Held Industries GmbH
Selbe AdresseHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gunnar Jürgen Held seit 9.2.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 130.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Held Systems GmbHHeusenstammJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung im Sondermaschinenbau von Lasersystemen entwickelt und produziert die Held Systems GmbH innovative, intelligente technische Lösungen in den Bereichen Metallbearbeitung und der Bearbeitung von technischen Textilien und Kunstoffen. Die Held Systems GmbH produziert kundenorientierte Individualmaschinen zum hochpräzisen Laserschneiden und Laserschweißen unterschiedlichster Werkstoffe für namhafte Kunden weltweit. Der Service beinhaltet Beratung, Planung, Konstruktion, Programmierung, Implementierung und Inbetriebnahme sowie die Wartung vor Ort. Unsere Maschinen werden weltweit eingesetzt. Seit dem Geschäftsjahr 2022 ist die Gesellschaft Teil des INDUS-Konzerns. 2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Hauptauftraggeber der Held Systems ist die Kfz-Branche. Hier zeigt sich die Nachfrage weiterhin robust. Auch wird nicht erwartet, dass sich neue Antriebstechniken negativ auf das Geschäft auswirken werden. Besonders positiv gestaltet sich die Nachfrage aus den Märkten China, Vietnam und Indien. Als weiteren wichtigen Trend ist die Forderung von Bestandskunden nach stärkerer Integration von Inlinefunktionalitäten in die Produktionsanlagen anzusehen. Für Held Systems bedeutet dies die Integration von pick&place Lösungen und Qualitätsprüfeinrichtungen wie Kamera- und Markiersystemen in neue und bereits im Markt befindliche Anlagen. Der stark geförderte Markt der Wasserstoffherstellungsanlagen birgt für Held Systems die Möglichkeit des Wachstums und der Diversifikation und muss daher mit hoher Priorität sowohl in der Produktentwicklung als auch im Business Development berücksichtigt werden. 3. Geschäftsverlauf Im Jahr 2023 ist die Held Systems GmbH mit der Schwestergesellschaft Held Laser Systems GmbH verschmolzen. Zudem wurde der Standort der Verwaltung und Produktion von Heusenstamm nach Dietzenbach verlegt. Die Betriebsleistung der Held Systems GmbH ist im Vergleich zum Vorjahr auf 15.484,0 TEUR (Vj. 12.462,0 TEUR) gestiegen. Der Materialaufwand ist mit 8.210,6 TEUR (Vj. 8.304,0 TEUR) unter dem Vorjahresniveau geblieben. Der Personalaufwand ist durch die Übernahme von 27 Mitarbeitern der Held Laser Systems GmbH auf 2.306,7 TEUR (Vj. 675,6 TEUR) angestiegen und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich auf 1.593,6 TEUR (Vj. 963,0 TEUR) erhöht. Der Jahresüberschuss für das Jahr 2023 konnte um 428,2 TEUR auf 2.339,8 TEUR (Vj. 1.911,6 TEUR) gesteigert werden. Die Liquidität der Gesellschaft war während des Geschäftsjahres gewährleistet. Der Geschäftsverlauf wird insgesamt als positiv beurteilt. 4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage a. Ertragslage: Die Held Systems GmbH hat das Jahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von 2.339,8 TEUR abgeschlossen und unterschreitet damit die Planung i.H.v. 5.483,3 TEUR um 3.143,5 TEUR. Die Planabweichung resultiert im Wesentlichen auf den folgenden Positionen: Die Umsatzerlöse sind um 6.782,4 TEUR geringer als erwartet ausgefallen. Gleichzeitig blieb der Materialaufwand um 4.214,4 TEUR unter dem geplanten Aufwand von 12.425,0 TEUR zurück. Dem Entsprechend verringerte sich der Rohertrag um 3.278,3 TEUR auf 7.483,2 TEUR. Die Personalaufwendungen sind mit 2.306,7 TEUR um 266,8 TEUR und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 405,7 TEUR höher als geplant angefallen. Die Abweichung des sonstigen betrieblichen Aufwands ist hauptsächlich durch um 68,0 TEUR zu gering geplante Mietaufwendungen, um 143,1 TEUR höher als geplant angefallene Rechts- und Beratungskosten und nicht geplante Aufwendungen für die Geschäftsführungstätigkeit i.H.v. 212,4 TEUR zu erklären. Das Finanzergebnis lag im Jahr 2023 mit -183,5 TEUR um 175,8 TEUR höher als geplant und liegt im Wesentlichen an den um 144,8 TEUR höher als geplanten Zinsen an Kreditinstituten. Die Körperschaftsteuer i.H.v. 527,3 TEUR ist um 832,8 TEUR und die Gewerbeertragssteuer i.H.v. 446,9 TEUR ist um 53,1 TEUR geringer als geplant angefallen. Die Verbesserung des Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der niedrigeren Materialaufwandsquote von 53,0% im Vergleich zu 66,6% im Vorjahr. b. Vermögenslage: Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Mio. EUR auf 16,1 Mio. EUR erhöht. Das Anlagevermögen ist um 221,0 TEUR gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch die Anschaffung eines ERP-Programms und die Entwicklung eines CAD-Systems sowie die Neuanschaffungen für die neuen Büroräume und der Werkstatt gestiegen. Das Umlaufvermögen ist um 3,2 Mio. EUR gestiegen. Innerhalb des Umlaufvermögens hat sich der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gegenüber dem Vorjahr um 3.304,1 TEUR erhöht. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips und den Regeln der verlustfreien Bewertung, sind im Jahresabschluss sämtliche erkennbaren Verluste über Abwertungen und Rückstellungen berücksichtigt worden. c. Finanzlage: Die Finanzlage ist geordnet und die Held Systems GmbH konnte ihre finanziellen Verpflichtungen jederzeit fristgerecht erfüllen. Auch in Zukunft sind durch die gute Liquidität und noch nicht ausgeschöpfte Kreditlinien finanzielle Verpflichtungen gesichert. Die unfertigen Leistungen sind zu einem großen Teil durch Kundenanzahlungen finanziert. Zudem verfügt die Gesellschaft über eine hohe Eigenkapitalausstattung. Die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen sind als nicht wesentlich zu beurteilen. 5. Forschung und Entwicklung Ein tiefgreifendes und breites Knowhow und ein hoher Innovationsgrad sowie die intensive Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten sind die Basis unserer Kompetenz. Diese Strategie wurde auch im Geschäftsjahr kontinuierlich weiterverfolgt und ist die Basis für die zukünftige technologische Entwicklung. 6. Personal Die Held Systems GmbH hat im Jahr 2023 32 Mitarbeiter beschäftigt. 7. Prognosebericht Die Unternehmensplanung der Held Systems GmbH nach Verschmelzung mit der Held Laser Systems GmbH geht für das Jahr 2024 von einem Jahresüberschuss von rd. 5,1 Mio. EUR aus. Aus den Planungsprämissen für 2024 wird ein Rohergebnis in Höhe von 9,2 Mio. EUR erwartet. Dabei wird von einem Verkauf von 10 Maschinen ausgegangen, so dass mit einem Umsatz von 19,3 Mio. EUR gerechnet wird. 8. Risikobericht Die Held Systems GmbH ist in das Risikomanagement der Konzernobergesellschaft INDUS Holding AG miteinbezogen und gibt hierzu halbjährliche Risikomeldungen ab. Ein wesentliches Risiko der Held Systems GmbH ist die Abhängigkeit von wenigen Schlüsselkunden im Airbag- und Wasserstoffbereich. Hinzu kommen die aktuellen Lieferschwierigkeiten von Komponenten und der Fachkräftemangel. Der Kriegsausbruch in der Ukraine und die damit in direktem Zusammenhang stehenden starken Preisanstiege bei fossilen Energieträgern und anderen Rohstoffen werden sich auch bei der Held System GmbH potenziell negativ bemerkbar machen. Über die gewöhnlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen hinaus werden keine Finanzinstrumente eingesetzt. Sämtliche Beschaffungs- und Absatzgeschäfte werden in Euro abgeschlossen. 9. Chancenbericht Auf Grund des Technologievorsprungs im Airbag- und Wasserstoffmarktes, einher gehend mit den gut ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeitern, kann die Held Systems GmbH eine hohe Kundenbindung aufweisen und sich gegenüber Wettbewerbern hervorheben. Des Weiteren ist durch den Umzug im Jahr 2023 in effizienter ausnutzbare Räumlichkeiten, den Ausbau des Bereichs Sonderanlagen sowie des Service- und Softwaregeschäfts für zukunftsorientierte Veränderung der Held Systems GmbH gesorgt.
Dietzenbach, 25. Januar 2024 gez. Gunnar Held, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Firma Held Systems GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Amtsgericht Offenbach unter der Nummer HRB 41958 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Dietzenbach (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB). Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit Ausnahme der Verrechnungen aufgrund der Verschmelzung der Held Laser Systems GmbH Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten und die latenten Steuern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Mit notariellem Vertrag vom 13. Juni 2023 wurde die Schwestergesellschaft Held Laser Systems GmbH rückwirkend zum 01. Januar 2023 auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Vorjahresbeträge sind daher nur eingeschränkt mit denen des Berichtsjahres vergleichbar. Der Verschmelzung wurde der Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Held Laser Systems GmbH als Schlussbilanz (§ 17 Abs. 2 UmwG) zugrunde gelegt. Die wesentlichen Posten der Aktivseite, die infolgedessen bei der Gesellschaft eingebucht wurden, betreffen Vorräte (2.632 TEuro), sonstige Vermögensgegenstände (397 TEuro) und liquide Mittel (296 TEuro). Die wesentlichen Passivposten betreffen den Gewinnvortrag (1.236 TEuro), Rückstellungen (50 TEuro) und Verbindlichkeiten (2.285 TEuro, ohne solche gegenüber verbundenen Unternehmen). In Höhe des gezeichneten Kapitals der Held Laser Systems GmbH (300 TEuro) erfolgte eine Zuführung zur Kapitalrücklage der Gesellschaft. Bestehende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zwischen den beiden Schwestergesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss der Held Systems GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zu BilanzpostenAuf Fremdwährung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum 31.12.2023 bewertet, soweit vorliegend (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023 wird nachfolgend dargestellt (§ 284 Abs. 3 HGB):
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr. Die Gesellschaft hatte gegenüber der alleinigen Gesellschafterin zum 31.12.2023 Forderungen aus einem Verrechnungs- und Vorlagekonto in Höhe von 624.265,86 Euro (Vorjahr: 104.296,73 Euro). Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft dieser Gesellschafterin 400.197,00 Euro aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 82.467,00 Euro). Diese Salden sind in den "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von 2.339.801,27 Euro aus. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages der im Berichtsjahr verschmolzenen Gesellschaften zum 31.12.2022 in Höhe von 5.116.114,81 Euro und der vorgenommenen Ausschüttungen (0,00 Euro) beträgt der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 7.455.916,08 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB). In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für die Inanspruchnahme aus einem Rechtstreit (110 TEuro / Vj.: 110 TEuro) und für vakante Nachforderungen aus Lieferungen und Leistungen (64 TEuro / Vj.: 65 TEuro) enthalten. Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
IV. Angaben zu Gewinn- und VerlustrechnungspostenAufgrund der Verschmelzung der Held Laser Systems GmbH sind die im Berichtszeitraum bis zu diesem Zeitpunkt erfassten Aufwendungen und Erträge der verschmolzenen Gesellschaft in der Gewinn- und Verlustrechnung der Held Systems GmbH berücksichtigt. Weitere außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sind im Berichtszeitraum nicht angefallen. Im Berichtszeitraum sind - wie im Vorjahreszeitraum - keine Erträge oder Aufwendungen aus Währungsumrechnung zu verzeichnen. V. Sonstige AngabenIm Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Gunnar Held, Ingenieur (§ 285 Nr. 10 HGB). Er ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen. Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen verbleibende finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich auf 4.334.671,00 Euro (Vorjahr 215.578,00 Euro), davon für das Berichtsfolgejahr 465.328,00 Euro. Die Gesamtverpflichtungen gegenüber Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis belaufen sich auf 4.305.330,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro), davon für das Berichtsfolgejahr 445.379,00 Euro. Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 32 Arbeitnehmer (Vorjahr: 6) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Die Gesellschaft hatte dem Geschäftsführer Vorschüsse und Kredite in Höhe von 1.029,92 Euro inklusive Zinsen gewährt. Die vertragsmäßige Verzinsung beträgt 2,00%. Im Geschäftsjahr 2023 wurde keine Rückzahlung durch den Geschäftsführer auf die Darlehensschuld inklusive der Zinsen vorgenommen. Aus der Überzahlung von Lohn- und Gehaltsbezügen nach konzerninternem Wechsel der Arbeitgebergesellschaft resultiert daneben eine Rückforderung in Höhe von 71.547,71 Euro gegen den Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB). Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen (§ 285 Nr. 11 HGB). Die Gesellschaft wird in den Konzernabschuss der INDUS Holding AG, Bergisch Gladbach, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister (Bundesanzeiger) veröffentlicht. Die Gesellschaft haftete zum Bilanzvorstichtag gegenüber Kreditinstituten für Kreditinanspruchnahmen eines ehemals verbundenen Unternehmens in Höhe von 1.680 TEuro. Nach wirksam gewordener Verschmelzung dieses Unternehmens auf die Berichtsgesellschaft ist die Haftung und Rückzahlungsverpflichtung nun originär als namentliche Darlehensnehmerin gegeben. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten (§ 285 Nr. 33 HGB). Angaben nach § 285 Nr. 21 i.V. mit § 288 Abs. 2 HGB sind nicht erforderlich, da keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zustande gekommen sind. VI. Ergebnisverwendung und RücklagenbildungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor: Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 2.339.801,27 Euro wird zusammen mit dem Bilanzgewinn zum 31.12.2022 in Höhe von 5.116.114.81 Euro abzüglich der im Berichtsjahr vorgenommenen Ausschüttungen (0,00 Euro) zunächst auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 beträgt 7.455.916,08 Euro.
Dietzenbach, den 25.01.2024 gez. Gunnar Held, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen WirtschaftsprüfersAn die Held Systems GmbH, Dietzenbach Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Held Systems GmbH, Dietzenbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Held Systems GmbH, Dietzenbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichenV orschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie • erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Duisburg, den 25. Januar 2024 VINKEN
gez. Dipl.-Kfm. Stephan Lange, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 25.1.2024. |
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