Rebag Maler
GmbH
Ehlenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.173,00 |
89.069,50 |
| I.
Sachanlagen |
107.173,00 |
89.069,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.281,62 |
27.727,25 |
| I.
Vorräte |
10.045,42 |
10.803,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.153,87 |
16.084,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
82,33 |
838,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
481,49 |
807,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
139.936,11 |
117.604,50 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.380,15 |
59.976,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
34.411,45 |
38.552,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.404,11 |
-4.141,53 |
| B.
Rückstellungen |
13.177,10 |
9.630,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.378,86 |
47.997,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.391,46 |
15.952,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
139.936,11 |
117.604,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Rebag Maler GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 264a HGB in der ab 2010
anzuwendenden
Fassung unter Berücksichtigung von
Änderungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens über Euro 150,00 bis zu einem
Wert von Euro 1.000,00 wurde die Poolabschreibung
gewählt.
Passive latente Steuern wurden in Höhe von
9.430,10 Euro ausgewiesen. Der unternehmensindividuelle
Steuersatz zur Berechnung der latenten Steuern beträgt
30 %.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Einbeziehung von Zinsen und Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt
Euro 0,00.
Die Körperschaftsteuerbelastung betrug für
das Jahr 2011 Euro 0,00 und die Gewerbesteuerbelastung
Euro 0,00.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung
vor:
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Frau Kerstin Burbach, 54636 Ehlenz
Die alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Dispenz vom Wettbewerbsverbot
im Sinne von § 112 HBG ist erteilt.
Ehlenz, 29.06.2012
gez. Kerstin Burbach
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2012 festgestellt.
|