Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 150290
Eingetragen
8.12.2003
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Handel mit Textilien und Accessoires.

Historie

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Management

NameRolle
Ariane Mühlmann
seit 3.1.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
78.00%
22.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Regina Mühlmann
München
78.00%
A***** M*******
22.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AIRA-FASHION GmbH i. L.

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

359,00

782,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

13,00

118,00

II. Sachanlagen

346,00

664,00

B. Umlaufvermögen

491,31

620,04

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

0,00

359,85

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

491,31

260,19

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

214.968,38

217.702,38

Summe Aktiva

215.818,69

219.104,42



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Bilanzverlust

-239.968,38

-242.702,38

nicht gedeckter Fehlbetrag

214.968,38

217.702,38

B. Rückstellungen

5.150,00

1.500,00

C. Verbindlichkeiten

210.668,69

217.604,42

Summe Passiva

215.818,69

219.104,42

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der AIRA-FASHION GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Die Gesellschaft wurde gemäß Handelsregistereintrag vom 03.01.2012 aufgelöst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten im Sinne des § 255 Abs. 1 HGB, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode, ausgewiesen.

Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Informationen zur Bilanz

Der Bilanzverlust zum 31.12.2010 wurde unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von EUR 242.702,38 gebildet.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von EUR 208.981,98 (im Vj: EUR 217.604,42).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 1.686,71 (im Vj: EUR 0,00)

bis zu fünf Jahren in Höhe von EUR 208.981,98 (im Vj: EUR 217.604,42)

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2010 einen Kapitalfehlbetrag von EUR 214.968,38 aus.

Die bilanzielle Überschuldung führt jedoch nicht zu einer Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung.

In einer gesonderten Vereinbarung hat die Gesellschafterin im Hinblick auf die bilanzielle Überschuldung folgende Erklärungen abgegeben:

Rangrücktritt zu bestehenden Gesellschafterforderungen

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2010 Verbindlichkeiten gegenüber ihrer Gesellschafterin in Höhe von EUR 208.981,98 aus.

Die Gesellschafterin hat erklärt, dass sie mit ihren Forderungen in dem Umfang gegenüber der Gesellschaft im Rang zurücktritt, als dies zur Vermeidung der bilanziellen Überschuldung notwendig ist.

4. Sonstige Angabepflichten

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Frau Regina Mühlmann, (bis 21. April 2010)

Frau Ariane Mühlmann, Liquidator

Hinweis nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss ist derzeit nicht festgestellt.

 

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