Handelsgesellschaft Frantz Kragh GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2019
EUR |
31.3.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
324.839,00 |
372.910,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
530,00 |
| II.
Sachanlagen |
324.837,00 |
372.380,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.242.066,04 |
2.511.156,56 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.376.395,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
362.359,23 |
141.883,63 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
1.879.706,81 |
992.877,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.497,60 |
7.222,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.573.402,64 |
2.891.289,39 |
Passiva
|
|
31.3.2019
EUR |
31.3.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
763.593,27 |
827.355,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
700.000,00 |
940.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
3.593,27 |
-172.644,60 |
| B.
Rückstellungen |
1.761.129,00 |
1.700.748,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.680,37 |
363.185,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.573.402,64 |
2.891.289,39 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Handelsgesellschaft Frantz Kragh GmbH, Bremen,
ist beim Amtsgericht Bremen unter HRB 3731 eingetragen.
Von der Handelsgesellschaft Frantz Kragh GmbHsind die
Vorschriften für kleine Gesellschaften zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch
genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Sachanlagen werden nach der linearen Methode unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis EUR 800,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und als Abgang behandelt, soweit sie nicht
wegen Unwesentlichkeit in den Aufwendungen ausgewiesen
werden.
Fertige Erzeugnisse und Waren werden zu
Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren
beizulegenden Werten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten bzw. mit den am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Der
Kassenbestand und die auf Euro lautenden
Guthaben bei Kreditinstituten sind zu
Anschaffungskosten bilanziert.
Unter den
Rechnungsabgrenzungsposten werden bereits gezahlte
zukünftige Geschäftsjahre betreffende
Aufwendungen aktiviert.
Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden
nach der Projected Unit-Credit-Methode bewertet. Die
Abzinsung erfolgte bis zum 31. Dezember 2014 pauschal mit
dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Im Geschäftsjahr
2015 wurde von dem Wahlrecht der § 253 Absatz 2 und
Absatz 6 HGB n. F. Gebrauch gemacht, die Abzinsung mit den
durchschnittlichem Marktzinssatzder vergangenen zehn
Geschäftsjahre vorzunehmen. Den Berechnungen liegen
die Generationentafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck
(Richttafeln 2005 G) zugrunde.
Die
Steuerrückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Bei der Bildung der
sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen
Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Posten werden mit
dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr finden
abweichend von den dargestellten Bewertungsmethoden das
Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip keine
Anwendung, d. h. die Umrechnung zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag erfolgt bei
diesen Posten unabhängig vom Kurs zum Zeitpunkt der
Transaktion.
Sofern sich bei der Ermittlung der Steuerauswirkungen
von temporären und quasi permanenten Differenzen
zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Wertansätzen unter Berücksichtigung von in den
nächsten fünf Jahren zu erwartenden nutzbaren
steuerlichen Verlustvorträgen ein
passiver
Steuerabgrenzungsposten ergibt, wird dieser in einem
gesonderten Bilanzposten bilanziert. Eine Abzinsung dieser
Beträge erfolgt nicht.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind alle wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Der Bewertung der
Pensionsverpflichtungen liegt ein Zinssatz von 3,07
% p.a. (durchschnittlicher Marktzinssatz der
vergangenen 10 Jahre) zugrunde. Gehaltssteigerungen werden
nicht erwartet. Im Vergleich zur bisherigen
Bewertungsmethode (durchschnittlicher Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre = 2,23% p.a.) ergibt sich eine um
EUR 146.434,00 geringere Rückstellung. Dieser
Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253
Absatz 6 Satz 2 HGB n. F. einer Ausschüttungssperre.
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
aus Steuern in Höhe von TEUR 7,56 (Vorjahr: TEUR
12,35) und Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von TEUR 12,41 (Vorjahr: TEUR
325,94) enthalten.
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Währungsumrechnung in
Höhe von TEUR 8,50 (Vorjahr: TEUR 52,25) enthalten.
In den
Personalaufwendungen sind Aufwendungen für
Altersversorgung in Höhe von TEUR 54,26
(Vorjahr: TEUR 19,20) enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in
Höhe von TEUR 101,13 (Vorjahr: TEUR 22,52) enthalten.
5. Sonstige Angaben
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen für das Folgejahr beträgt EUR
62.006,00.
Bremen, den 8. Juli 2019
Hans-Dieter Lampe
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2019 festgestellt.
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