Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 178548
Eingetragen
26.3.2009
Branche
Herstellung von SpirituosenGroßhandel mit GetränkenHerstellung von Erfrischungsgetränken und Mineralwässern
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Spirituosen und ähnlichen Produkten der Getränkeindustrie, wie z. B. Aromen, Bitters, Sirupe usw.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Hauck
seit 26.3.2009
Geschäftsführer
Stephan Berg
seit 26.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
25.00%
25.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Haromex Development B.V.NLD
50.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Haromex Development B.V.
Netherlands
12.500 €
50.00%
Stephan Berg
Pullach im Isartal
6.250 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

The Bitter Truth GmbH

Pullach i. Isartal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 16.815,76 26.377,76
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14.397,76 21.610,76
II. Sachanlagen 2.386,00 4.735,00
III. Finanzanlagen 32,00 32,00
B. Umlaufvermögen 2.224.316,58 2.218.992,71
I. Vorräte 663.482,72 637.688,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 560.425,79 690.313,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.000.408,07 890.990,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.781,40 9.630,37
Aktiva 2.248.913,74 2.255.000,84

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.202.313,15 2.133.318,61
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 2.177.313,15 2.108.318,61
davon Gewinnvortrag 2.108.318,61 1.924.615,84
B. Rückstellungen 20.841,30 73.012,20
C. Verbindlichkeiten 25.759,29 48.670,03
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 25.759,29 48.670,03
davon gegenüber Gesellschaftern 522,19 87,80
Passiva 2.248.913,74 2.255.000,84

Anhang

A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2, 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema.
Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht gem. § 266 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).
Die Wertangaben erfolgen in Euro (€). Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
Die The Bitter Truth GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Sie macht Gebrauch von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 276 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen des Anhangs gem. § 288 HGB macht die The Bitter Truth GmbH Gebrauch.
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses werden nur die Mindestangaben dargestellt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der Maßgabe der handelsrechtlichen Sätze und unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode ermittelt.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Im Einzelnen werden folgende Abschreibungssätze angewendet:
Immaterielle Vermögensgegenstände         33,33 % p. a.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 20,00 - 50,00 % p. a.
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis € 800,00 werden im Zugangsjahr 2023 in ihrer vollen Höhe planmäßig abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Jahr 2023 nicht in Anspruch genommen.

Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde mittels körperlicher Inventur festgestellt. Dabei wurden die einzelnen Stoffe gezählt, gewogen usw. sowie
mit den Einstandspreisen bzw. niedrigeren beizulegenden Werten bewertet.

    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Ferner wurde für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung auf alle nicht einzelwertberichtigten Forderungen in Höhe von 1 % (i.Vj. 1 %) gebildet.

Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalbetrag bilanziert.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite wer den Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen werden in dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not­wendigen Umfang gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen ab.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

B. Erläuterung zur Bilanz

1. Anlagevermögen
Die Abschreibung für immaterielle Vermögensgegenstände betragen € 7.213,00 (€ 6.312,00), für Sachanlagen € 2.349,00 (€ 3.452,96).

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00 (€ 0,00).

3. Eigenkapital
  Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 € 25.000,00 (im Vorjahr als Stammkapital € 25.000,00) und ist voll eingezahlt.

4. Rückstellungen
§ 288 i. V. m. § 285 Nr. 9 b und 12 HGB wurde angewandt. Rückstellungen mit einer Laufzeit größer ein Jahr sind mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangen 7 Jahre abgezinst.

5. Verbindlichkeiten
 Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von € 25.759,29 (€ 48.670,03) haben eine Laufzeit von bis zu einem
Jahr.

6. Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen (lt. Verlautbarung BStBK).

C. SONSTIGE ANGABEN

Geschäftsführer § 285 Nr. 10 HGB

Die Geschäftsführung wurde von Herrn Stephan Berg und Herrn Alexander Hauck, wahrgenommen.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Haftungsverhältnisse gem. § 268 Abs. 7 HGB

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Bilanzausweis der Gesellschafterverrechnungskonten gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von € 0,00 (€ 8,65), ausgewiesen unter der Bilanzposition sonstige Forderungen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von €  87,80 (€ 13,15) ausgewiesen unter der Bilanzposten sonstige
Verbindlichkeiten.

Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB

Das Unternehmen ist Leasing-Verhältnisse eingegangen. Das wirtschaftliche Eigentum verbleibt beim Leasinggeber. Die während der Laufzeit gezahlten Leasingraten werden erfolgswirksam erfasst. Die Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen betreffen langfristigste Verträge des Fuhrparks. Der Gesamtbetrag aus den künftigen Verpflichtungen beträgt €  35.118,63 (€ 9.412,99).

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl gem. § 285 Nr. 7 HGB

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2,0.

 

Pullach i. Isartal, den 03.04.2024

Stephan Berg
Alexander Hauck
Geschäftsführer
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

 

Pullach i. Isartal, den 03.04.2024

Stephan Berg
Alexander Hauck
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.04.2024 festgestellt.

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