Hoffmann
GmbH (vormals: Hoffmann Wohnungsbau GmbH)
Freiburg im
Breisgau (vormals: Nürtingen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.047,08 |
28.616,08 |
| I.
Sachanlagen |
26.047,08 |
28.616,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
130.647,51 |
115.212,90 |
| I.
Vorräte |
4.687,00 |
7.628,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.965,43 |
2.026,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
123.995,08 |
105.558,50 |
| Aktiva |
156.694,59 |
143.828,98 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
136.412,90 |
125.332,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.860,00 |
25.860,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.840,00 |
1.840,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
67.632,21 |
73.515,75 |
| IV.
Jahresüberschuss |
41.080,69 |
24.116,46 |
| B.
Rückstellungen |
10.740,60 |
9.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.541,09 |
8.996,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
9.541,09 |
8.996,77 |
| Passiva |
156.694,59 |
143.828,98 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
b) Bewertungsmethoden
IV. Erläuterungen zur Bilanz
V. Erläuterungen zu Gewinn- und
Verlustverrechnung
VI. Sonstige Pflichtangaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Hoffmann GmbH hat ihren Sitz in Freiburg im
Breisgau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg unter HRB 722632 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Hoffmann GmbH ist als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Gliederung der Bilanz liegen die Formvorschriften
des § 266 HGB, der Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung die Vorschriften des § 275 Abs. 2 HGB
zugrunde.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Die Offenlegung erfolgt mit den Mindestangaben
für die Offenlegung von kleinen Kapitalgesellschaften.
Der ausführliche Jahresabschluss ist bei uns
hinterlegt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a)
Bilanzierungsmethoden
Die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen
Gewinnermittlungsvorschriften und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die Grundsätze der
Ausweis- und Bewertungsstetigkeit wurden beachtet.
Abweichungen liegen nicht vor.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit gesetzlich nicht anders
vorgeschrieben.
b)
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen:
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft
zu dienen.
1.
Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Im Zugangsjahr wird grundsätzlich ab dem
Zugangsmonat der anteilige Jahresbetrag angesetzt.
Die Zugänge an geringwertigen
Wirtschaftsgütern mit Einzelanschaffungskosten bis zu
EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2
EStG im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Alle Gegenstände des Anlagevermögens - mit
Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter - sind in
einem Bestandsverzeichnis erfasst, aus dem die
Wertbewegungen im Einzelnen ersichtlich sind. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden auf besonderen
Konten verbucht.
Eine von den gesamten Anschaffungs- und
Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung
der Bilanzposten des Anlagevermögens (Brutto-
Anlagenspiegel) ist hier nicht beigefügt. Kleine
Gesellschaften sind hiervon nach § 274 a Ziff. 1 HGB
befreit.
2.
Vorräte
Die ausgewiesenen Vorräte betreffen den
Heizölbestand, der mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten ausgewiesen wird.
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgt in Höhe
des Nennwertes.
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr.
4.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben entsprechen den am Bilanzstichtag
nachgewiesenen Salden.
5.
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt unverändert EUR
25.860,00. Es ist vollständig einbezahlt.
6.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in
Höhe des voraussichtlichen Bedarfs. Alle bis zum
Abschlusstag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt.
7.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
voraussichtlichen Rückzahlungsbeträgen
bilanziert.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Brutto-Anlagenspiegel
Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende
Darstellung der Entwicklung der Bilanzposten des
Anlagevermögens (Brutto-Anlagenspiegel) ist hier nicht
beigefügt. Kleine Gesellschaften sind hiervon nach
§ 274 a Ziff. 1 HGB befreit.
2.
Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt EUR 25.860,00. Zum
Bilanzstichtag wird ein Eigenkapital von insgesamt EUR
136.412,90 ausgewiesen.
3.
Sonstige Rückstellungen
Die Aufgliederung nach § 285 Nr. 12 HGB
unterbleibt nach § 288 HGB.
4.
Verbindlichkeitenspiegel
Auf die Darstellung wird hier verzichtet. Die
Gesellschaft hat keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit
von mehr als fünf Jahren.
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Darlehen
gegenüber den Gesellschaftern von EUR 0,00 (Vj.
EUR 0,00) enthalten.
6.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus der Bestellung
von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind
nicht anzugeben.
7.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Auf die Darstellung nach § 285 Nr. 3a HGB wird
hier nach § 288 HGB verzichtet.
V.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der ausgewiesene Jahresüberschuss resultiert aus
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft. Wesentliche außerordentliche und
periodenfremde Erträge sind im Jahresergebnis nicht
enthalten.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wird unter
Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind in
Höhe der zu erwarteten Steuerzahlungen
berücksichtigt.
VI.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Darstellung nach § 285 Nr. 7 HGB wird
hier nach § 288 HGB verzichtet.
2.
Angaben zu den Organmitgliedern
Die Geschäfte des Unternehmens werden
geführt durch die Geschäftsführerinnen:
- Frau Ute Hoffmann
- Frau Beate Hoffmann
Die Geschäftsführerinnen sind allein zur
Vertretung der Gesellschaft berechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
3.
Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
Es bestehen keine Beteiligungen an einem anderen
Unternehmen.
4.
Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Es wurden keine Forschungs- und
Entwicklungsaufwendungen nach § 248 Abs. 2 HGB
aktiviert.
5.
Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
am Abschlussstichtag nicht. Die
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern
betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Stichtag
Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres über
die zu berichten wäre.
7.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn
beträgt EUR 108.712,90. Die Geschäftsführung
schlägt eine Ausschüttung von EUR 30.000,00 vor.
Der verbleibende Bilanzgewinn ist auf die neue Rechnung
vorzutragen.
Freiburg im Breisgau, den 17. Juni 2021
Hoffmann GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Ute Hoffmann, Geschäftsführerin
gez. Beate Hoffmann, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2021 festgestellt.
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