. und ist damit niedriger als im Vorjahr mit EUR 26,3 Mio. Die erhaltenen Anzahlungen sind durch den Bau des dritten und größten Bauabschnittes auf EUR 60,0 Mio. (Vorjahr: EUR 22,9 Mio.) gestiegen.

Die Finanzschulden der FFW - definiert als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - (Vorjahr: EUR 14,5 Mio.) wurden vollständig getilgt. Mit Blick auf die Entschuldungsfähigkeit möchten wir darauf hinweisen, dass eine Entschuldung der Projektfinanzierung nicht aus dem laufenden Geschäft, sondern in voller Höhe aus dem Exit erfolgt.

b. Finanzlage

Durch die bereits erwirtschafteten Gewinne der Höfe 1 bis 4 und den Anzahlungen für die Höfe 6-8 wird die laufende Finanzierung voraussichtlich im 2. Quartal 2024 aufgelöst. Der Gesamtkreditrahmen in Höhe von aktuell EUR 90,0 Mio. (Vorjahr: EUR 160,0 Mio.) für den Bauabschnitt 3, von der Bayerischen Landesbank, deckt den Bau vollständig ab.

Die Finanzierungen für die ersten zwei Bauabschnitte der Höfe 1 bis 5 sind zum Jahresabschluss bereits vollständig aufgelöst. Aktuell haben wir ein Guthaben bei der Bayerischen Landesbank in Höhe von EUR 14,7 Mio. im Zuge der laufenden Finanzierung.

Die anfallenden finanziellen Verpflichtungen wurden stets - i. d. R. unter Erwirtschaftung von Skontoerträgen - durch schnelle Zahlung erfüllt. Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben.

c. Ertragslage

Die letzten Höfe wurden im Dezember 2022 an einen Investor verkauft. Die Entwicklung der Umsatzerlöse ist von den Realisierungszeitpunkten der Projektrealisierung und der damit verbundenen Ertragsvereinnahmungen abhängig und entspricht im abgelaufenen Geschäftsjahr unseren Erwartungen.

Die Bestände an unfertigen Erzeugnissen in Höhe von EUR 59,3 Mio. (Vorjahr: EUR 49,2 Mio.) reflektiert die zum Verkauf stehenden Wohnungen des dritten und letzten Bauabschnitts der Höfe 6-8.

Der Jahresgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 von EUR 2,7 Mio. hat den Erwartungen entsprochen.

IV. Chancen- und Risikobericht

Das kaufmännische Risikomanagement wird bei der Deutsche Wohnwerte GmbH &Co. KG wahrgenommen. Hier werden Chancen und Risiken frühzeitig betrachtet und geeignete Maßnahmen ergriffen. Die Zech Management GmbH erbringt als Dienstleister die ausgelagerte Funktion des Rechnungswesens sowie des Controllings und erstellt ein laufendes Reporting, um das Risikomanagement bei der Deutsche Wohnwerte GmbH &Co. KG zu unterstützen.

Zu den Risiken im Laufe der Projektrealisierung gehören auch Preis- und Marktveränderungen. Den positiven Mietpreisveränderungen auf der Verkaufsseite begegnet man damit, dass man nur eine bestimmte Anzahl an Wohnungen dem Verkauf bereitstellt, um davon profitieren zu können. Die Preiserhöhungen für die Herstellung der Wohnungseinheiten hat man durch einen Generalunternehmervertrag mit weitestgehend fixen Preisen eliminiert. Die Finanzierung ist durch entsprechende Verträge geregelt, sodass die Zinsrisiken ausgeschlossen wurden. Für weitere nicht vorhersehbare Risiken wurden entsprechende Versicherungen abgeschlossen.

Die FFW ist von der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland mittelbar abhängig. Durch die zuvor beschriebenen Maßnahmen hat man sich von zukünftigen Entwicklungen weitestgehend entkoppelt.

Die Gewährleistungsdauer ist branchenüblich auf 5 Jahre vertraglich vereinbart. Diese wurde weitestgehend mittels regulatorischer Maßnahmen abgesichert. Jedoch verbleibt immer ein Restrisiko bei der FFW.

V. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens

Da alle Bauabschnitte verkauft und damit die Verkaufspreise fixiert sind, besteht das größte Risiko durch die Baukosten und die Bauverzögerungen. Die Übergabe des Hofes 5 hätte ebenfalls per Ende 2023 stattfinden sollen, musste aber durch Bauverzögerungen auf das 2. Quartal 2024 verschoben werden. Dies führt zu Vertragsstrafen gegenüber dem Investor, welche wir an den Generalbauunternehmer weitergeben. Der Baustart des dritten Bauabschnittes mit den Höfen 6-8 wurde im Dezember 2022 begonnen. Wir erwarten, dass wir bis zum 3. Quartal 2024 den Bau abgeschlossen haben. Dadurch besteht kein Risiko den Übergabetermin im 2. Quartal 2025 nicht einhalten zu können. Durch die Möglichkeit einen höheren Verkaufspreis durch höhere Mieterlöse zu erzielen, bestehen gute Chancen das Projektergebnis weiter zu verbessern.

 

Heidelberg, 22. Mai 2024

gez. Thomas Dorant, Geschäftsführer

gez. Norbert Landshut, Geschäftsführer

gez. Bernd Koch, Geschäftsführer

Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023

Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit davon Art und Form der Sicherheit
EUR bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
über 5 Jahren
EUR
gesicherte Beträge
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) (14.499.156,60) (21.817,32) (14.477.339,28) (0,00) (0,00) Grundschuld
2. erhaltene Zahlungen 652.417,25 652.417,25 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.765.803,65 1.765.803,65 0,00 0,00 1.765.803,65 Eigentumsvorbehalte
(Vorjahr) (1.430.953,39) (1.430.953,39) (0,00) (0,00) (1.430.953,39) Eigentumsvorbehalte
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.783.923,35 1.783.923,35 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) (11.875,00) (11.875,00) (0,00) (0,00) (0,00)
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 6.292.411,67 6.292.411,67 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) (22.213.130,54) (22.213.130,54) (0,00) (0,00) (0,00)
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 164.808,09 164.808,09 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) (967.515,64) (967.515,64) (0,00) (0,00) (0,00)
10.659.364,01 10.659.364,01 0,00 0,00 1.765.803,65
(39.122.631,17) (24.645.292,17) (14.477.339,28) (0,00) (1.430.953,39)

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Frankfurter Wohnwerte GmbH:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Frankfurter Wohnwerte GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Frankfurter Wohnwerte GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise aus reichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bremen, den 26. Juli 2024

Nordwest Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Beering, Wirtschaftsprüfer

Peters, Wirtschaftsprüfer

Den Jahresabschluss zum 31.12.2023 hat die Gesellschafterversammlung am 15.08.2024 festgestellt.

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