ANCON-INVEST GmbHLiquidiert

86807 Buchloe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 5942
Eingetragen
9.6.2004
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaftenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Durchführung und Vermittlung von Handelsgeschäften, Ankauf von Grundstücken und Verkauf von eigenem Grundbesitz, Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Beteiligungen und Grundstücken sowie Durchführung von Investitionen für Dritte, Die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, Die Führung der Geschäfte von Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin, Verpachten von Grundstücken und Gebäuden.

Historie

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Management

NameRolle
Karl-Heinz Ansteeg
seit 11.11.2022
Liquidator
Hartmut Conin
seit 9.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Marianne Conin
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Buchloe
12.500 €
50.00%
Marianne Conin
Ostseebad Heringsdorf
12.500 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
33.33%
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ANCON-INVEST GmbH

Bansin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 74.141,45 63.463,42
B. Umlaufvermögen 29.934,19 29.602,61
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 388.384,76 391.304,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 492.460,40 484.370,06

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.740,00 2.480,00
C. Verbindlichkeiten 489.720,40 481.890,06
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 213.524,43 213.524,43
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 178.827,71 170.997,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 492.460,40 484.370,06

sonstige Berichtsbestandteile

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Vorliegender Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden in vollem Umfang für das Geschäftsjahr beginnend zum 01. Januar 2015 angewendet.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Gem. § 267 HGB ist die die ANCON-INVEST GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsvorschriften

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegen standen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres überein.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

5. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 410,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind, soweit gem. HGB zulässig, beibehalten worden.

C. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: K.-H. Ansteeg

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Buchloe, den 27.12.2017

gez. K.-H. Ansteeg, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2017 festgestellt.

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