Finke
GmbH
Enger
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.189,48 |
11.504,07 |
| B.
Anlagevermögen |
8.011,29 |
8.011,29 |
| I.
Sachanlagen |
7.500,00 |
7.500,00 |
| II.
Finanzanlagen |
511,29 |
511,29 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.299.742,70 |
1.004.505,04 |
| I.
Vorräte |
550.109,84 |
195.933,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
694.385,93 |
712.972,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
18.743,67 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.246,93 |
95.599,26 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
80.930,12 |
45.940,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.400.873,59 |
1.069.960,76 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
489.314,85 |
470.902,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.250,00 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
445.338,29 |
282.804,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.726,56 |
162.534,16 |
| B.
Rückstellungen |
115.725,19 |
150.850,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
795.833,55 |
448.207,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
777.089,88 |
448.207,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.400.873,59 |
1.069.960,76 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2007
I.
Allgemeines
Die Finke GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Positionen gem.
§§ 268, 277 HGB wurden überwiegend in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten die sowohl nach
steuerrechtlichen wie auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden aktivierungspflichtigen
Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf
betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich
weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen
AfA-Tabellen decken. Die Bewertungsfreiheit für
Geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2
EStG wurde in Anspruch genommen, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach dem
Niederstwertprinzip bewertet worden.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Wertberichtigungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen und in Höhe
der wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert. Zur Abgeltung
des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine
Pauschalwertberichtigung von 1% der Nettoforderungen
gebildet.
Passivierungspflichtige Rückstellungen wurden
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bemessen und in Höhe der wahrscheinlichen
Inanspruchnahmen dotiert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihren Nennwerten oder
den höheren Rückzahlungsbeträgen
ausgewiesen.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Vorräte
Die Bestände der Vorratsvermögens wurden
durch Inventur zum Bilanzstichtag ermittelt. Teilfertige
und fertige, noch nicht abgerechnete Arbeiten, werden mit
den Herstellungskosten bewertet. In diese werden neben den
direkten Kosten auch die Fertigungs- und
Materialgemeinkosten in angemessenem Umfang einbezogen.
2.
Forderungen
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen T€
223,4.
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen TEuro 44,1
.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen TEuro 777,0 und waren nicht durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten nur das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
von nicht untergeordneter Bedeutung waren nicht
angefallen.
V.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer ist: Herr
Friedo Finke, Enger
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181BGB befreit.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
Enger, den 30. Juli 2008
....................................
Geschäftsführung
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