FINE LINE
Interior & Design GmbH
Roetgen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.679,00 |
54.627,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.767,00 |
1.489,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.912,00 |
53.138,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
500.154,83 |
555.089,23 |
| I.
Vorräte |
154.048,85 |
123.005,91 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
102.964,21 |
245.369,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
346.086,24 |
429.805,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19,74 |
2.277,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.388,10 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
284.711,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
547.833,83 |
895.815,72 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
274.758,28 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Stille Beteiligung |
565.000,00 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
310.275,98 |
60.285,44 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
5.530,33 |
249.990,54 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
284.711,39 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
0,00 |
566.534,03 |
| C.
Rückstellungen |
59.010,91 |
29.019,94 |
| D.
Verbindlichkeiten |
214.064,64 |
300.261,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
547.833,83 |
895.815,72 |
Anhang
- zum Geschäftsjahr 2020 -
1. Allgemeine Angaben
Die FINE LINE Interior & Design GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.
Sie hat ihren Sitz in Roetgen und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Aachen (HRB 8021).
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurde gemäß
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den
Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das bisher unter der Position Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Darlehen der
Santander Consumer Bank wird nunmehr unter der Position
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
ausgewiesen; der Vorjahresausweis wurde entsprechend
angepasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die im Rahmen der Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes angewendeten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden orientierten sich - sofern
Wesentlichkeitsgründe nicht dagegen sprachen - an den
ertragsteuerlichen Vorschriften. Insgesamt ergibt der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Die Zugänge zum Anlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen wurden
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für im Geschäftsjahr 2020 angeschaffte
geringwertige Wirtschaftsgüter wurde die
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2a EStG nicht in
Anspruch genommen, d.h. die beweglichen Gegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu
einem Wert von EUR 1.000,00 wurden im Zugangsjahr
aktiviert und über fünf Jahre abgeschrieben.
Das Umlaufvermögen wurde entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften bewertet.
Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten wurden mit
ihrem Nenn- bzw. Nominalwert angesetzt.
Die Restlaufzeit sämtlicher Forderungen und
sonstiger Vermögensgegenstände beträgt
weniger als ein Jahr. In den sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern i.H.v. EUR 74.495,16
enthalten.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Der Vertrag über typisch stille Gesellschaft
wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 ff. neu
geregelt. Insbesondere wurde vereinbart, dass die stille
Gesellschafterin mit ihren Forderungen im Rang hinter alle
jetzigen und zukünftigen Gläubiger
zurücktritt und sich verpflichtet, ihre Forderungen in
einem etwaigen Insolvenzverfahren nicht geltend zu machen,
soweit dadurch eine Überschuldung eintritt oder sich
eine Überschuldung erhöht. Die Forderung ist
demnach so zu behandeln als handele es sich um
statuarisches Eigenkapital. Die Laufzeit der stillen
Gesellschaft endet nunmehr am 31. Dezember 2035 und
wird als Eigenkapitalbestandteil ausgewiesen. Die Einlagen
der stillen Gesellschafterin wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Finanzwirtschaftliche
Risiken können sich darüber hinaus aus den
Klageverfahren gegen die Steuerbescheide für die
Zeiträume 2013 bis 2015 ergeben. Da bis zum
Bilanzaufstellungszeitpunkt keine hinreichende
Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme gegeben war,
wurden für diese finanzwirtschaftlichen Risiken keine
Rückstellungen gebildet.
Sonstige Rückstellungen wurden in angemessener
Höhe gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag aller
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche
Sicherheiten gesichert sind, beträgt EUR 0,00;
der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR
0,00.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. EUR
0,00 enthalten.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Vorräte werden
offen von den Vorräten abgesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Auf die Erstellung eines Anlagengitters i.S.v. §
268 Abs. 2 HGB wurde verzichtet (§ 274 a Nr. 1 HGB).
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2020 war zur
Geschäftsführung der Gesellschaft bestellt:
- Herr Bernd Törkel, Roetgen.
Roetgen, den 31. August 2022
gez. Bernd Törkel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.09.2022
festgestellt.
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