Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Ferdinand Herbert GmbHLiquidiert
Konstanzer Straße 64, 60386 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingrid Herbert seit 30.1.2025 | Liquidator |
Ferdinand Herbert seit 30.1.2025 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ferdinand Herbert GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014Ferdinand Herbert GmbH, Frankfurt am MainA. Allgemeines Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Steuerrückstellungen waren für das laufende Geschäftsjahr nicht zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten waren am Abschlussstichtag nicht vorhanden. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern musste nicht in Anspruch genommen werden. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 66.000 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausstehende Einlagen waren nicht zu verzeichnen. Angabe zu Verbindlichkeiten
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.025,03 € E. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Ferdinand Herbert
Frankfurt am Main, 06.01.2015 gez. Ferdinand Herbert sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.01.2016 festgestellt. |
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