Ing.-Büro B. Rupprecht GmbH
Wunsiedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches einschließlich der Änderungen durch das BilRUG aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung
der GmbH zu beachten.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zum Bilanzstichtag mit den Anschaffungskosten
abzüglich der planmäßig vorgenommenen Abschreibung angesetzt. Die Nutzungsdauer der
immateriellen Wirtschaftsgüter wurde entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzung
festgesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zum Bilanzstichtag mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich der planmäßig vorgenommenen Abschreibung angesetzt. Die Nutzungsdauer der
einzelnen Wirtschaftsgüter wurde entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzung festgesetzt.
Die Abschreibungen für Neuinvestitionen wurden linear vorgenommen. Einbeziehungswahlrechte
werden nicht ausgeübt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz sofort
abgeschrieben. Sofern ein steuerlich zu bildende Sammelposten für bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens gem. § 6 Abs. 2a Einkommensteuergesetz gebildet wurde, wurde dieser
handelsrechtlich sofort als Betriebsausgabe behandelt. Das Finanzanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag bewertet.
Soweit jedoch der Börsen oder Marktpreis zum Bilanzstichtag voraussichtlich dauernd
einer Wertminderung unterlegen hat wurde dieser geminderte Wert angesetzt. Die Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigen
Tagespreisen des Bilanzstichtages bewertet. Die in Ausführung befindlichen Aufträge sind zu Herstellungskosten, das heißt ohne
Einbeziehung von Verwaltungsgemeinkosten, bewertet. Soweit Verluste erkennbar waren,
wurden sie unter strenger Beachtung des Imparitätsprinzips § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
für die gesamte Bauzeit berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Das restliche Umlaufvermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Soweit Teilwertabschreibungen vorzunehmen waren sind sie durchgeführt worden. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft vorausbezahlte Kosten. Diese wurden
periodengerecht abgegrenzt. Die Pensionsrückstellung wurde in der Handelsbilanz entsprechend den Bewertungsverfahren
"Projected Unit Credit Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurde
die „Richttafel 2018G“ von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Es liegt ein versicherungsmathematisches
Gutachten vor. Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit es sich um
Rückstellung handelt mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige
Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt
und anschließend entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie die Deutsche
Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt
gibt. Verbindlichkeiten wurden mit dem tatsächlichen Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben mit weiteren Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen € 1.700,00 (Vorjahr € 1.700,00)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 363.808,83. (Vorjahr €
359.000,49)
Verbindlichkeiten (einschließlich des Aval Kontos der Sparkasse i. H. von € 3.566,37)
sind durch nachfolgende Sicherheiten abgesichert: Lt. Notarieller Urkunde vom 08.04.2003 wurde eine Grundschuld i.H. von € 100.000,00
auf die Fl.Nr. 1420, Gemarkung Wunsiedel, Bibersbacher Str. 25, Betriebsgebäude mit
Hofraum zu 526 qm zu Gunsten der Sparkasse Hochfranken eingetragen (Grundbuchamt Wunsiedel,
Band 139, Blatt 4929). Das Darlehen gegenüber Frau Andrea Rupprecht (Schenkung von Fritz Rupprecht in 2021)
i.H. von € 260.000,49 ist durch die Abtretung des Lager-, Baustellenbestandes und
der Forderungen abgesichert. Das Darlehen gegenüber Frau Andrea Rupprecht i.H. von € 99.000,00 ist durch die Abtretung
des Fuhrparkes abgesichert (€ 50.000,00).
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 15 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 Nr. 1 bis 3, § 251 HGB.
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften Geschäftsjahr € 3.566,37 Vorjahr € 8.070,15
Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- bzw. Pachtverträgen 1 Jahr € 11.120,28 2 bis 5 Jahre pro Jahr € 0,00 6 bis 10 Jahre € 0,00
aus Leasingverträgen 1 Jahr € 1.150,84 2 bis 5 Jahre € 4.191,69 6 bis 10 Jahre € 0,00
Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs.6 Satz 2 HGB Der Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellung mit den durchschnittlichen Marktzins
von 7 Jahr und den durchschnittlichen Marktzins von 10 Jahre beträgt € 60,00. Für
diesen Betrag besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Gesellschaft durch die einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer:
Rupprecht, Andrea, Kauffrau Rupprecht, Michael, Ingenieur
vertreten.
Ing.-Büro B. Rupprecht GmbH
Wunsiedel, 21.05.2026
Geschäftsführer:
gez. Andrea Rupprecht
gez. Michael Rupprecht
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2026 festgestellt.
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