Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 3783
Eingetragen
1.3.1985
Branche
Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den HaushaltWärme- und KältehandelIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Planung für Kälte, Klima- und Lüftungstechnik bzw. die Herstellung entsprechender Anlagen einschließlich Montage

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thorsten Rahn
seit 18.5.2021
Geschäftsführer
Prokura
Jürgen Hunke
seit 5.7.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kälte Hunke GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 411.829,36 452.619,03
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 627,24 958,24
II. Sachanlagen 411.202,12 451.660,79
B. Umlaufvermögen 14.701.871,49 11.782.876,74
I. Vorräte 254.982,13 826.540,93
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 3.175.960,61 4.262.409,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.852.586,18 1.560.768,44
III. Wertpapiere 2.500,00 2.500,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.591.803,18 9.393.067,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.982,89 18.153,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.132.683,74 12.253.649,08

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 13.231.138,95 10.333.422,20
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 10.307.857,61 8.101.846,17
III. Jahresüberschuss 2.897.716,75 2.206.011,44
B. Rückstellungen 1.508.385,23 1.290.509,89
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 489.738,56 503.767,81
2. sonstige Rückstellungen 740.653,67 786.742,08
C. Verbindlichkeiten 393.159,56 629.716,99
davon aus Steuern 42.305,06 29.347,87
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 4.274,10 9.354,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.132.683,74 12.253.649,08

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023


Kälte Hunke GmbH , Bonn
Bonn , HRB 3783

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Kälte Hunke GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vor­schrif­ten des Dritten Bu­ches des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und 264 ff. HGB) und den ergän­zen­den Vor­schrif­ten des GmbH-Ge­set­zes aufgestellt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 265 ff. und
275 f. HGB gegliedert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Ge­sell­schaft ei­ne "kleine Kapitalgesellschaft".

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und wurden unverändert zum Vor­jahr beibehalten.

Für die Bilanz wurde das Schema des § 266 Abs. 2 ind 3 HGB verwendet.

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Steuerlich zulässige Ver­einfa­chungsvor­schriften und Wahlrechte wurden in Anspruch genommen.

Die Zugänge des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich linear abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 € wurden im Zugangsjahr in An­lehnung an die steuerlichen Vereinfachungsregeln des § 6 Abs. 2 EStG bis auf den Erinne­rungs­wert von 1,00 € abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Her­stellungskosten und dem sich zum Bilanzstichtag ergebenden Börsen- oder Marktpreis bewertet.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten, soweit nicht ein niedri­gerer Wert beizulegen war. Die Bewertung der Vorräte entspricht den gesetzlichen Vorschriften nach § 253 Abs. 1 HGB. Von dem Bilanzansatz des Vorratsvermögens wird seit 2016 der Net­to­wert der erhaltenen Anzahlungen abgezogen (§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB). Die er­halte­nen An­zah­lun­gen sind zum Nenn­wert an­ge­setzt und nach der Net­to­me­tho­de ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Vorsichtsprinzips angesetzt. Dem erkennbaren Forderungs­ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch entsprechende Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Eine Pauschalwertberichtigung wurde mit 2 % auf nicht einzelwertberichtigte Forderun­gen vorgenommen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Pensionsrückstellungen wurden unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften nach dem Ansammlungsverfahren (projected unit credit method, kurz PUC) gebildet. Die Berechnung erfolg­te nach den Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Heubeck unter Zugrundelegung eines Zins­sat­zes von 1,78 % (ermittelt nach dem 10-Jahresdurchschnitt), einem Rententrend von 1,52 % so­wie einem Gehaltstrend von 1,90 %.

Die gegenüber einem Mitarbeiter auszuweisende Pensionsverpflichtung ist gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB mit dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherung verrechnet worden. Der Rückstel­lungswert ermittelt sich wie folgt:



T€
Barwert der Rentenverpflichtung

  750
Zeitwert der Rückdeckungsversicherung

- 260


  490


Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung entspricht dem Aktivwert.

Der sich im Berichtsjahr aus der Rückdeckungsversicherung ergebende Ertrag von 3 T€ ist ge­mäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtung ver­rechnet worden. Die Differenz der Rückstellungen aus dem 7- und dem 10-Jahresdurchschnitt des Zinssatzes beträgt 13 T€ und unterliegt gem. § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssper­re.

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist.

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für Ge­währleistungen, für Aufwendungen aus dem Personalbereich, für Aufbe­wah­rung von Ge­schäfts­unterlagen und für Kos­ten des Jah­resab­schlus­ses.

Die Verbindlichkeiten in Höhe von 393 T€ sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.

Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.

IV. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den Zinsaufwendungen ist der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in Höhe von 13 T€ sowie ein Ertrag aus der Aufzinsung der Rückdeckungsversicherung (1 T€) enthalten.

In den Zinserträgen sind Zinserträge der Ge­währ­leis­tungsrückstel­lung (0,4 T€) und der Auf­bewah­rungs­rück­stel­lung (0,1 T€) be­rück­sichtigt.

V. Sonstige Pflichtangaben

1. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 39 Arbeitnehmer in Bonn und 4 Arbeitnehmer ein­schließlich 1 Niederlassungsleiter in Herne beschäftigt.

2. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Ver­pflich­tungen

Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Dauermietverhältnissen. Diese belaufen sich auf 191 T€. Die­se er­ge­ben sich aus Mie­ten für Gebäu­de und Ge­schäftsräume (112 T€), Mie­ten für Be­triebs­auss­tat­tung (47 T€) sowie aus EDV-Wartungs und Mo­bil­funk­ver­trägen (32 T€); die Lauf­zei­ten be­tra­gen zwi­schen 3 bis 54 Monaten.

3. Geschäftsführung
Zu Geschäftsführern der Kälte Hunke GmbH sind bestellt:

Herr Jürgen Franz Hunke, Kälteanlagenbauermeister, Bonn
Herr Hunke ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB be­freit.

Herr Thorsten Rahn, Staatlich geprüfter Betriebswirt, Swisttal.
Herr Rahn ist gesamtvertretungsberechtigt und nicht von den Be­schrän­kun­gen des § 181 BGB befreit.

Hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführer wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

 

Bonn, den 22. April 2025

gez. Jürgen Hunke, Geschäftsführer Geschäftsführer

gez. Thorsten Rahn

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2025 festgestellt.

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