Großhandel mit Sanitärkeramik
Auto-Galerie Nidda GmbH
Raun 100, 63667 Nidda, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elke Henrich seit 14.4.2016 | Prokura |
Jörg Henrich seit 11.6.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Auto-Galerie Nidda GmbHNiddaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze der Auto Galerie Nidda GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge übernommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge, in den Jahren 2019 und 2020 an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wurden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Bilanzierungsjahr 2023 mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden sofort abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Bestände der Vorführwagen als auch der Mietfahrzeuge werden sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz im Umlaufvermögen ausgewiesen. Vorführwagen werden mit Verkaufsabsicht erworben und verbleiben nur kurzfristig im Unternehmensvermögen. Mietfahrzeuge dienen als interne Mietwagen für Kunden, deren Auto sich in Reparatur befindet und werden als Ersatzwagen von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Beide Fahrzeugarten erfüllen das Kriterium des langfristigen Verbleibs nicht, da sie stets mit Verkaufsabsicht erworben wurde. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung, welche das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko abgedeckt wurde verzichtet. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Eigenkapital Das Stammkapital von € 35.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Im Posten Kapital ist ein Gewinnvortrag von € 552.125,02 enthalten, sowie ein Verlustvortrag von € -302.539,83. Der Bilanzgewinn 2023 in Höhe von € 39.196,80 wird in voller Höhe als Gewinnvortrag berücksichtigt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, für Abschlusskosten und Tantiemen. Verbindlichkeiten
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 206.000,00 ausgewiesen. Für die beiden Darlehen in Höhe von gesamt € 200.000,00 wurde eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Sonstige AngabenPersonalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 18 Mitarbeiter beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Ausschüttungssperre Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB liegt nicht vor. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Jörg Henrich. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Nidda, den 27.11.2024 Geschäftsführer (Jörg Henrich) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.11.2024. |
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