Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 15279
Eingetragen
15.9.2005
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenHerstellung von keramischen Haushaltswaren und ZiergegenständenHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Fliesen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Irfan Topal
seit 6.2.2026
Prokura
Mert Karasu
seit 14.1.2025
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
VitrA Karo Sanayi ve Ticaret A.S.TUR
97.71%
2.29%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

VitrA Karo Sanayi ve Ticaret A.S.
Turkey
34.200.000 €
97.71%
Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Germany
800.000 €
2.29%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

V & B Fliesen GmbH

Merzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1. Bilanz zum 31. Dezember 2023

2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023.

Anlagenspiegel

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. D s Unternehmen

Die V&B Fliesen GmbH vertreibt hochwertige Keramikfliesen unter den Marken Villeroy & Boch und Engers.

Das Unternehmen, das ursprünglich aus der Verbindung der Villeroy & Boch AG und der türkischen Eczacibasi Unternehmensgruppe entstand, ist zu 98% im Besitz der Eczacibasi Gruppe.

Für unsere zwei Marken "Villeroy & Boch" und "Engers" haben wir klare Profile herausgearbeitet, die sich in den unterschiedlichen Markenauftritten beim Kunden zeigen: unsere Premiummarke Villeroy & Boch, die alle Segmente (Architektur, Privat Label, Excellence, Select, Wohnen und Viga) im hochwertigen Bereich auch international abdeckt, und die Marke Engers im Segment der Wohnkeramik. Zielsetzung ist es, die Marktorientierung und Kundenbindung unserer beider Marken weiter zu stärken.

Nachhaltigkeit als Grundprinzip unternehmerischen Handelns

Umweltschutz zur Erhaltung der Ökosysteme und natürlichen Lebensbedingungen ist in unseren Unternehmenswerten fest verankert. Das hohe Umweltbewusstsein spiegelt sich ebenso in der Unternehmensstrategie der Eczacibasi Gruppe wider.

Umweltbewusstsein gehört konzernweit zum Alltag unserer Prozesse und Mitarbeiter - jeder Einzelne übernimmt in seinem Bereich Verantwortung für den Umweltschutz und wird dafür entsprechend aus- und weitergebildet.

B. ntwicklung der Gesamtwirtschaft und der Branche

Baukonjunktur - Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft

Die V&B Fliesen GmbH produziert und vertreibt Fliesen, deren Absatz hauptsächlich durch die Bauwirtschaft und Baukonjunktur beeinflusst wird.

Die negativen Prognosen für 2023 haben sich leider bewahrheitet. Hohe Bauzinsen und Inflation haben die Projekte der Baubranche beeinträchtigt. In diesem Zuge hat das Statistische Bundesamt für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen realen Umsatzrückgang von 3,3 Prozent bekannt gegeben. Für das Gesamtjahr 2023 ergibt sich damit für alle Betriebe der Baubranche ein Umsatzminus von preisbereinigt 5 Prozent. 1

Infolgedessen wird für das Geschäftsjahr 2024 ähnlich wie im Jahr 2023 ein schwieriges Geschäftsumfeld erwartet.

C. rstellung des Geschäftsverlaufs und Lage des Unternehmens

Die wesentlichen Steuerungsgrößen für den Geschäftsverlauf der V & B Fliesen sind die Umsatzerlöse, der Auftragsbestand sowie das Ergebnis vor Steuern. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der Steuerungsgrößen für das Geschäftsjahr 2023 dar.

1. Umsatz

Der Gesamtjahresumsatz im Geschäftsjahr 2023 betrug 94,1 Mio. UR. nach 131,4 Mio. EUR im Vorjahr. er Umsatz der Marke Villeroy & h fiel um rund 33 io. EUR auf 79 Mio. UR., die Marke Engers fiel um rund 5 Mio. EUR, ein Minus für beide Marken von rund 28 % ggü. dem Vorjahr. er Umsatzrückgang viel auch im Vergleich zu den geplanten Rückgang von 10 % gegenüber dem Vorjahr höher aus.

Verzeichnet wurde der Umsatzrückgang länderübergreifend ohne Ausnahme. Die Gründe dafür waren länderunabhängig mehr oder weniger identisch, nämlich der schwache Markt aufgrund der europaweit hohen Bauzinsen und der hohen Inflation. Lediglich Frankreich und Skandinavien konnten den Umsatzrückgang, mit einem Rückgang im einstelligen Prozentbereich, abmildern (-6% in Frankreich, -7% in Skandinavien ggü. dem Vorjahr).

1 https://www.bauindustrie.de/themen/artikel/prognosen-bestaetigt-schwaches-baujahr-2023# :~:text=Das%20Statistische%20Bundesamt%20meldete%20f%C3%BCr,Umsatzminus%20von%20preisber einigt%205%20Prozent.

Der deutsche Markt fiel im Vergleich zum Vorjahr um 29,1 Mio. EUR, auf 62,8 Mio. EUR. ein Minus von 31,7 %

Im französischen Markt fiel der Umsatz der V&B Fliesen GmbH im Vergleich zum Vorjahr um 7% bzw. TEUR 620.

In Benelux fiel der Umsatz um 3,5 Mio. EUR auf 7,2 Mio. EUR.

In Österreich und der Schweiz ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls ein Umsatzrückgang zu verbuchen. Der Umsatz fiel um 38 % bzw. 2,4 Mio. EUR 3,8 Mio. EUR.

Der ost- und südeuropäische Markt hatte einen Umsatzrückgang von 0,5 Mio. EUR zu verzeichnen.

Der Auftragsbestand der V&B Fliesen GmbH zum 31. Dezember 202 belief sich auf 17,3 Mio. EUR (Vorjahr 17,0 Mio. EUR) was in etwa den Erwartungen entspricht.

2. Ertragslage

Der Umsatz fiel im Jahr 202 um 28,4 % auf 94.057 Mio. EUR (VJ 131.445 io. EUR). Der Absatz ist im Vergleich zum Vorjahr von 9,3 io. Quadratmeter um 3,0 io. Quadratmeter bzw. -32,5% auf 6,3 Mio. Quadratmeter gesunken. Damit wurde der Plan für das Geschäftsjahr deutlich verfehlt. Ursächlich dafür war insbesondere die anhaltende negative Entwicklung der Baubrache.

Das Ergebnis vor Steuern ist auf 17,3 Mio. EUR gesunken, (Vorjahr 50,2 Mio. EUR). Dies ist insbesondere auf die im Vorjahr enthaltenen Sondereffekte (ca. 46 Mio. EUR) aus der Schließung der Produktion zurückzuführen. Das geplante Ergebnis von ca. 0,2 Mio. EUR konnte aufgrund der deutlichen Umsatz- und Absatzrückgänge nicht erreicht werden.

Die Bestandsveränderung von 2,6. Mio. EUR resultiert aus dem Abverkauf der bis Sommer 2022 selbst hergestellten Produkte. Ab Sommer 2022 wird nun der Großteil der Beschaffung von fertigen Fliesen über die Muttergesellschaft getätigt. Der Materialaufwand reduzierte sich von 70,1 Mio. EUR auf 60,0 Mio. EUR, was insbesondere auf den geringeren Absatz zurückzuführen ist. Gegenläufig wirkte sich der Anstieg des Warenbezugs von der Muttergesellschaft aus.

Der Personalaufwand reduzierte sich von 50,3 Mio. EUR auf 23,1 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf die im Vorjahr enthaltenen Effekte aus der Restrukturierung (24,9 Mio. EUR) der Gesellschaft in Folge der Schließung der Produktion zurückzuführen.

Die Abschreibungen sind von 23,9 Mio. EUR auf 4,2 Mio. UR gesunken. Dies ist vor allem auf den Wegfall der Abschreibungen aufgrund der Produktionsschließung im Jahr 2022 und den im Vorjahr enthaltenen außerplanmäßigen Abschreibungen von 12,6 Mio. EUR zurückzuführen.

Des Weiteren reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 20,1 Mio. EUR (Vorjahr 27,8 Mio. UR). Aufgrund des geringeren Absatz (-3,0 Mio. Quadratmeter) fielen die Kosten für den Transport von 7,7 Mio. EUR auf 5,7 Mio. EUR. Des Weiteren waren im Vorjahr ebenfalls Aufwendungen für die Schließung des Standortes für Rückbauverpflichtungen und Ausbuchung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen enthalten.

Die Zinsaufwendungen erhöhten sich insbesondere in Folge des Anstiegs der Zinssätze von 2,5 Mio. EUR auf 5,6 Mio. EUR.

Es wurde ein Ergebnis vor Steuern von -17,3 Mio. EUR erzielt.

3. Finanzlage

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt unverändert über den eigene Mittel, die kurzfristigen Verbindlichkeiten (insbesondere gegenüber verbundenen Unternehmen) sowie über die Darlehen. Die Darlehensverbindlichkeiten inkl. der Zinsabgrenzungen zum 31. Dezember 2023 sind im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Mio. EUR auf 76,6 io. EUR gestiegen. Die Zahlungen für Kreditzinsen betrugen aufgrund des im Laufe der Jahre 2022 und 2023 gestiegenen Zinsniveaus in 2023 5,4 Mio. EUR im Vergleich zu 2,1 io. EUR im (VJ +3,3 io. EUR).

Ungeachtet der hohen Verschuldung sowie des zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe von TEUR 83.092 ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der V & B Fliesen GmbH sichergestellt. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit hat die VitrA Karo Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul, mit Schreiben vom 8. März 2024 eine unbefristete Patronatserklärung gegenüber der V & B Fliesen GmbH abgegeben, wonach sie sich verpflichtet, die V & B Fliesen GmbH finanziell so ausgestattet zu halten, dass diese in der Lage ist, ihre sämtlichen Verbindlichkeiten zu erfüllen und im Bedarfsfall der V & B Fliesen GmbH die erforderlichen finanziellen Mittel zuzuführen, damit sie in die Lage versetzt wird, ihre Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern zu erfüllen.

Weiterhin hat die VitrA Karo Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul, am 8. März 2024 eine Rangrücktrittsvereinbarung unterzeichnet, die sämtliche zu diesem Zeitpunkt bestehenden und künftig entstehenden Forderungen (einschließlich Zinsen) der VitrA Karo Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul, gegenüber der V & B Fliesen GmbH betrifft. Darüber hinaus hat die zum Eczacibasi-Konzern gehörende EKOM Eczacibasi Dis Ticaret A.S., Istanbul, am 17. Juni 2016 gegenüber der V & B Fliesen GmbH einen Rangrücktritt bis zu einem Maximalbetrag von 12,5 Mio. EUR erklärt.

Die mittelbare Gesellschafterin der V & B Fliesen GmbH, Eczacibaşi Holding A.Ş., Istanbul, hat sich mit Erklärung vom 8. März 2024 und befristet bis zum 31. Dezember 2026, gegenüber der V & B Fliesen GmbH verpflichtet die VitrA Karo Sanayi ve Ticaret A.Ş., Istanbul, stets in der Weise finanziell so auszustatten, dass diese ihren gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen, insbesondere aus ihrer unbefristeten Patronatserklärung gegenüber der V & B Fliesen GmbH, ebenfalls vom 8. März 2024, nachkommen kann.

Die Geschäftsführung geht unter Berücksichtigung der bestehenden Patronatserklärungen weiterhin davon aus, dass aufgrund der bestehenden positiven Fortführungsprognose und der Liquiditätssicherung eine Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO nicht vorliegt und nicht eintreten wird.

4. Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 154 Mio. EUR. Im Vergleich zu dem Abschlussstichtag des vorangegangenen Geschäftsjahres stellt sich die Bilanzstruktur zum 31 ezember 2023 wie folgt dar:

Aktiva 31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Anlagevermögen 16.162 9.423
Vorräte 30.961 45
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.214 8.823
Liquide Mittel 4.699 6.699
Aktive Rechnungsabgrenzung 919 18
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 174 324
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 83.092 75.772
152.192 146.923
Passiva 31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Eigenkapital 0 0
Rückstellungen 17.934 26.332
Verbindlichkeiten 134.258 120.591
152.192 146.923

Der Buchwert des Sachanlagevermögens stieg von 9,4 Mio. EUR um 6,7 Mio. EUR auf 16,1 Mio. EUR, im Wesentlichen aufgrund der höheren Anlagen in Bau, die sich durch Investitionen für das neue Lager in Polch, erhöht haben. Der neue Logistikstandort soll Mitte des Jahres 2024 in Betrieb gehen.

Im Geschäftsjahr 2 lagen die Vorräte um 14,9 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr, dies ist hauptsächlich auf den gesunkenen Umsatz und niedrigere Kosten als Basis für die Bewertung zurückzuführen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind in etwa auf dem Vorjahresniveau 1,53 Mio. EUR (VJ 1,62 Mio. EUR).

Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 2,6 Mio. EUR auf 11,1 Mio. EUR ist insbesondere auf die Beendigung des Factorings im Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Vorsteuererstattungsansprüchen, debitorischen Kreditoren und Geldern in Transit. Die sonstigen Vermögensgegenstände leicht unter dem Vorjahresniveau 3,5 Mio. EUR ( VJ 5,2 Mio. EUR).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich um 0,9 Mio. EUR. Dies resultiert aus einem Baukostenzuschuss für eine stärkere Bodenplatte im neuen Lager in Polch. Der Posten wird entsprechend der Laufzeit des Mietvertrages aufgelöst.

Insgesamt besteht zum 31. Dezember 2023 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 83,1 Mio. EUR (VJ 75,8 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert zum einen aus dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres (17,4 Mio. EUR). Gegenläufig wirkte sich die Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 10 Mio. EUR durch die Mehrheitsgesellschafterin aus.

Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für die Schließung der Produktion in Merzig (8,2 Mio. EUR, Vorjahr 12,4 Mio. EUR), für ausstehende Eingangsrechnungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr (2,2 Mio. EUR, Vorjahr 2,8 Mio. EUR), für Urlaubs- und Gleitzeitansprüche (0,5 io. EUR, Vorjahr 0,5 Mio. EUR) s wie für Kundenboni (5,3 io. EUR, Vorjahr 8,9 Mio. EUR).

Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum VJ insgesamt um rund 13,7 Mio. EUR auf 134,3 Mio. EUR erhöht. Das ist fast ausschließlich auf die höheren Zukäufe von der Muttergesellschaft zurückzuführen, wodurch sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen von 35,7 Mio. EUR auf 45,7 io. EUR erhöhten. Nach der Schließung der Produktion in Merzig werden die Produkte nun über die Muttergesellschaft in die Türkei bezogen.

5. Investitionen

Die Investitionen des Jahres 2023 beliefen sich auf 10,9 Mio. EUR und entfielen hauptsächlich auf Mustertafeln und Möbel und auf das neue Logistikcenter in Polch, das Mitte des Jahres 2024 in Betrieb genommen werden soll.

6. M tarbeiter und Personalaufwand

Die V&B Fliesen GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 im Schnitt 299 Mitarbeiter beschäftigt (im VJ waren es noch 427 Mitarbeiter), davon 102 Lohnempfänger sowie 197 Angestellte. Darunter wurden 12 Auszubildende beschäftigt.

Davon entfielen im Schnitt 10 Mitarbeiter auf den Vertrieb Frankreich. Der Rückgang der Mitarbeiterzahlen ist überwiegend auf die Schließung des Produktionsstandortes Merzig im Jahr 2022 zurückzuführen. Die Gesellschaft hat sich weiterhin zum Ziel gesetzt, junge Menschen früh durch einen Ausbildungsplatz an das Unternehmen zu binden. Die Ausbildungsquote der V & B Fliesen GmbH beträgt etwas mehr als 4%.

Der Personalaufwand der Gesellschaft belief sich im Jahr 202 auf 21,1 Mio. EUR gegenüber 50,3 Mio. EUR im VJ.

7. Beschaffung

Der Einkauf betrifft vor allem Fliesen bei externen Lieferanten und insbesondere der Eczacibasi Unternehmensgruppe. Darüber hinaus werden weitere Dienstleistungen eingekauft.

Dabei wird das Ziel verfolgt ein optimales Preis-Qualitäts-Verhältnis zu erreichen. Daher werden von der V&B Fliesen GmbH verschiedenste Dienstleistungen mit unterschiedlichen Qualitätsanforderungen eingekauft.

8. Forschung und Entwicklung

Für Forschung und Entwicklung wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt rund TEUR 602 aufgewendet. Bezogen auf den Jahresumsatz entspricht dies einer Forschungs- und Entwicklungsquote von 0,64% und liegt damit leicht unter dem VJ.

9. Zusammenfassende Beurteilung zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft

Das Geschäftsjahr 2024 war nicht nur für die V&B Fliesen GmbH von besonderen Herausforderungen geprägt. Die rasant gestiegenen Bauzinsen haben unter anderem zu einem Einbruch in der Baubranche geführt. Dies hatte spürbare Auswirkungen auf unser Geschäft und unsere Kunden. Der Umsatz ist mit 94,1 Mio. EUR ggü.131,4 Mio. EUR im Vorjahr gesunken. Der Verlust belief sich auf 17,3 io. EUR ggü. dem Vorjahreswert von 50,2 Mio. UR. Insgesamt sind wir mit der Geschäftsverlauf für das Geschäftsjahr 2023 nicht zufrieden.

Weltweit hohe Inflation und geopolitische Spannungen trugen zu einer generellen Verunsicherung im Markt bei. Diese Unsicherheit und Ungewissheit hat sich in einer sehr zurückhaltenden Stimmung bei den Marktteilnehmern niedergeschlagen. Aber auch interne Beschaffungs- und einhergehenden Absatzprobleme wie im Outdoor-Geschäft haben dazu geführt, dass die gesteckten Ziele nicht erreicht werden konnten. Grund waren Lieferschwierigkeiten beim Lieferanten dieser Produkte, die nun intern bezogen werden, um die Kundenwünsche besser zu treffen. Positiv ist zu vermerken, dass die Energie- und Rohstoffpreise sich weiter normalisiert haben, was Spielraum bei der Preisgestaltung erlaubt.

Auch das laufende Geschäftsjahr bleibt herausfordernd. Einige der genannten Probleme wie die hohe Inflation und auch die Prognosen für die Bauzinsen sehen vor, dass der Peak erreicht ist und wir uns auf sinkende Zinsen und Inflation einstellen können, was der Baubranche enorm helfen sollte.

D. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung

Der Unternehmenserfolg wird wesentlich dadurch beeinflusst, dass Chancen und Risiken der unternehmerischen Tätigkeit erkannt und bewusst mit ihnen umgangen wird. Ziel des Managementsystems ist es, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und sie, entsprechend ihrer Ausprägung, angemessen in den strategischen und operativen Entscheidungen zu berücksichtigen, um das Unternehmen langfristig zu sichern und seine erfolgreiche Weiterentwicklung zu unterstützen. Chancen und Risiken werden verstanden als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven bzw. negativen Abweichung von Prognosen bzw. Zielen führen können.

Chancen und Risiken der kurz- bis langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung der V & B Fliesen hängen im Wesentlichen vom Absatzmarkt sowie vom wirtschaftlichen Umfeld ab. Dabei kommt dem Heimatmarkt Deutschland eine wichtige Rolle zu. Das Umfeld im Jahr 2023 im Hinblick auf die grundsätzliche Situation unternehmensspezifischer Chancen und Risiken hat sich gegenüber den Vorjahren nicht wesentlich verändert. Durch die Schließung der Produktion im Juli 2022 haben sich die Risiken jedoch signifikant verringert.

Das abgelaufene Geschäftsjahr hat zudem gezeigt, welchen Einfluss geopolitische Risiken auf Märkte und wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben können. Im Jahr 2023 spielten die Auswirkungen der hohen Bauzinsen und Inflation sowie geopolitische Spannungen im Hinblick auf Nachfrage-Entwicklung, Beschaffungs- und Versorgungssicherheit sowie Rohstoff- und Energiepreis-Situation eine wesentliche Rolle.

1. Risiken

Im Folgenden haben wir die Risiken des Unternehmens in einer absteigenden Reihenfolge dargestellt.

Finanzierungsrisiken

Aufgrund der hohen Verschuldung und dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ist die Gesellschaft auf die finanzielle Unterstützung der Muttergesellschaft angewiesen. Die Finanzierung durch die Muttergesellschaft wird derzeit unter anderem durch jährlich aktualisierte Patronatserklärungen sichergestellt, zuletzt mit Datum vom 8. März 2024 Insoweit besteht zum aktuellen Zeitpunkt kein erhöhtes Risiko, das die Fortführung der Gesellschaft nicht sichergestellt ist.

Gleichwohl ergeben sich aufgrund der hohen Verschuldung finanzielle Risken, welche sich aus einem Anstieg der Zinssätze für die bestehenden Kredite ergeben können.

Beschaffungsrisiken

Nachdem wir im Jahr 2023 bei Energie und Rohstoffen weitere Korrekturen nach unten gesehen haben, erwarten wir das im Jahr 2024 die Energie- und Rohstoffpreise sich weiter nach unten bewegen. Auch ist das Energie- und Rohstoffrisiko sind aufgrund der Schließung der Produktion gesunken.

Absatzrisiken

Die stark angestiegenen Bauzinsen - die die Bauwirtschaft in den Anfangsmonaten des Jahres 2023 haben einbrechen lassen - und eine abkühlende Inflation, welche zu Beginn des Jahres 2024 jedoch immer noch entfernt von dem 2% Ziel der europäischen Zentralbank liegt, stellen große Herausforderungen dar, wodurch sich Risiken für den Absatz und Umsatz ergeben. Daher müssen unternehmerische Entscheidungen weiterhin flexibel und schnell getroffen und umgesetzt werden, um möglichst gut durch diese wirtschaftlich schwierige Phase zu kommen.

Bonitätsrisiken

Bonitätsrisiken können entstehen, wenn ein Kunde vollständig oder teilweise ausfällt. Um diese Risiken zu vermindern, erfolgt eine intensive Überprüfung bzw. Überwachung der Kundenforderungen. Zur zusätzlichen Risikoabdeckung sind die Kundenforderungen über eine Warenkreditversicherung abgedeckt. Für nicht gedeckte Forderungen erfolgt eine Festlegung von Limits, die fortlaufend überwacht und nach Bedarf angepasst werden.

2. Chancen

Wesentliche Chancen für die Ertragslage liegen in der Fortführung des straffen Kosten- und Prozessmanagements sowie in der Fortsetzung der dynamischen trendgerechten Weiterentwicklung unseres Sortiments. Die intensive Zusammenarbeit innerhalb einer starken Baugruppe spielt auch im Jahr 2024 und darüber hinaus eine große Rolle.

3. Zusammenfassende Aussage zu Risiken und Chancen

Insgesamt haben sich die Chancen im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die Risikolage hat sich insbesondere durch die Schließung der Produktion deutlich verbessert. Vor dem Hintergrund unserer derzeitigen und zukünftigen Finanzierungsstrukturen sind wir zuversichtlich, auftretende Risiken zu bewältigen. In der Gesamtbeurteilung der Erkenntnisse aus dem Risikomanagement und den ggf. ergriffenen Maßnahmen kann die Geschäftsführung derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken erkennen.

E. Ausblick / Prognose

Der Wandel von einem produzierenden Unternehmen zu einer Vertriebsgesellschaft wurde mit der Schließung der Produktion im August 2022 angestoßen und im Jahr 2023 erfolgreich vollzogen. In diesem Kontext sind nun, wie auch im Jahr 2023, für das Geschäftsjahr 2024 unsere Lieferketten und die betriebliche Effizienz von entscheidender Bedeutung, um unsere Kunden zuverlässig und schnell zu beliefern. Damit einhergehend wird das Bestandsmanagement noch stärker in den Vordergrund rücken. Dabei kommt dem neuen Logistikcenter in Polch eine besondere Bedeutung zu, da von hier aus die Kunden effizient beliefert werden s llen. Die Ziele und zugleich auch die Herausforderungen, sind eine hohe Produktverfügbarkeit für unsere Kunden auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Verfügbarkeit der Vorräte im Einklang mit einer effizienten Working Capital Strategie zu gewährleisten.

Auf das laufende Jahr schauen wir mit gemischten Gefühlen. Um den Umsatz nachhaltig zu erhöhen, sieht die generelle Strategie für 2024 vor die TOP 20 Serien in den Fokus zu rücken und die Verfügbarkeit dieser zu 100% sicherzustellen. Des Weiteren ist eine gezielte Preissenkung ein Teil dieser Strategie, um die Attraktivität unsere Produkte noch mehr zu erhöhen. Ebenso ist eine Optimierung des Produktmix vorgesehen mit dem Ziel höherpreisige Produkte ins Sortiment aufzunehmen, um die Profitabilität zu erhöhen. Die ursprünglich für das Jahr 2024 erwartete Erhöhung des Absatzes und Umsatzes wird sich voraussichtlich nicht realisieren lassen. Die Nachfrage am Markt hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert und die Anlaufphase des neuen Logistikstandortes in Polch dauert länger als ursprünglich geplant. Vor diesem Hintergrund erwarten wir für den Absatz und Umsatz etwa das Niveau des Jahres 2023. Bei eine fast konstanten Kostenstruktur wird sich das Ergebnis vor Steuern voraussichtlich ebenfalls auf Vorjahresniveau bewegen.

Durch diese Strategie sowie gezielte Kosteneinsparungen erhofft sich die V&B Fliesen GmbH den bereits erwähnten negativen Einflüssen entgegenwirken zu können. Die Unternehmensführung wird mittelfristig ihr Möglichstes unternehmen den Nettoverlust weiter zu vermindern und die V&B Fliesen GmbH in eine profitable Gesellschaft umzuwandeln.

 

Merzig, 22.05.2024

Die Geschäftsführung

Hasan Pehlivan

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 91.416,00 111.073,00
II. Sachanlagevermögen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 20.168,00 22.409,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.250.491,81 6.596.524,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9.799.716,01 2.692.950,00
16.070.375,82 9.311.883,00
16.161.791,82 9.422.956,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe 1.531.771,41 1.618.568,04
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 0,00 106.067,06
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 29.429.388,15 44.139.655,34
30.961.159,56 45.864.290,44
II. Forderungen und sonstige Vermögengegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.132.031,48 2.600.009,59
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.365.951,19 329.967,27
3. Forderungen gegen Gesellschafter 202.639,70 724.381,47
4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.513.222,18 5.168.911,85
16.213.844,55 8.823.270,18
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.669.002,85 6.699.050,34
Summe Umlaufvermögen 51.844.006,96 61.386.610,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 919.166,48 17.667,52
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung 174.989,37 323.538,57
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 83.091.943,61 75.772.170,85
152.191.898,24 146.922.943,90

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 35.000.000,00 35.000.000,00
II. Kapitalrücklagen 133.869.346,52 123.869.346,52
III. Verlustvortrag -234.641.517,37 -184.398.631,34
IV. Jahresfehlbetrag -17.319.772,76 -50.242.886,03
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 83.091.943,61 75.772.170,85
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 195.270,86 256.957,86
2. Sonstige Rückstellungen 17.738.715,34 26.075.151,49
17.933.986,20 26.332.109,35
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 76.585.369,04 72.510.143,68
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.493.467,58 9.136.581,82
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 45.735.662,62 35.672.145,42
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.248.746,43 1.653.580,60
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.194.666,37 1.618.383,03
davon aus Steuern 596.707,82 Euro (i.V. 411.159,47 Euro )
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 386.658,49 Euro (i.V. 183.276,00 Euro)
134.257.912,04 120.590.834,55
152.191.898,24 146.922.943,90

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

01.01.-31.12.2023 01.01.-31.12.2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 94.057.179,16 131.444.599,76
2. Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -2.610.675,07 -11.154.755,25
3. sonstige betriebliche Erträge 2.136.298,07 4.091.213,72
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -58.910.497,76 -62.059.724,38
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.136.969,96 -8.012.403,21
-60.047.467,72 -70.072.127,59
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -16.835.934,49 -45.125.845,57
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -4.279.450,77 -5.162.369,87
davon für Altersversorgung TEUR 138 (TEUR 224)
-21.115.385,26 -50.288.215,44
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -4.178.617,39 -23.928.592,13
7. sonstige betriebliche Aufwendungen -20.003.498,60 -27.844.606,87
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 3.042,43
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.552.078,90 -2.515.024,86
10. Steuern vom Einkommen und Ertrag 177,00 28.253,00
11. Ergebnis nach Steuern -17.314.068,71 -50.236.213,23
12. sonstige Steuern -5.704,05 -6.672,80
13. Jahresfehlbetrag -17.319.772,76 -50.242.886,03

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss der V & B Fliesen GmbH zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die V & B Fliesen GmbH mit Sitz in Merzig ist beim Amtsgericht Saarbrücken unter der Handelsregisternummer HR B 15279 eingetragen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr unverändert fortgeführt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, sowie die Angaben die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

Allgemeines

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen, obwohl die Gesellschaft bilanziell überschuldet ist. Aufgrund der bestehenden Patronats- und Rangrücktrittserklärungen erfolgt die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Bilanzierung und Bewertung der Aktiva und Passiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Abschreibungssätze richten sich grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Technische Anlagen und Maschinen werden überwiegend über 15 Jahre, andere Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung werden überwiegend über fünf Jahre bzw. die ebenfalls unter den anderen Anlagen ausgewiesenen Mustertafeln und Mustertafelmöbel über vier Jahre linear abgeschrieben.

Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Reparaturkosten werden sofort aufwandswirksam erfasst.

Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen geringwertigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand EUR 250 nicht übersteigen, und sofort als Abgang gezeigt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250 und bis zu EUR 1.000 betragen, wird ein jahrgangsbezogener Sammelposten und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Der Sammelposten ist insgesamt von untergeordneter Bedeutung.

Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert bewertet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung der gleitenden Durchschnittsbewertung unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des § 253 Abs. 4 HGB bewertet.

Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile gemäß § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko und der Zinsverlust durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung entspricht dem beizulegenden Zeitwert der Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversteilzeitverpflichtungen dienen. Diese werden mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen ausgewiesen. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Aufwendungen und Erträge aus diesen Vermögensgegenständen werden mit den Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung der entsprechenden Verpflichtungen saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Das Eigenkapital wird durch die Überschüsse der Aufwendungen über die Erträge aufgezehrt und ist gem. § 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite unter der Position "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % und Rentensteigerungen von jährlich 1,0 % zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation in Höhe von 2,5 % p.a. unterstellt.

Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,07 % p.a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene und zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten, von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie auf steuerliche Zinsvorträge im Sinne des § 4h EstG i.V.m. § 8a KStG gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.

Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Vorräte

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Vorräte werden unter Anwendung der gleitenden Durchschnittsbewertung ermittelt. Aus der Anwendung dieses Vereinfachungsverfahrens ergibt sich kein erheblicher Unterschied zum letzten Börsen- oder Marktpreis.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In Höhe von TEUR 1.336 (VJ TEUR 330) bestehen zum Geschäftsjahresende Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Diese bestehen ausschließlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 203 (VJ TEUR 724) enthalten wie im Vorjahr nur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Eigenkapital

Es ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 83.092.

Ungeachtet der hohen Verschuldung sowie des zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe von TEUR 83.092 ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der V & B Fliesen GmbH sichergestellt. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit hat die VitrA Karo Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul, mit Schreiben vom 8. März 2024 eine Patronatserklärung gegenüber der V & B Fliesen GmbH abgegeben, wonach sie sich verpflichtet, die V & B Fliesen GmbH finanziell so ausgestattet zu halten, dass diese in der Lage ist, ihre sämtlichen Verbindlichkeiten zu erfüllen und im Bedarfsfall der V & B Fliesen GmbH die erforderlichen finanziellen Mittel zuzuführen, damit sie in die Lage versetzt wird, ihre Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern zu erfüllen.

Weiterhin hat die VitrA Karo Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul, am 8. März 2024 eine Rangrücktrittsvereinbarung unterzeichnet, die sämtliche zu diesem Zeitpunkt bestehenden und künftig entstehenden Forderungen (einschließlich Zinsen) der VitrA Karo Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul, gegenüber der V & B Fliesen GmbH betrifft. Darüber hinaus hat die zum Eczacibasi- Konzern gehörende EKOM Eczacibasi Dis Ticaret A.S., Istanbul, am 17. Juni 2016 gegenüber der V & B Fliesen GmbH einen Rangrücktritt bis zu einem Maximalbetrag von 12,5 Mio. Euro erklärt.

Die mittelbare Gesellschafterin der V & B Fliesen GmbH, die Eczacibaşi Holding A.Ş., Istanbul, hat sich mit Erklärung vom 8. März 2024 und befristet bis zum 31. Dezember 2026, gegenüber der V & B Fliesen GmbH verpflichtet die VitrA Karo Sanayi ve Ticaret A.Ş., Istanbul, stets in der Weise finanziell so auszustatten, dass diese ihren gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen, insbesondere aus ihrer unbefristeten Patronatserklärung gegenüber der V & B Fliesen GmbH, ebenfalls vom 8. März 2024, nachkommen kann.

Die Geschäftsführung geht unter Berücksichtigung der bestehenden Patronatserklärungen weiterhin davon aus, dass aufgrund der bestehenden positiven Fortführungsprognose und der Liquiditätssicherung eine Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO nicht vorliegt und nicht eintreten wird.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf TEUR 1 und ist ausschüttungsgesperrt.

Sonstige Rückstellungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Rückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von in Höhe von TEUR 346. Diese wurden mit Deckungsvermögen (TEUR 521) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden zweckexklusive verpfändete Rückdeckungsversicherung klassifiziert. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf TEUR 520.

Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (TEUR 0) wurden mit den Zinszuführungen (TEUR 4) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von TEUR 4 ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten.

In den sonstigen Rückstellungen sind Kundenboni in Höhe von TEUR 5.336 (VJ TEUR 8.861) enthalten. Darüber hinaus betreffen die sonstigen Rückstellungen im Wesentlichen die ausstehende Eingangsrechnungen 2.241 (VJ TEUR 2.768) sowie Verpflichtungen aus Resturlaub und Gleitzeit in Höhe von TEUR 466 (VJ TEUR 483) und für Abfindungen und Rückbauverpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 8.202 (VJ TEUR 12.389).

Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Restlaufzeiten
Stand 31.12.2023 Gesamt 1 Jahr > 1 Jahr davon > 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 76.585.369,04 71.585.369,04 5.000.000,00 0,00
Vorjahr 72.510.143,68 55.510.143,68 17.000.000,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.493.467,58 8.493.467,58 0,00 0,00
Vorjahr 9.136.581,82 9.136.581,82 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 45.735.662,62 45.735.662,62 0,00 0,00
Vorjahr 35.672.145,42 35.672.145,42 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.248.746,43 1.248.746,43 0,00 0,00
Vorjahr 1.653.580,60 1.653.580,60 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 2.194.666,37 2.194. 666,37 0,00 0,00
Vorjahr 1.618.912,04 1.618. 912,04 0,00 0,00
Gesamt 134.257.631,04 129.257.631,04 5.000.000,00 0,00
Vorjahr 120.590.834,55 103.590.834,55 17.000.000,00 0,00

Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.

In Höhe von TEUR 1.249 (VJ TEUR 1.654) bestehen zum Geschäftsjahresende Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Diese betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Latente Steuern

Latente Steuern resultieren aus sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauenden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Bilanzansätzen der Pensionsrückstellungen, der Rückstellungen für ausstehende Urlaubs- und Gleitzeitansprüche sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen, mit deren Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist. Da ausschließlich aktive latente Steuern bestehen, wurden diese unter Ausübung des Ansatzwahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach geographischen Regionen, Segmenten und Produktgruppen stellt sich wie folgt dar:

2023 2022
Umsatz nach Regionen TEUR 2022 TEUR
Inland 62.784 91.861
Ausland 31.273 39.584
Summe 94.057 131.445
2023 2022
Umsatz nach Segmenten TEUR TEUR
Wohnen 38.273 62.471
Architektur 40.314 49.878
Industrie / Engers / DIY 12.859 17.331
Sonstige 2.611 1.766
Summe 94.057 131.445
Umsatz nach 2023 2022
Erzeugnisgruppen TEUR TEUR
Feinsteinzeug 59.420 86.557
Steingut 24.368 35.079
Steinzeug glasiert 7.657 8.043
Sonstige 2.611 1.766
Summe 94.057 131.445

Sonstige betriebliche Erträge

1. Periodenfremde Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge von insgesamt TEUR 107 (VJ TEUR 1.290), die im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen sowie die Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten betreffen.

2. Währungsumrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Währungsumrechnung von TEUR 111 (VJ TEUR 19).

Personalaufwand

Der Posten beinhaltete im Vorjahr Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung aus geleisteten oder zurückgestellten Abfindungen für Mitarbeiter im Zuge der Schließung der Produktion in Höhe von TEUR 24.931.

Außerplanmäßige Abschreibung

Die Abschreibungen beinhalteten im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 12.645, die zugleich auch Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung darstellen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten beinhaltetet im Vorjahr Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung aus der Schließung der Produktion (Rückbauverpflichtungen) in Höhe von TEUR 3.428 und Aufwendungen aus der Ausbuchung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in diesem Zusammenhang in Höhe von TEUR 5.513.

Sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Des Weiteren enthalten sie Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 126 (VJ TEUR 36).

Die periodenfremden belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 238 (Vorjahr EUR 2.129).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Posten beinhaltet Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen von TEUR 3.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen ausschließlich die französische Gewerbesteuer für 2022.

V. Sonstige Angaben

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Keine.

Organe

Geschäftsführung

Die Gesellschaft wurde von Herrn Hasan Pehlivan und Dr. Joerg Schwall (bis 1. November 2023) geleitet. Herr Dr. Schwall hat die Tätigkeit als Geschäftsführer der V&B Fliesen GmbH hauptberuflich ausgeübt. Herr Hasan Pehlivan ist als hauptberuflich CEO der Vitra Karo Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul tätig.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Aufsichtsrat

Durch Gesellschafterbeschluss vom 4. Mai 2007 wurden die Organe der Gesellschaft um einen Aufsichtsrat erweitert, dem folgende Mitglieder angehörten:

 

Herr Atalay Muharrem GÜMRAH, CEO und Vorstandsmitglied der Eczacibasi A.S (Aufsichtsratsvorsitzender)

 

Herr Özgen ÖZKAN, CEO EYAP Eczacibasi A.S

 

Herr Frank GÖRING, CEO und Vorstandsvorsitzender der Villeroy & Boch AG

 

Herr Uwe FRANÇOIS, Betriebsratsvorsitzender der V&B Fliesen GmbH (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

 

Herr Roland STRASSER, Landesbezirksleiter des IGBCE-Landesbezirks Rheinland- Pfalz/Saarland

 

Herr Markus LEUK Betriebsratsmitglied der V&B Fliesen GmbH

 

Herr Kare Ivar Olsen MALO, Ehemaliger CEO der Stark Deutschland GmbH, Externer Berater der Eczacibasi Tiles Group

 

Frau Ipek GÜLEC, CIO Eczacibasi Holding A.S (ab 15. März 2023)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2023 Bezüge von insgesamt TEUR 21 (VJ TEUR 22) erhalten.

Mitarbeiter

Die V&B Fliesen GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 im Schnitt 299 Mitarbeiter beschäftigt (im Vorjahr waren es noch 427 Mitarbeiter), davon 102 Lohnempfänger sowie 197 Angestellte. Darunter wurden 12 Auszubildende beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse lagen nicht vor.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Das Factoring wurde im Jahr 2023 beendet, daher besteht keine Zession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2023 (VJ TEUR 10.728).

Es bestehen Mietverträge für das Betriebsgelände, das Logistikzentrum und Büroräume. In allen Fällen handelt es sich um sog. Operate Lease-Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Risiken könnten sich aus den Vertragslaufzeiten ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden können, wofür derzeit keine Anzeichen vorliegen. Die Vorteile dieser Verträge liegen in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb sowie in der Vermeidung des Verwertungsrisikos. Aus den Verträgen ergeben sich zukünftig finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 27.646.

Des Weiteren besteht ein Lizenzvertrag über die Führung des Namens "V & B". Unter der Berücksichtigung der Restlaufzeit dieses Vertrages ergeben sich zukünftige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 28.000. Die Vorteile bestehen darin, dass die Gesellschaft die Marke weiter nutzen kann und von der Marktdurchdringung einer renommierten Marke profitiert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Energieliefer-, Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie dem Bestellobligo beläuft sich auf TEUR 1.979 (VJ TEUR 11.198).

Geschäfte mit nahestehenden Personen

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch solche, die als nahestehende gelten.

Die V&B Fliesen GmbH empfängt bzw. erbringt Leistungen von bzw. an verbundene Unternehmen sowie empfängt Leistungen von der Minderheitsgesellschafterin Villeroy & Boch AG, hier hauptsächlich Dienstleistungen (insbesondere Lizenzen) und Vertriebsstrukturkosten in Ländern mit gemeinsamer Vertriebsorganisation (z. B. Großbritannien, Österreich, Schweiz und Luxemburg). Mit den Konzerngesellschaften des Mehrheitsgesellschafters in der Türkei stehen Ein- und Verkäufe von Fertigprodukten sowie IT-Leistungsverrechnungen und Hosting im Vordergrund.

Als nahestehende Personen gelten die Mitglieder der Geschäftsführung und die Mitglieder des Aufsichtsrats. Außer den Vergütungen für die Geschäftsleitung und für den Aufsichtsrat bestehen keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen.

Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen sind zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 ergibt sich wie folgt (Angaben in TEUR):

a) Abschlussprüfungsleistungen: 94

Globale Mindestbesteuerung

Die Gesellschaft fällt in den Anwendungsbereich der OECD Modellregelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Pillar 2-Gesetzgebung wurde in Deutschland beschlossen und ist mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich daher keine Steuerbelastung aufgrund der globalen Mindestbesteuerung.

Auf die Gesellschaft wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne der § 3 MinStG ist.

Angaben zum Mutterunternehmen gemäß § 285 Nr. 14 und Nr. 14a HGB

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Vitra Karo Sanayi ve Ticaret A.S., Istanbul, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den Konzernabschluss der Eczacibaşi Holding A.S., Istanbul, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Vitra Karo Sanayi ve Ticaret A.S. bzw. der Eczacibaşi Holding A.S. wird nicht veröffentlicht.

Nachtragsbericht

Es gab keine besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres

 

Merzig, 22.05.2024

Die Geschäftsführung

Hasan Pehlivan

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.595.313,83 40.200,00 -13.021,44 1.622.492,39
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten 27.493,60 2.720,00 0,00 30.213,60
2. Technische Anlagen und Maschinen 40.863.177,12 0,00 -40.823.008,23 40.168,89
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.346.932,83 3.770.487,20 -4.988.123,37 31.129.296,66
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.692.950,00 7.106.766,01 0,00 9.799.716,01
75.930.553,55 10.879.973,21 -45.811.131,60 40.999.395,16
77.525.867,38 10.920.173,21 -45.824.153,04 42.621.887,55
Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.484.240,83 59.857,00 -13.021,44 1.531.076,39
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten 27.493,60 2.720,00 0,00 30.213,60
2. Technische Anlagen und Maschinen 40.840.768,12 2.241,00 -40.823.008,23 20.000,89
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.750.408,83 4.116.519,39 -4.988.123,37 24.878.804,85
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
66.618.670,55 4.121.480,39 -45.811.131,60 24.929.019,34
68.102.911,38 4.181.337,39 -45.824.153,04 26.460.095,73
Restbuchwerte
31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 91.416,00 111.073,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und Bauten 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 20.168,00 22.409,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.250.491,81 6.596.524,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9.799.716,01 2.692.950,00
16.070.375,82 9.311.883,00
16.161.791,82 9.422.956,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die V & B Fliesen GmbH, Merzig

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der V & B Fliesen GmbH, Merzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der V & B Fliesen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 18. Juli 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Clivia Döll, Wirtschaftsprüferin

ppa. Benjamin Kaufmann, Wirtschaftsprüfer

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