CJS
Gastronomie GmbH
Garching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.126,00 |
17.877,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.812,00 |
12.695,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.314,00 |
5.182,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.247,70 |
17.288,93 |
| I.
Vorräte |
1.000,00 |
1.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.443,59 |
10.012,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.804,11 |
6.276,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.273,13 |
1.938,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
50.646,83 |
37.104,61 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.582,56 |
17.609,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.390,42 |
11.898,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.972,98 |
4.508,26 |
| B.
Rückstellungen |
8.060,69 |
5.040,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.003,58 |
14.455,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.003,58 |
14.455,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
50.646,83 |
37.104,61 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der CJS Gastronomie GmbH für
das Geschäftsjahr 2013 wurde nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes
erstellt. Die Gesellschaft erfüllt zum Stichtag die
nach § 267 Abs. 1 HGB
erforderlichen Merkmale für kleine
Kapitalgesellschaften mit einer Bilanzsumme von weniger als
Mio. EUR 4,84, Umsatzerlösen von weniger als
Mio. EUR 9,68 und weniger als 50 Arbeitnehmern.
Da die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auch zum
vorangegangenen Bilanzstichtag erfüllt waren, muss die
Gesellschaft nach § 267 Abs. 4 HGB nur die
Rechnungslegungspflichten einer kleinen Kapitalgesellschaft
erfüllen. Die Gesellschaft ist auch eine
Kleinstkapitalgesellschaft i.S.v. § 267 a HGB, wobei
von den Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 S. 5 HGB
kein Gebrauch gemacht wurde.
Die Bilanz wurde nach dem Gliederungsschema des
§ 266 HGB in der Form aufgestellt, wie sie auch
für große Kapitalgesellschaften Anwendung
findet. Für die Offenlegung der Bilanz durch
Einreichung beim Handelsregister werden die nach § 266
HGB mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz in
Anwendung des
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
nicht gesondert ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt, wobei von der Vorschrift
des § 276 Satz 1 HGB kein Gebrauch gemacht wurde.
Der Anhang wurde unter Inanspruchnahme der für
kleine Kapitalgesellschaften eingeräumten
Erleichterungen aufgestellt (§ 288 HGB).
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt
unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§
252 Abs 1 Nr. 2 HGB).
Im Einzelnen sind folgende Grundsätze und
Methoden angewendet worden:
Der im Jahr 2004 entgeltlich erworbene
Firmenwert wird weiterhin planmäßig
über eine Nutzungsdauer von insgesamt 15 Jahren linear
abgeschrieben.
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die
Abschreibungssätze der verschiedenen
Anlagegüter (ausgenommen GWG) richten sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die
Abschreibungen wurden überwiegend nach der
linearen Methode berechnet.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden in
Anlehnung an die steuerliche Bewertungsvorschrift nach
§ 6 Abs. 2 EStG bei Einzelanschaffungskosten bis zu
EUR 410 im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Für die
im Jahr 2008 angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von mehr
als EUR 150 bis EUR 1.000 wurde in Anlehnung an die
steuerliche Bewertungsvorschrift nach § 6 Abs.
2a EStG ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der
Anschaffung und in den folgenden vier
Geschäftsjahren jeweils zu einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben
sind zu Nennwerten angesetzt.
Die
aktive Rechnungsabgrenzung betreffen Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des
Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 627,56.
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführerin: Frau Carolin
Köbis, Garching
...........................................
Carolin Köbis
Geschäftsführerin
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2013 -
31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 627,56 EUR.
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 739,15 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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