one solution logistics GmbH

Ohiostraße 4, 70806 Kornwestheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 730156
Eingetragen
9.6.2009
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenSpeditionenVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Betrieb einer Spedition.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Damm
seit 9.6.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sebastian Damm
Remseck am Neckar
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

one solution logistics GmbH

Kornwestheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 24.688,00 22.895,00
I. Sachanlagen 24.688,00 22.895,00
B. Umlaufvermögen 375.433,84 347.621,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 214.264,59 248.928,49
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.130,00 1.130,00
davon gegen Gesellschafter 10.000,00 129,97
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 161.169,25 98.693,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.584,00 1.557,00
Aktiva 401.705,84 372.073,71

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 172.812,80 172.259,58
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 91.843,64 117.429,12
III. Jahresüberschuss 55.969,16 29.830,46
B. Rückstellungen 72.100,55 22.101,00
C. Verbindlichkeiten 156.792,49 177.713,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 156.792,49 177.713,13
davon gegenüber Gesellschaftern 1.606,96  
Passiva 401.705,84 372.073,71

Anhang

1.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN (§ 264 Abs.1a HGB)

Bei der one solution logistics GmbH, Kornwestheim, Registergericht Stuttgart, HRB 730156 handelt es sich nach den Kriterien des § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.

2.  ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

2.1  Aufstellung und größenabhängige Erleichterungen

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) wurden nur für den Anhang und die Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2.2  Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs.2 S.2 HGB)

Die Vermögenslage, die Finanzlage und die Ertragslage ergeben sich direkt aus dem Jahresabschluss.

2.3  Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung (§ 265 Abs.1 S.2 HGB)

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

3.  ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME
STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN

3.1  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs.2 Nr.1 HGB)

3.1.1  Bilanzierungsmethoden (§ 246-251 HGB)

a. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rech­nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetz­lich nichts anderes bestimmt ist.

b. Grundsätzlich sind Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendun­gen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

c. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, Schulden und Rechnungs­abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

d. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäftsbetrieb dauernd zu dienen.

e. Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB wurden, soweit erforderlich, gebildet.

f. Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB berücksichtigt.

g. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

3.1.2  Bewertungsmethoden (§ 252-256a HGB)

a. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

b. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausge­gangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

c. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

d. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jah­resabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag bereits reali­siert waren.

e. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungsko­sten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungsko­sten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei der Bewertung der im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirt­schaftsgüter bis € 250,00 wurde von der Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2 EStG Ge­brauch gemacht. Bei der Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurde ein Abgang in Höhe der Abschreibungen unterstellt.

Für die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirt­schaftsgüter über € 250,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der im Jahr des Zugangs und den 4 Folgejahren jeweils zu 1/5 wieder gewinnmindernd aufgelöst wird. Es wurde unterstellt, das die im Sammelposten erfassten Wirtschaftsgüter bis zur vollständigen Auflösung des Sammelpostens im Betriebsvermögen verbleiben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. Bei den unfertigen Leistungen erfolgte die Bewertung zu Herstellungskosten.

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder dem am Bilanzstichtag niedri­geren beizule­genden Wert angesetzt. Es wurden Pauschalwertberichtigungen mit 1 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

f. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeit­punkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

4.  ANGABEN ZUR BILANZ

4.1  Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung der ausgewiesenen Verbindlichkeiten ergibt sich aus folgen­dem Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr.2 HGB):


Gesamtbetrag
RLZ bis 1 J.
RLZ über 1 J.
RLZ über 5 J.
gesicherte Beträge
Art der Sicherheit
Verbindlichkeiten

156.792,49

156.792,49

0,00

0,00

0,00

keine


Am Abschlussstichtag waren die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverträgen weitestgehend durch Eigentumsvorbehalte gesichert.

5.  SONSTIGE ANGABEN

5.1  Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnahmer (§ 285 Nr.7 HGB)

Während des Geschäftsjahrs waren durchschnittlich 6 Arbeitnehmer beschäftigt.

5.2  Vorschüsse und Kredite an Mitglieder von Organen der Gesellschaft sowie Haftungsverhältnisse
zugunsten von Mitgliedern von Organen der Gesellschaft (§ 285 Nr.9c HGB)

Mitgliedern von Organen der Gesellschaft wurden folgende Vorschüsse und Kredite gewährt:

Personengruppe
Betrag
wesentliche Bedingungen
Zinssatz %
Tilgung lfd.J./€
Erlass lfd.J./€
Gesch
10.000,00
--
5,0
--
--


Weiterhin wurden zugunsten von Mitgliedern von Organen der Gesellschaft folgende Haftungsverhältnisse eingegangen:

Personengruppe
Betrag
wesentliche Bedingungen
--
--
--


5.3  Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs.3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalt
Betrag
Ausleihungen
0,00
Forderungen
10.000,00
Verbindlichkeiten
42.801,27



6.  UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES (§ 245 HGB)

zum 31.12.2023

Kornwestheim, den 22.10.2024

Sebastian Damm
- Geschäftsführer -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2024 festgestellt.

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