JZ Autoteile UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marion, geb. Hutt Rupp seit 9.8.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
W.A.Z. Autovermietung GmbHPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31.12.2010Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer vorliegende Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde erstmals nach den Vorschriften des §§ 242ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Gesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 HGB als "kleine Kapitalgesellschaft" einzustufen. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde gem. § 252 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-prinzip) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne wurden nur berücksichtigt, insoweit sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Berichtsjahr im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wurde Vollabschreibung im Anschaffungsjahr linear und ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Vorräte wurden nach den folgenden Grundsätzen aktiviert: Die unfertigen Leistungen wurden anhand tagesgenauer Abrechnung der Fahrzeugmieten bewertet. Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Im Berichtsjahr erfolgte keine Einzelwertberichtigung. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nominalwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betreffen ausschließlich die Kosten der Aktenaufbewahrung. Diese Rückstellungen sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zur BilanzIm Berichtsjahr wurde die größenabhängige Erleichterung des § 274a Nr. 1 HGB bezüglich der Befreiung über die Aufstellung des Anlagegitters in Anspruch genommen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Offenlegungskosten, sowie übrige Rückstellungen. Es bestehen im Berichtsjahr keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie größenabhängigen Erleichterungen i.S.d. §276 HGB wurden in Anspruch genommen. Sonstige AngabenEs wurden bezüglich der sonstigen Pflichtangaben i.S.d. §§ 284, 285 HGB die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB in Anspruch genommen. Passive latente Steuern wurden für die künftige Steuerbelastung in Höhe von € 96,30 (Vorjahr 0 €) gebildet. Der Betrag beruht im Berichtsjahr auf der Abzinsung der Archivierungsrückstellung Die Bewertung erfolgte pauschal mit 30%. Zur Geschäftsführerin war im Berichtszeitraum bestellt:
Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten, er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nach § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe des Gesamtbezüge der Geschäftsführers.
Pforzheim, den ............................. Geschäftsführer |
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