Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 40378
Eingetragen
23.8.1995
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Die Beratung, Ausführung und der Service für Gas, Wasser, Sanitäranlagen sowie bedarfsverwandte Bereiche.

Historie

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Management

NameRolle
Ingrid Herbert
seit 30.1.2025
Liquidator
Ferdinand Herbert
seit 30.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ingrid Herbert
Frankfurt am Main
39.600 €
60.00%
Ferdinand Herbert
Frankfurt am Main
26.400 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ferdinand Herbert GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 60.965,10 15.910,63
I. Sachanlagen 60.915,10 15.860,63
II. Finanzanlagen 50,00 50,00
B. Umlaufvermögen 83.907,79 92.169,04
I. Vorräte 55.368,61 57.586,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.971,31 27.139,06
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.567,87 7.443,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.280,64 50,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 17.472,94 46.618,54
Bilanzsumme, Summe Aktiva 163.626,47 154.748,21

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 66.000,00 66.000,00
II. Verlustvortrag 112.618,54 123.596,03
III. Jahresüberschuss 29.145,60 10.977,49
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 17.472,94 46.618,54
B. Rückstellungen 1.066,00 1.033,00
C. Verbindlichkeiten 162.560,47 153.715,21
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 116.453,88 75.205,47
Bilanzsumme, Summe Passiva 163.626,47 154.748,21

Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014

Ferdinand Herbert GmbH, Frankfurt am Main

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Steuerrückstellungen waren für das laufende Geschäftsjahr nicht zu bilden.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten waren am Abschlussstichtag nicht vorhanden.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern musste nicht in Anspruch genommen werden.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 66.000 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausstehende Einlagen waren nicht zu verzeichnen.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu drei Jahren 60.174,64 €
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 3 Jahren 46.106,59 €

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0 €
Forderungen 0 €
Verbindlichkeiten 46.106,59 €

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.025,03 €

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Ferdinand Herbert

 

Frankfurt am Main, 06.01.2015

gez. Ferdinand Herbert

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 06.01.2016 festgestellt.

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