Großhandel mit Roh- und Schnittholz
chelicon GmbHLiquidiert
Enscheder Straße 35, 48683 Ahaus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gisela Stefan seit 20.1.2020 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
chelicon GmbHAhausJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGDie Gliederung der Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266 HGB vorgenommen. Soweit eine in Abs. 1 Satz 3 zugelassene verkürzte Darstellung der Gliederung zugelassen und angewandt wurde, ist sie aus der Bilanz ersichtlich. Auch die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach handelsrechtlichen Vorschriften gegliedert (§275 HGB). Als mögliche Staffelform wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Auf die zugelassenen Verkürzung der Erlös- und Materialaufwandsposten zu einem Ergebnis "Rohertrag" wurde verzichtet. Eine gegenüber diesen Gliederungsvorschriften weitergehende oder durch den Geschäftszweig bedingte abweichende Gliederung wurde nicht vorgenommen. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Soweit steuerrechtliche Unterschiede zu beachten waren, erfolgte die Bewertung dieser Posten nach den Vorschriften der Maßgeblichkeit und/oder umgekehrten Maßgeblichkeit. Bilanzposten "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes" waren nicht anzusetzen. Immaterielle Vermögenswerte werden nur ausgewiesen, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrga angesetzt. Rückstellungen wurden nach vernünftliger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeitvon mehr als einem oder mehr als fünf Jahren waren am Abschlussstichtag nicht vorhanden. Andere Haftungsverhältnisse /§251 HGB) aus Wechseln, Bürgschaften, Sicherungs- und Gewährleistungsverträgen lagen am Abschlussstichtag nicht vor. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 1 HGB. Auf die Erstzellung eines Lageberichtes wurde zulässigerweise verzichtet (§264 Abs. 1 S. 3 HGB)
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