Foenix
Metall GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
25.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
969,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
412,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
557,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
567.596,92 |
379,04 |
| I.
Vorräte |
299.237,77 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.402,06 |
247,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
226.957,09 |
131,75 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
189,60 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
568.755,52 |
25.379,04 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.669,31 |
20.745,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.254,95 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
27.924,26 |
-4.254,95 |
| B.
Rückstellungen |
17.739,00 |
1.131,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
502.347,21 |
3.502,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
568.755,52 |
25.379,04 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorliegenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die Wertansätze der Bilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Bilanz zum
31.12.2009 überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit sie wirtschaftlich oder
rechtlich der Gesellschaft zuzurechnen sind. Das
Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
3. Weitere Anhangangaben nach § 285 HGB
Das
Umlaufvermögen bestehend aus liquiden Mitteln
sowie Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurde mit den
realisierbaren Werten bilanziert. Soweit erforderlich
wurden für erkennbare Risiken Wertberichtigungen
gebildet. Die Bewertung erfolgte verlustfrei. Alle
Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sind
brutto ausgewiesen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Nach § 288 i.V.m. § 285 Satz 1
Nr. 12 HGB wird auf die Darstellung der sonstigen
Rückstellungen verzichtet. Die
Geschäftsführung geht davon aus, dass alle
wesentlichen sonstigen Rückstellungen innerhalb eines
Jahres verbraucht werden.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt. Bei der vorliegenden
Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Von
daher werden die Erleichterungen nach § 274a Nr. 3 HGB
in Anspruch genommen. Alle Verbindlichkeiten haben
eine Restlaufzeit von unter fünf Jahren.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von € 1.399,50.
Auf Angaben betreffend die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Anwendung des
§ 326 HGB verzichtet.
Bei der vorliegenden Gesellschaft handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB. Von daher werden die folgenden
Erleichterungen nach § 274a HGB in Anspruch
genommen:
| • |
§ 274a Nr. 1 HGB: Verzicht
auf die Darstellung des
Anlagespiegels
|
| • |
§ 274a Nr. 2 HGB: Keine
gesonderte Erläuterung
der Forderungen und
|
sonstigen Vermögensgegenstände
| • |
§ 274a Nr. 3 HGB: Verzicht
auf die Darstellung der
sonstigen finanziellen
|
Verpflichtungen
Das
gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00
und ist in voller Höhe eingezahlt. Die
Gesellschaft hält zum 31.12.2010 keine eigenen
Anteile. Der im Jahr 2010 erzielte Jahresüberschuss
soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der
Geschäftsführung gehörten im
Berichtsjahr folgende Mitglieder an:
Sruscht Karani
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführer wird gem. § 286 Abs. 4
i.V.m. § 288 HGB verzichtet.
Wiesbaden, den 27. Februar 2012
gez. Sruscht Karani
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2012 festgestellt.
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