Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Pumacy Technologies Aktiengesellschaft
Auguststraße 49, 06406 Bernburg (Saale), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Pätzold seit 9.11.2016 | Prokura |
Toralf Dr. Kahlert seit 12.1.2004 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pumacy Technologies AktiengesellschaftBernburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Aktiva Passiva Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Allgemeine Angaben Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Gewinn und Verlustrechnung Sonstige Angaben Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die Pumacy Technologies AG hat ihren Sitz in Bernburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal (Reg.Nr. HRB 16527). Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr und in den vorangegangenen Geschäftsjahren aktiviert und werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer von sechs bzw. zwölf Jahren planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als 250,00 € bis 1.000,00 € werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG n. F. einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Finanzanlagen 2. Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen Im Geschäftsjahr 2023 sind Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern sowie die dazugehörige Rückdeckungsversicherung in den Jahresabschluss aufzunehmen. Hierbei wurde die Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB vorgenommen. Der Zeitwert des Deckungsvermögens zum Abschlussstichtag beträgt 51.836,00 €. Der Erfüllungsbetrag zum Abschlussstichtag beträgt 46.525,00 €. Die verrechneten Erträge betragen insgesamt 1.941,00 €. Darüber hinaus besteht ein Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 942,00 €. Der zur Ausschüttung gesperrte Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB ermittelt sich wie folgt:
Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen gegen sonstige Gesellschafter mit einer Restlaufzeit von einem Jahr in Höhe von 582,74 € (Vorjahr: 590,67 €) ausgewiesen. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt 250.000,00 €. Im Posten Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von 925.582,06 € enthalten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten waren am 1. Januar 2015 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 100.000,00 ausgewiesen. Mit Vertrag vom 30. Dezember 2013 hat die Darlehensgeberin das Darlehen entgeltlich an den Hauptgesellschafter übertragen. Der neue Darlehensgeber übernimmt sämtliche zugrundeliegenden Vertragsbedingungen, insbesondere den letzten vereinbarten Zinssatz sowie die bestehenden Darlehensbindungs- und Rangrücktrittserklärungen. Der Darlehensgeber/Gesellschafter hat gegenüber der Commerzbank AG eine Rangrücktritts- und Darlehensbelassungserklärung in voller Höhe des gewährten Darlehens abgegeben (siehe Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute mit Sicherheiten). Mit Beschluss vom 20. Juli 2015 wurde vom Darlehensgeber in voller Höhe ein Forderungsverzicht gegen einen nachrangigen Besserungsschein ausgesprochen und als Ertrag im Geschäftsjahr 2015 entsprechend gebucht. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten waren am 1. Januar 2015 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von 200.000,00 € ausgewiesen, bei denen es sich um ein langfristiges Darlehen handelte. Mit Beschluss vom 20. Juli 2015 wurde vom Darlehensgeber in voller Höhe ein Forderungsverzicht gegen einen nachrangigen Besserungsschein ausgesprochen und als Ertrag im Geschäftsjahr 2015 entsprechend gebucht. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber sonstige Gesellschafter in Höhe von 53.625,00 € (Vorjahr: 52.125,00 €) enthalten. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Gewinn und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Projektzuschüsse in Höhe von 863.977,90 € (Vorjahr: 1.054.078,53 €) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnlichen Aufwendungen in Höhe von 59.400,00 € (Weiterleitung von Zuschüssen, Vorjahr: 125.312,50 €) enthalten. Sonstige Angaben Ausschüttungssperre Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB setzt sich wie folgt zusammen: Die Pumacy Technologies AG hatte im Geschäftsjahr und in den vorangegangenen Geschäftsjahren vom Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Gebrauch gemacht. Damit unterliegen abzüglich der linearen Abschreibung 576.452,00 € der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB. Geschäfte mit verbundenen Unternehmen Geschäfte mit verbundenen Unternehmen wurden wie mit Dritten abgewickelt. Arbeitnehmer Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 18 Mitarbeiter beschäftigt.
Bernburg, 25.03.2025 Dr. Toralf Kahlert |
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