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GmbH
Neu-Isenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.297,57 |
24.469,57 |
| I.
Sachanlagen |
54.297,57 |
24.469,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.188,63 |
107.424,27 |
| I.
Vorräte |
9.895,00 |
3.732,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.612,63 |
73.175,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.681,00 |
30.516,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
976,00 |
366,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
124.462,20 |
132.259,84 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.212,38 |
28.098,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.534,26 |
-972,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.113,53 |
3.506,83 |
| B.
Rückstellungen |
3.526,00 |
2.353,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.723,82 |
101.807,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
49.891,11 |
53.976,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
124.462,20 |
132.259,84 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB
ist für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der
denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten
unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung.
Der Anhang besteht aus folgenden Angaben,
soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
Angaben über Ansatz und Bewertung von
Posten der Bilanz
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu
folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen
sind:
1. Bewertungsgrundsätze mit besonderer
Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden
und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
2. Angaben über Unterschiedsbeträge
bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und
§ 256 Satz 1 HGB
3. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten
4. Angewandte Abschreibungsmethoden
5. Vorrätebewertung
6. Angaben zu Aufwendungen für Forschung
und Entwicklung und den Grundlagen für
Währungsumrechnungen
Im Einzelnen waren dies folgendes Grundsätze
und Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie
in den Vorjahren die Gliederung nach dem
Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter
Anwendung der steuerlichen
Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 400,- Euro
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in
denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führt.
Ausweis des Anlagenspiegels im Anhang. Im
Vorjahr wurde der Anlagenspiegel integriert in der
Bilanz gezeigt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt
und bewertet:
Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Ausleihungen zum Nennwert
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung
des Jahresergebnisses.
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